Übergangsregelung für InhaberInnen des Vollgewerbes Massage, die Shiatsu schon vor der neuen Massage-Verordnung gewerblich ausgeübt haben
Aktuelles aus dem Dachverband


Für InhaberInnen des Vollgewerbes Massage, die Shiatsu schon vor der neuen Massage-Verordnung gewerblich ausgeübt, aber keine reguläre Shiatsu-Ausbildung im Sinne des ÖDS wie auch der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 haben, wurden vom Vorstand des Österreichischen Dachverbandes am 9. März 2005 Übergangsregelungen beschlossen ... <Details>

zum Seitenanfang

 
© Dr. Eduard Tripp, A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815 91 75, tripp@shiatsu-austria.at
www.shiatsu-austria.at