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Mit welchen Kosten muss ich für die
Shiatsu-Ausbildung rechnen?
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Die Gesamtkosten für
die (unter Die Kosten der Shiatsu-Ausbildung)
angeführten Ausbildungsteile (Preiskalkulation Jänner
2006) betragen ca. Euro 5.100.-, die sich auf zumindest drei Ausbildungsjahre
verteilen. Lernbehelfe (Skripten) sind in den Kurskosten inbegriffen.
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Nicht enthalten sind in dieser
Kalkulation jedoch die Kosten für die ab 1. Juli 2001 verpflichtenden
Kurse in Hygiene (15 Stunden) und Erste Hilfe (15 Stunden ),
die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen der Intensivseminare,
die in einem Seminarzentrum stattfinden (die Aufbauseminare und manche
der Vertiefungsseminare - Einzelheiten sind bei den jeweiligen
Seminarbeschreibungen angeführt), die Kosten eines eventuell notwendigen
Anatomieunterrichtes, die Kosten für die erforderlichen 15 Sitzungen
bei einer Shiatsu-PraktikerIn wie auch die mit der Abschlussprüfung
und Diplomausstellung verbundenen Aufwendungen und Vereinsbeiträge
(z.B. die Mitgliedschaft im Österreichischen Dachverband für
Shiatsu). |
Vertiefungs-Seminare. Wann
sind sie sinnvoll?
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Die Vertiefungen "Shiatsu & Meridian-Massage" und "Diagnostik
& Integration" sind innerhalb der Ausbildung verpflichtend. Die Vertiefung
"Körperarbeit" hingegen ist freiwillig, d.h. ein Wahlfach. |
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Für alle Vertiefungen gilt, dass es besonders dann günstig ist, sie zu
besuchen, wenn man schon etwas Erfahrung mit der Methode (bzw. den
Methoden) gesammelt hat. Insbesondere für die Vertiefung "Diagnostik &
Integration" ist eine gute Vorbereitung mit der Materie (d.h. den Diagnostikverfahren
und ihren theoretischen Hintergründen) von Bedeutung. |
Was ist bei "externen" Kursen und Seminaren zu beachten ?
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Einige
der Kurse und Seminare (wie z.B. Tiefes Shiatsu) werden außerhalb
des Vereinszentrums in Wien abgehalten
und machen die Übernachtung und Verpflegung im Seminarzentrum
oder Seminargasthof/hotel erforderlich. Dabei ist zu beachten,
dass die Kosten für Übernachtung und Verpflegung in der
Kalkulation der Ausbildungskosten nicht einbezogen sind. |
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Je nach Veranstaltungsort
des Seminars oder Kurses stehen Ein-, Zwei- und Mehrbettzimmer
zur Verfügung - was unterschiedliche Kosten mit sich bringt (zu rechnen ist mit Kosten zwischen etwa € 35.- und Euro 45.- pro Tag für Unterkunft und Verpflegung). Wer spezielle Unterkunftswünsche hat, möge dies - wenn in der Anmeldebestätigung nicht anders angegeben - Stephan
bekannt geben. |
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Auch wer spezielle Anforderungen
an die Verpflegung hat (z.B. glutenfrei), möge dies bitte
rechtzeitig bekannt geben. Zu beachten ist zudem, dass die Verpflegung
in manchen Seminarzentren rein vegetarisch ist. |
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Wer eine Mitfahrgelegenheit
zu einem Seminar sucht oder auch anzubieten hat, möge dies
ebenfalls gleich bei der Seminaranmeldung bei Stephan bekannt geben. |
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Spezifische Informationen zum
jeweiligen Seminarzentrum werden - sofern solche erforderlich sind
- mit der Anmeldebestätigung verschickt. |
Supervision und Studienabende. Wie
viele Stunden braucht man wovon?
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Insgesamt müssen
für den Abschluss der Ausbildung zur Shiatsu-PraktikerIn 40
Stunden an Supervision und Studienabenden besucht werden. Von diesen 40 Stunden müssen zumindest 20 Stunden Supervision
absolviert werden, es können aber auch ausschließlich Supervisionsstunden
sein. |
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Was ist bei den Wahlfächern zu
beachten?
