Anerkennung von Shiatsu-Schulen
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In der Vorstandssitzung am 15. 07. 2006 wurde beschlossen, dass Schulanerkennungen ab dem Zeitpunkt der Anerkennung durch den ÖDS zwei Jahre lang gültig sind. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keinem dem Antrag entsprechende Ausbildung zustande gekommen sein, muss ein neuerlicher Antrag um Anerkennung als Shiatsu-Schule gestellt werden. <Details> |
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© Dr. Eduard Tripp,
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