Rechtliche Grenzen: Shiatsu und ärztliche Tätigkeit
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Die Anwendung von Shiatsu an erkrankten Menschen ist eine, wie es die Juristen ausdrücken „ärztliche Vorbehaltstätigkeit“, da es sich um die Ausübung von Heilkunde handelt. Sofern im Zusammenhang mit Erkrankungen diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen gesetzt werden, handelt es sich um die Ausübung von Medizin im Sinne des Ärztegesetzes – und solche Tätigkeiten sind ausschließlich Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe vorbehalten. Aber auch die Anwendung an Gesunden ist nur dann eine gewerbliche Tätigkeit (und fällt nicht unter die ärztliche Vorbehaltstätigkeit), wenn sie nicht der Prävention oder Rehabilitation dient, sondern ausschließlich der Steigerung des körperlichen Wohlbefindens von gesunden Menschen. Dazu das Ärztegesetz § 2 (2):
Auf klare und unmissverständliche Formulierungen bei der Darstellung von Shiatsu sollte deshalb geachtet werden. Dies betrifft zum einen die energetische Befundung (Diagnostik), wobei Befundungsmethoden wie Zungendiagnostik, Gesichtsdiagnostik oder Haradiagnostik auf die energetische Erfassung des Menschen zum Zeitpunkt der Shiatsu-Behandlung zielen. Auf diese energetische Verfassung wird die Behandlung abgestellt, um die Einheit von Körper, Seele und Geist aufrecht zu erhalten und zu stärken. In keinem Fall jedoch handelt es sich um eine wie auch immer geartete medizinische oder sonstige therapeutische Diagnose (oder auch Behandlung). Empfohlen wird deshalb auch die Verwendung der „Kenntnisnahme“ des gewerblichen Charakters von Shiatsu, die von der KlientIn unterschrieben werden sollte und sowohl über unsere Website (www.shiatsu-austria.at/beruf/beruf_18.htm) wie auch über die Website des ÖDS (www.shiatsu-verband.at) abgerufen werden kann:
Darüber hinaus empfiehlt es sich, alle Shiatsu-Behandlungen zu dokumentieren, denn eine Dokumentation kann, wenngleich sie nicht verpflichtend ist, beispielsweise bei Haftungsfällen als schriftlicher Beleg dafür dienen, dass die Anwendung von Shiatsu gemäß professionellen Behandlungsrichtlinien und Qualitätskriterien erfolgte. Informationen zur Dokumentation unter www.shiatsu-austria.at/beruf_19.htm wie auch über die Website des ÖDS. |
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© Dr. Eduard Tripp,
A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815
91 75, tripp@shiatsu-austria.at www.shiatsu-austria.at |