Coaching,
so die Definition des Austrian Couching Counsel, ist ein
interaktiver prozessorientierter Beratungs- und Begleitungsprozess
im beruflichen Kontext, der zeitlich begrenzt und thematisch
(zielorientier) definiert ist. Die individuelle Beratung
von einzelnen Personen, Gruppen oder Teams richtet sich auf die Arbeitswelt
bezogene, fachlich-sachliche und/oder psychologisch-soziodynamische Fragen
bzw. Problemstellungen. |
|
Anlässlich eines gerichtlichen Vergleichs, den Peter
Schütz (Geschäftsführer des Schütz & Co NLP Unternehmensberatung
und des ÖTZ NLP) gegen einen NLP/Coaching-Ausbildner erwirkt hatte,
wurden in der Juli/August-Ausgabe 2005 von "Training" Stellungnahmen
veröffentlicht, wer Coaching ausüben und ausbilden darf.
 |
Peter Schütz führt
aus, dass alle Lebens- und Sozialberater, alle klinischen Psychologen
und Psychotherapeuten sowie die meisten Ärzte (alle ab dem
Zeitpunkt ihrer Berufsberechtigung) Persönlichkeitscoaching
machen dürfen.
Coaches ausbilden dürfen seiner Ansicht nach zertifizierte
Institute (zu finden unter www.lebensberater.at)
mit ausbildungsberechtigten Personen, Psychotherapeuten und Psychologenausbildungen
und die Universitäten. Die WKO-Kritererien für zertifizierte
Coachingausbildungen fordern:
- genügend ausbildungsberechtigte
Personen mit aufrechten Gewerbescheinen und fünf Jahren nachweislicher
Praxis,
- die Erfüllung des gesetzlichen Curriculums,
- Supervisionsqualifikationen der Ausbildner und
- eine klare Dokumentation.
|
 |
Die ICF (International Coach
Federation Austria, http://www.coachfederation.at) kennt drei Stufen der zertifizierten Anerkennung:
Master Certified Coach (MCC: ICF-akkreditierte Ausbildung und
mindestens 2.500 Stunden praktische Coach-Erfahrung), Professional
Certified Coach (PCC: mindestens 750 Stunden praktische Coach-Erfahrung)
und Associate Certified Coach (ACC: mindestens 250 Stunden praktische
Coach-Erfahrung sowie eine mündliche Prüfung bei 2 Assessoren).
Eine Gewerbeberechtigung für Coaching benötigt man im Verständnis
der ICF nur dann, wenn man unter dem Titel Lebens- und Sozialberatung
oder Unternehmensberatung arbeitet. Alle anderen Formen von Coaching
(z.B. Sportler-Betreuung oder Mental-Training) hingegen stehen
jedem offen und gelten als freies Gewerbe.
|
 |
Die Wirtschaftskammer Österreich
(Dr. Niki R. Harramach) sieht Coaching als Begriff ausdrücklich
und ausschließlich in den Berufsbildern und Tätigkeitsfeldern der
Lebens- und Sozialberater und der Unternehmensberater enthalten,
nicht jedoch im Psychotherapiegesetz. Das bedeutet nach Ansicht
der Wirtschaftskammer, dass Coaching Unternehmensberatern und Lebens-
und Sozialberatern vorbehalten ist, soweit nicht andere gesetzliche
Bestimmungen anderes regeln. So kann bei Vorliegen von medizinischen
Indikationen Coaching selbstverständlich von Ärzten oder bei rechtlichen
Belangen von Rechtsanwälten angewendet werden.
Gemäß diesen Ausführungen ist Coaching als Berufsbezeichnung
oben genannten Berufsausübenden vorbehalten.
Grundsätzlich steht es jedem frei, Ausbildungen zum Thema Coaching
anzubieten und durchzuführen, sofern nicht anders lautende rechtliche
Vorschriften bestehen. Wer jedoch behauptet, über ein bestimmtes
Know-how zu verfügen, steht dafür ein, dieses auch tatsächlich
zu haben (§ 1299 ABGB). Was das Know-how für Coaching ist, ist
rechtlich allerdings nicht geregelt.
Vorbehaltlich einer anderen Rechtssprechung gilt für die Wirtschaftskammer
daraus abgeleitet der Grundsatz, dass diejenigen zur Ausbildung
berechtigt sind, die auch über die Berechtigung zur Berufsausübung
verfügen - also Unternehmensberater und Lebens- und Sozialberater.
|
 |
Der ACC (Austrian Coaching Council, http://www.coachingdachverband.at)
hält fest, dass im Rahmen der Gewerbeordnung Coaching explizit
dem Gewerbe der Unternehmensberatung sowie Lebens- und Sozialberatung
zugeordnet ist. Grundsätzlich jedoch ist Coaching, so der ACC,
als ergänzende Dienstleistung im Rahmen einer Tätigkeit im gewerblichen
Beratungsbereich (PR und Marketingberater, Steuerberater, Wirtschaftsberater
etc.) erlaubt. Im Tätigkeitsbereich der Gesundheitsberufe Psychotherapie,
klinischer und Gesundheitspsychologie sind Coaching, Supervision
und Beratung als Tätigkeiten offiziell enthalten. Das Berufsbild
Coaching ist jedoch derzeit (im gesamten deutschsprachigen Raum)
nicht an formale Qualifikationen gebunden, weshalb sich jede Person
als Coach bezeichnen darf, ohne gegen rechtliche Bestimmungen zu
verstoßen.
|
(Quelle: Training. Magazin für Bildung und Personalwesen.
Ausgabe 5, Juli/August 2005)
|