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Wichtig für die Auswahl der Seminare freier Wahl ist,
dass die notwendige Stundenzahl für den Abschluss der Ausbildung
erlangt wird. Unter Umständen, wenn die gewählten Seminare
freier Wahl nur wenige Stunden umfassen, kann es notwendig werden, drei
Seminare freier Wahl zu besuchen. |
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Als Wahlfächer können auch - nach individueller Absprache - Seminare und Kurse angerechnet werden, die in anderen Schulen oder bei "externen" LehrerInnen absolviert werden. Über die Anrechnung wird von den Ausbildungsleitern individuell entschieden. |
Was ist bei den Eigensitzungen zu beachten?
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Insgesamt 15 Sitzungen müssen bei einer fertig ausgebildeten
Shiatsu-PraktikerIn (mit Dachverbands-Diplom) absolviert werden. Zumindest
10 dieser Sitzungen sollen bei einer Shiatsu-PraktikerIn (vorzugsweise einer AbsolventIn der Schule Shiatsu-Ausbildungen Austria) in Serie absolviert
werden, die weiteren 5 eventuell bei unterschiedlichen Shiatsu-PraktikerInnen,
um verschiedene Arbeitsweisen und Stile kennen zu lernen. |
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Der Nachweis der Eigensitzungen erfolgt über eine Bestätigung der Shiatsu-PraktikerIn. |
Was ist bei den Kursen
in Erste Hilfe und Hygiene zu beachten?
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15 der für den
Abschluss erforderlichen Stunden in Erster Hilfe sind in die regulären
Ausbildungsteile integriert, 15 Stunden müssen in den vom Österreichischen
Dachverband für Shiatsu festgelegten Inhalten absolviert bzw.
nachgewiesen werden. Entsprechende Kurse werden etwa vom Arbeitersamariterbund
angeboten und sind für Shiatsu-SchülerInnen gemäß der
Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 verpflichtend. |
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Kurse in Erste Hilfe und Hygiene
dürfen nicht länger als 5 Jahre (2 Jahre vor Beginn der
Ausbildung) vom Zeitpunkt des Abschlusses der Shiatsu-Ausbildung
an der Shiatsu-Schule zurückliegen, um sie für die Ausbildung
anrechnen zu können. Für SchülerInnen in bestimmten
Berufen (z.B. ärztliche Tätigkeit, Krankenpflege) gelten
die für das Massage-Gewerbe üblichen Anrechnungsmöglichkeiten. |
Als Teil der Shiatsu-Ausbildung
muss man 150 Shiatsu-Sitzungen protokollieren. Was ist dabei zu beachten?
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Die im Ausbildungsprofil
für Shiatsu (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte
Gewerbe der Massage, Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003 vom 28.
Jänner 2003) vorgeschriebenen 150 Stunden sind Teil der Ausbildung
und stehen somit vor der Berechtigung Shiatsu gewerblich (beruflich)
auszuüben. Das bedeutet, dass es sich bei diesen Shiatsu-Sitzungen
um klar definierte Übungsstunden für den notwendigen Praxiserwerb
handelt. Dementsprechend kann und darf diese Übungssituation
keinen gewerblichen (geschäftsmäßigen) Hintergrund
haben – d.h. für diese Sitzungen dürfen keinerlei
Honorare verlangt werden und die Übungspartner sollten dementsprechend
auch informiert werden, dass der Übende noch keinen gewerblichen
und damit ausgebildeten Status hat. |
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Eine Vorlage für eine Bestätigung
der in der Ausbildung erforderlichen Übungspraxis stellt
der Österreichische Dachverband für Shiatsu zur Verfügung. |
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Protokolle sind auf vielfältige Weise hilfreich, unter anderem sind sie
- eine Gedächtnisstütze,
- helfen das Gesamtbild zu erfassen, um eine zielführende Behandlungsstrategie zu entwickeln, und
- dokumentieren Veränderungen im Verlauf der Behandlungen. |
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Wichtig für die Protokolle sind immer auch konkrete Daten, wie z.B. Daten zum Familienstand, zu Beziehungen, Geburt von Kindern ... |
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Bei zwei Drittel der Protokolle ist eine "vollständige
Diagnostik" erforderlich. |
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Vor der Abschluss-Prüfung müssen zumindest zwei Drittel der erforderlichen Protokolle vorliegen und den Anforderungen entsprechen. |
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Eine Vorlage für die Protokollierung steht im pdf-Format wie auch als Word-Vorlage zum Download zur Verfügung. Selbstverständlich können auch individuelle Vorlagen erstellt werden, die den Richtlinien für Diagnostik und den Richtlinien für Behandlungsprotokolle entsprechen. |
Was ist bei den Falldarstellungen zu beachten?
