Ausübung von Shiatsu durch Lebens- und SozialberaterInnen vom BMWA aufgehoben
Aktuelles vom Gewerbe


In Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 7. und 13. April 2006 (BMWA-30.599/0112-I/7/2006) wurde die Regelung vom 7. Juni 1999 aufgehoben, dass Shiatsu von Lebens- und Sozialberatern ausgeübt werden kann. Das Ministerium führt dazu aus: „Soweit das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung betroffen ist, ist die Ausübung von Shiatsu Massagetechniken durch diese Gewerbetreibenden unzulässig, da jegliche Massagetätigkeiten dem Gewerbe der Masseure vorbehalten sind“... <Details>

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