Übergangsregelung für PsychologInnen, Lebens- und SozialberaterInnen aufgrund der entsprechenden Gewerbeberechtigung und InhaberInnen des Vollgewerbes Massage
Aktuelles aus dem Dachverband


In der Vorstandssitzung vom 10. Mai 2006 wurden die Übergangsregelungen zum Dachverbands-Diplom für
- PsychologInnen, die in den Psychologenlisten eingetragen sind, und Lebens- und SozialberaterInnen, die ihre Shiatsu-Ausbildung nach den vor dem 1. Jänner 1999 gültigen Ausbildungsrichtlinien absolviert haben, sowie für
- InhaberInnen des Vollgewerbes Massage, die ihre Gewerbeberechtigung vor dem Inkrafttreten der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003) erworben und keine der Massage-Verordnung qualitativ entsprechende Shiatsu-Ausbildung erworben haben,
gemäß den Schreiben Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 7. und 13. April 2006 (BMWA-30.599/0112-I/7/2006 und BMWA-30.599/0123-I/7/2006) aktualisiert und beschlossen ... <Details>

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