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Für den Nachweis
der Übungspraxis müssen - übereinstimmend mit den
Kriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu
(ÖDS) und der Massageverordnung vom 28. Jänner 2003 -
zu den 150 protokollierten Shiatsu-Sitzungen auch drei Fallstudien
vorgelegt werden. |
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Die Falldarstellungen
sollen jeweils eine Serie von Shiatsu-Behandlungen dokumentieren
und beschreiben, die auf Grund von Umfang und Frequenz die Entwicklungen
und Veränderungen illustrieren, die sich durch und in den
Shiatsu-Behandlungen ergeben haben. |
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Die nachfolgend angeführten Inhalte sollen in den Falldarstellungen klar und nachvollziehbar dargestellt werden:
- die Vorstellung der KlientIn (in ihrer Erscheinung, Lebenssituation,
Persönlichkeit etc.),
- die energetische
Einschätzung (Diagnostik),
- Behandlungskonzepte (generelle
Behandlungsansätze ebenso wie auch solche für einzelne
Sitzungen),
- der Ablauf der Sitzungen und
- die Charakteristika der
Shiatsu-Begegnung (auch etwaige Probleme und Schwierigkeiten).
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Eine Mindestseitenanzahl,
Schriftgröße, Zeilenabstand etc. wird nicht explizit
festgelegt, ergibt sich vielmehr implizit aus den obigen Punkten. |
Was ist für die Übungspraxis
während der Ausbildung zu beachten?
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Die Übungspraxis,
die mit den erforderlichen 150 Protokollen nachgewiesen wird, ist
Teil der Ausbildung und steht damit vor der Berechtigung Shiatsu
gewerblich (beruflich) auszuüben. Das bedeutet, dass es sich
bei diesen Shiatsu-Sitzungen um klar definierte Übungsstunden
für den notwendigen Praxiserwerb handelt. Dementsprechend
kann und darf diese Übungssituation keinen gewerblichen (geschäftsmäßigen)
Hintergrund haben – d.h. für diese Sitzungen dürfen
keinerlei Honorare verlangt werden und die Übungspartner sollten
dementsprechend auch informiert werden, dass der Übende noch
keinen gewerblichen und damit ausgebildeten Status hat. |
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Eine Vorlage für eine Bestätigung über
die im Rahmen der Ausbildung erforderliche Übungspraxis stellt
der Österreichische Dachverbandes als pdf-Datei zur Verfügung.
Betrachten lässt sich die Bestätigung über die
im Rahmen der Ausbildung erforderliche Übungspraxis durch
Anklicken des Links mit der linken Maustaste (vorausgesetzt ein
Adobe Reader ist auf dem Computer installiert). Ein Download im
pdf-Format erfolgt durch Anklicken des Links "Bestätigung
über die im Rahmen der Ausbildung erforderliche Übungspraxis " mit
der rechten Maustaste. Im damit erscheinenden Kontext-Menü muss der Punkt "Ziel
speichern unter" gewählt werden. Alternativ kann die Vorlage auch
als zip-Datei heruntergeladen
werden. |
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Zur Absicherung der Übungspraxis ist eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert: Informationen
zur Haftpflicht-Versicherung für Shiatsu-Praktiker & -Schüler. |
Ist eine Abschlussarbeit erforderlich ?
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Eine Abschlussarbeit
- vergleichbar mit einer Diplomarbeit - ist gemäß den geltenden
Ausbildungsrichtlinien nicht erforderlich. |
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Wann kann die Abschluss-Prüfung abgelegt werden?
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Die
Abschluss-Prüfung
dient dem Nachweis der erfolgreichen theoretischen und praktischen
Shiatsu-Ausbildung und steht damit am Ende der - per Massage-Verordnung
festgelegten - mindestens dreijährigen Ausbildungs- und Praxiszeit.
