Erläuterung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Unternehmerprüfung
Aktuelles aus dem Dachverband


Auf Anfrage des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) am 4. Juni 2004 (Geschäftszahl: BMWA-30.599/5017-I/7/2004) dezidiert klargestellt, dass für die Anmeldung des Teilgewerbes Massage keine Unternehmerprüfung erforderlich ist ... <Details>

zum Seitenanfang

 
© Dr. Eduard Tripp, A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815 91 75, tripp@shiatsu-austria.at
www.shiatsu-austria.at