Rechtliche Grenzen: Shiatsu und ärztliche Tätigkeit
Aktuelles aus dem Dachverband


Die Anwendung von Shiatsu an erkrankten Menschen ist eine, wie es die Juristen ausdrücken „ärztliche Vorbehaltstätigkeit“, da es sich um die Ausübung von Heilkunde handelt. Sofern im Zusammenhang mit Erkrankungen diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen gesetzt werden, handelt es sich um die Ausübung von Medizin im Sinne des Ärztegesetzes – und solche Tätigkeiten sind ausschließlich Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe vorbehalten.

Aber auch die Anwendung an Gesunden ist nur dann eine gewerbliche Tätigkeit (und fällt nicht unter die ärztliche Vorbehaltstätigkeit), wenn sie nicht der Prävention oder Rehabilitation dient, sondern ausschließlich der Steigerung des körperlichen Wohlbefindens von gesunden Menschen. Dazu das Ärztegesetz § 2 (2):

Die Ausübung des ärztlichen Berufs umfasst jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird, insbesondere
1. die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von körperlichen und psychischen Krankheiten oder Störungen, von Behinderungen oder Missbildungen und Anomalien, die krankhafter Natur sind;
2. die Beurteilung von in Z 1 angeführten Zuständen bei Verwendung medizinisch-diagnostischer Hilfsmittel;
3. die Behandlung solcher Zustände (Z 1);
4. die Vornahme operativer Eingriffe einschließlich der Entnahme oder Infusion von Blut;
5. die Vorbeugung von Erkrankungen;
6. die Geburtshilfe sowie die Anwendung von Maßnahmen der medizinischen Fortpflanzungshilfe;
7. die Verordnung von Heilmitteln, Heilbehelfen und medizinisch diagnostischen Hilfsmitteln;
8. die Vornahme von Leichenöffnungen.

Auf klare und unmissverständliche Formulierungen bei der Darstellung von Shiatsu sollte deshalb geachtet werden. Dies betrifft zum einen die energetische Befundung (Diagnostik), wobei Befundungsmethoden wie Zungendiagnostik, Gesichtsdiagnostik oder Haradiagnostik auf die energetische Erfassung des Menschen zum Zeitpunkt der Shiatsu-Behandlung zielen. Auf diese energetische Verfassung wird die Behandlung abgestellt, um die Einheit von Körper, Seele und Geist aufrecht zu erhalten und zu stärken. In keinem Fall jedoch handelt es sich um eine wie auch immer geartete medizinische oder sonstige therapeutische Diagnose (oder auch Behandlung).

Empfohlen wird deshalb auch die Verwendung der „Kenntnisnahme“ des gewerblichen Charakters von Shiatsu, die von der KlientIn unterschrieben werden sollte und sowohl über unsere Website (www.shiatsu-austria.at/beruf/beruf_18.htm) wie auch über die Website des ÖDS (www.shiatsu-verband.at) abgerufen werden kann:

Ich bestätige hiermit, dass ich von Herrn / Frau _____________________________ (Shiatsu-Prakitiker/in) über den gewerblichen Charakter von Shiatsu aufgeklärt wurde. Naturgemäß dürfen gewerbliche Behandlungen nur an gesunden Menschen bzw. nach Rücksprache mit dem Arzt oder Therapeuten durchgeführt werden.

Des Weiteren wurde ich darüber ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass Shiatsu kein Gesundheitsberuf ist und keinen Ersatz für eine medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige therapeutische Behandlung darstellt.

Beim Vorliegen von Beschwerden ist eine medizinische Abklärung unbedingt notwendig, und ich nehme zur Kenntnis, dass Shiatsu-Behandlungen in diesem Fall nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt / Therapeut – eventuell nach Hinzuziehung zusätzlicher Meinungen anderer fachkundiger Ärzte / Therapeuten – stattfinden können.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, alle Shiatsu-Behandlungen zu dokumentieren, denn eine Dokumentation kann, wenngleich sie nicht verpflichtend ist, beispielsweise bei Haftungsfällen als schriftlicher Beleg dafür dienen, dass die Anwendung von Shiatsu gemäß professionellen Behandlungsrichtlinien und Qualitätskriterien erfolgte. Informationen zur Dokumentation unter www.shiatsu-austria.at/beruf_19.htm wie auch über die Website des ÖDS.

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© Dr. Eduard Tripp, A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815 91 75, tripp@shiatsu-austria.at
www.shiatsu-austria.at