Es ist aber durchaus möglich, dass die Abschluss-Prüfung
- nach individueller Vereinbarung mit den Ausbildungsleitern -
vor dem Erbringen aller Ausbildungserfordernisse abgelegt wird,
wenn nur noch geringfügige Teile der Ausbildung (beispielsweise
maximal ein Drittel der Behandlungsprotokolle und eine Falldarstellung)
ausständig sind.
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Die erforderlichen
Nachweise und Unterlagen sind spätestens ein Monat vor
der Abschlussprüfung abzugeben bzw. vorzuweisen, damit die
Zulassung zur Prüfung erfolgen kann. |
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Das Abschluss-Diplom kann auf
jedem Fall erst nach Ende der dreijährigen Ausbildung und Nachweis
aller Ausbildungsinhalte - inklusive Erste Hilfe und Hygiene -
ausgestellt werden. |
Gibt es eine Höchstdauer der Ausbildung?
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Es gibt keine Höchstdauer
der Ausbildung. Sollten jedoch auf Grund einer langen Zeitspanne
der Ausbildung manche Ausbildungsinhalte nicht mehr verfügbar sein,
kann eine Vertiefung oder Wiederauffrischung für den Abschluss
(und die Zulassung zur Abschluss-Prüfung) verpflichtend vorgeschrieben
werden. |
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Zu beachten ist auch, dass
Kurse in Erste Hilfe und Hygiene nicht länger als 5 Jahre vor dem
Zeitpunkt des Abschlusses zurückliegen dürfen, um sie für die Ausbildung
anrechnen zu können. |
Wie erhalte ich das Dachverbands-Diplom für das Ansuchen um das Gewerbe ?
Dürfen mit Shiatsu auch kranke Menschen behandelt werden?
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Shiatsu ist grundsätzlich
kein medizinischer oder Heilberuf. Entsprechend ist es Shiatsu-Ausübenden
(es sei denn, sie sind zudem beispielsweise Ärzte) nicht erlaubt
Diagnosen zu erstellen und Krankheiten zu behandeln, sofern es
sich bei den erkrankten Menschen um „Behandlungsbedürftige“ im
medizinischen Sinne (akute, rezidivierende und chronische Erkrankungen
sowie physische und neurologische Einschränkungen im Sinne
der Pathologie) handelt. |
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Ob Shiatsu bei einem kranken Menschen
zur Förderung des Wohlbefindens (nicht
zur Behandlung!) angewendet werden darf oder ob es sich um eine Kontraindikation handelt, sollte – insbesondere im Zweifelsfalle – immer
mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden. Eine Vorlage für die Kenntnisnahme
des gewerblichen Charakters von Shiatsu stellt der Österreichische Dachverband
für Shiatsu zur Verfügung. |
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Grundsätzlich arbeiten Shiatsu-PraktikerInnen nicht an Krankheiten ihrer KlientInnen, sondern an ihrer Gesundheit. Shiatsu ist keine Behandlungsmethode, sondern dient vor allem der Förderung von Wohlbefinden und Lebensqualität sowie der gesundheitlichen Prophylaxe. |
Wer darf Shiatsu beruflich ausüben?
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Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hält in einem Schreiben vom 7. Juni 1999 zur Ausübung von Shiatsu fest, dass Shiatsu als ganzheitliche Methode, die Seele, Geist und Körper einbezieht, wie folgt ausgeübt werden kann:
- als Psychologe, der in die Psychologenliste eingetragen ist,
- als Lebens- und Sozialberater auf Grund der entsprechenden Gewerbeberechtigung und
- als Masseur auf Grund der entsprechenden Gewerbeberechtigung, dies kann auch eine auf Shiatsu eingeschränkte Massagegewerbeberechtigung sein. |
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Mit der Massage-Verordnung (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage, Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003) vom 28. Jänner 2003 hat Shiatsu eine eigenständige Position innerhalb des Massage-Gewerbes mit einem eigenständigen Ausbildungsprofil. |
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Bezüglich Lebens- und SozialberaterInnen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im April 2006 festgehalten, dass für die Ausübung von Massagetechniken – und damit von Shiatsu – die Massagegewerbeberechtigung erforderlich ist. |
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Bezüglich MasseurInnen, die ihre Gewerbeberechtigung vor dem 29. Jänner 2003 erworben haben, führt das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft im April 2006 aus, dass sie gemäß ihrer Gewerbeberechtigung asiatische Massagetechniken ausüben dürfen, für das Anbieten von Shiatsu im Sinne der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 jedoch die Feststellung der individuellen Befähigung durch die Gewebebehörde benötigen. |
Darf eine Shiatsu-PraktikerIn (Shiatsu-SchülerIn) Diagnosen erstellen?
