Informationen zu den Fallstudien
Shiatsu-Ausbildungen Austria


Für den Nachweis der Übungspraxis müssen - übereinstimmend mit den Kriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS) und der Massageverordnung vom 28. Jänner 2003 - zu den 150 protokollierten Shiatsu-Sitzungen auch drei Fallstudien vorgelegt werden.

Die Falldarstellungen sollen jeweils eine Serie von Shiatsu-Behandlungen dokumentieren und beschreiben, die auf Grund von Umfang und Frequenz die Entwicklungen und Veränderungen illustrieren, die sich durch und in den Shiatsu-Behandlungen ergeben haben.
Die Falldarstellungen sind vom Inhalt und vom Umfang her so zu halten, dass sowohl die KlientInnen vorgestellt werden (in ihrer Erscheinung, Lebenssituation, Persönlichkeit etc.). Inbesondere sollen auch die energetischen Einschätzungen (Diagnostik), Behandlungskonzepte (generelle Behandlungsansätze ebenso wie auch solche für einzelne Sitzungen), der Ablauf der Sitzungen und die Charakteristika der Shiatsu-Begegnung (auch etwaige Probleme und Schwierigkeiten) klar und nachvollziehbar dargestellt werden.
Eine Mindestseitenanzahl, Schriftgröße, Zeilenabstand etc. wird nicht explizit festgelegt, ergibt sich vielmehr implizit aus den obigen Punkten.

 

--- Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu ---
 


(Stand 06/05, Irrtümer vorbehalten)

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Häufige Fragen zur Shiatsu-Ausbildung
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Schnupper-Kurs zur Shiatsu-Ausbildung
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Ausbildungszentrum Shiatsu-Ausbildungen Austria (www.shiatsu-austria.at)
A-1030 Wien, Daponteg. 4/18, Tel: +43 (1) 718 91 54, office@shiatsu-austria.at