Ausübung von Shiatsu durch MasseurInnen, die ihre Gewerbeberechtigung vor dem 29. Jänner 2003 erworben haben
Aktuelles vom Gewerbe


In Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 7. und 13. April 2006 (BMWA-30.599/0112-I/7/2006) wurde die Ausübungsberechtigung für MasseurInnen, die vor dem 29. Jänner 2003 ihre Gewerbeberechtigung erworben haben, detailliert ausgeführt, wobei zwischen asiatischen Massagetechniken (der "alten" Gewerbeberechtigungen) und Shiatsu im Sinne der Massage-Verordnung unterschieden wird. “... <Details>

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