Die Erstellung von (Krankheits-) Diagnosen ist medizinischen und anderen im Gesundheitswesen tätigen Berufen vorbehalten (siehe auch Vorlage zur Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters von Shiatsu). Für die Arbeit mit Shiatsu ist es jedoch erlaubt wie auch notwendig diverse Formen der in erster Linie energetischen Befundung durchzuführen, um Kontraindikationen zu verifizieren und beim möglichen Vorliegen einer Erkrankung im medizinischen Sinne eine Behandlung auszuschließen bzw. die Abklärung durch einen Arzt zu veranlassen. Weiters ist eine Befundung für die Durchführung von Shiatsu notwendig und erlaubt eine energetische Diagnostik - wie z.B. Meridiandiagnostik, Haradiagnostik, Zungendiagnostik etc. - vorzunehmen, um so festgestellte energetische Disharmonien durch die Shiatsu-Behandlung ausgleichen zu können.
Wofür ist die Mitgliedschaft im Verein "Shiatsu-Ausbildungen Austria" notwendig und was für Vorteile bringt sie?
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Die "Shiatsu-Ausbildungen
Austria" ist als Verein konstituiert. Gemäß den Statuten des Vereins
stehen die Leistungen des Vereins (Kurse, Seminare ...) vor allem
seinen Mitgliedern zur Verfügung. |
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Die Mitgliedschaft (Euro 15,- pro Jahr)
gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und
erlischt automatisch nach Ablauf des Jahres
- sofern sie nicht explizit durch die Bezahlung des jährlichen
Mitgliedsbeitrages oder auch durch den Besuch weiterer Kurse, in
denen der Mitgliedsbeitrag inbegriffen ist, verlängert wird. |
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In den Basiskursen "Zen-Shiatsu", "Meridian-Massage"
und "Grundlagen von Shiatsu und Traditioneller Chinesischer
Medizin" ist der Mitgliedsbeitrag im Kursbeitrag inkludiert. |
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Für Vereinsmitglieder beträgt der Unkostenbeitrag
für den Übungsabend Euro 10.-, für Nicht-Mitglieder Euro 15.- |
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Im Mitgliedsbeitrag für den Verein "Shiatsu-Ausbildungen
Austria" ist kein Mitgliedsbeitrag für den Österreichischen
Dachverband für Shiatsu beinhaltet. |
Ist die Mitgliedschaft im Österreichischen
Dachverband für Shiatsu empfehlenswert?
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Die Mitgliedschaft im Dachverband (Euro 35.- pro Jahr)
ist selbstverständlich freiwillig, bringt für seine Mitglieder
jedoch Vorteile und stärkt
die Position von Shiatsu in Österreich (siehe Gute Gründe
für die Mitgliedschaft von SchülerInnen). |
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Nur für Shiatsu-SchülerInnen,
die zumindest die beiden letzten Jahre vor ihrer Abschluss-Prüfung
Mitglied im
Österreichischen Dachverband für Shiatsu sind, ist der
Prüfungsbeisitz bei der Abschlussprüfung (ebenso wie auch
- bei erfolgreicher Prüfung - das Dachverbands-Diplom) kostenlos. |
--- Shiatsu-Schule im Österreichischen
Dachverband für Shiatsu ---
(Stand 04/06,
Irrtümer vorbehalten)
Die Ausbildung zur Shiatsu-PraktikerIn (Überblick)
Aufbau der Ausbildung
Inhalte der Ausbildung
Inhaltliche Ausrichtung und Aufbau der Ausbildung
Kurse und Seminare im Überblick
Häufige Fragen zur Shiatsu-Ausbildung
Ausbildungs- und Qualitätskriterien
des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu
Schnupper-Kurs zur Shiatsu-Ausbildung
Info-Abende zur Shiatsu-Ausbildung
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