Abschlussarbeit zur LehrerInnen- und SchulleiterInnen-Ausbildung
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Mit 1. 10. 2010 tritt eine Änderung hinsichtlich der notwendigen Abschluss-Arbeit für Shiatsu-LehrerInnen und -SchulleiterInnen in Kraft: Bei Anträgen zur LehrerIn bzw. SchulleiterIn werden ab diesem Zeitpunkt keine Unterrichtsskripten mehr anstelle der erforderlichen Abschlussarbeit angenommen. (Irrtümer vorbehalten) |
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© Dr. Eduard Tripp,
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