Ausübung
von Shiatsu durch MasseurInnen, die ihre Gewerbeberechtigung vor dem
29. Jänner 2003 erworben haben
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In Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 7. und 13. April 2006 (BMWA-30.599/0112-I/7/2006) wurde die Ausübungsberechtigung für MasseurInnen, die vor dem 29. Jänner 2003 ihre Gewerbeberechtigung erworben haben, detailliert ausgeführt, wobei zwischen asiatischen Massagetechniken (der "alten" Gewerbeberechtigungen) und Shiatsu im Sinne der Massage-Verordnung unterschieden wird. “... <Details> |
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© Dr. Eduard Tripp,
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