135. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Massage-Verordnung (Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage, BGBl. II Nr. 68/2003) geändert wird
(BGBl. II Nr. 135/2009 vom 6. Mai 2009)


Die Änderungen der Massage-Verordnung vom 6. Mai 2009 betreffen vor allem (und das war auch der Anlass) die Aufnahme von „Ayurveda-Wohlfühlpraktik“ und „Tuina An Mo Praktik“ als eigenständige und ganzheitliche in sich geschlossene Systeme in die Anlagen 4 und 5. Geändert wurde auch das „Ausbildungsprofil für andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme“ (nunmehr Anlage 6), in dem eine klare Richtlinie für künftige in sich geschlossene Systeme festgelegt wird.

Die Anlage 3, in der die Zugangsbestimmungen für Shiatsu festgelegt sind, blieb weitestgehend unverändert.

Die wesentlichsten Änderungen sind:

Weiterbildungspflicht:
§ 2 (3) Ausübungsberechtigte für ganzheitlich in sich geschlossene Systeme sind zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten verpflichtet, innerhalb von jeweils fünf Jahren, Fortbildungen in der Dauer von mindestens 40 Stunden zu besuchen. Über den Besuch einer Fortbildung ist eine Bestätigung auszustellen.
Herausnahme des Wortes „Diagnose“ aus dem Ausbildungscurriculum für Shiatsu:
In der Anlage 3 werden die Worte „Haradiagnose, Rückendiagnose, Meridiandiagnose, Zungendiagnose“ durch die Worte „Harakontrolle, Rückenkontrolle, Meridiankontrolle“ ersetzt.

Anmerkung: Im Gesetzestext ist die „Zungendiagnose“ nicht durch „Zungenkontrolle“ ersetzt worden, scheint aber nur untergegangen zu sein, weil sie als zu ersetzend angeführt wird.

 
Ausbildungsprofil für andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme:

Gegenstand
Mindestzahl der Lehrstunden
1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen, Anatomie, Physiologie und Allgemeine Pathologie
Hygiene
Erste Hilfe

130
20
20
2. Allgemeine Theorie des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems 140
3. Anwendungstechniken des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems einschließlich der Kontraindikationen bei entsprechenden Anwendungen
260
4. Dokumentation und Ethik 15
5. Recht 10
6. Praktische Übungen der Anwendungstechniken 55

Anmerkung: Genau dieses Schema der 170 Stunden „Einführung, Schulmedizinische Grundlagen, Anatomie, Physiologie und Allgemeine Pathologie, Hygiene und Erste Hilfe“ kam bei den neuen in sich geschlossenen Systemen „Ayurveda-Wohlfühlpraktik“ und „Tuina An Mo Praktik“ zur Anwendung.

(Irrtümer vorbehalten)

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