Informationen
zu den Behandlungsprotokollen
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Für den Nachweis der Übungspraxis müssen - übereinstimmend mit den Kriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS) und der Massageverordnung vom 28. Jänner 2003 - 150 Shiatsu-Sitzungen (inklusiver 3 Fallstudien) protokolliert nachgewiesen werden. Die so vorgeschriebenen 150 Stunden sind Teil der Ausbildung (definierte Übungsstunden für den notwendigen Praxiserwerb) und stehen somit vor der Berechtigung Shiatsu beruflich auszuüben. Aus diesem Grund kann und darf diese Übungssituation keinen gewerblichen (geschäftsmäßigen) Hintergrund haben - d.h. für diese Sitzungen dürfen keinerlei Honorare verlangt werden und die Übungspartner sollten dementsprechend auch informiert werden, dass der Übende noch keinen gewerblichen und damit ausgebildeten Status hat. Eine Vorlage für eine Bestätigung der in der Ausbildung erforderlichen Übungspraxis stellt der Österreichische Dachverband für Shiatsu zur Verfügung. Vorlagen für einen protokollierten Nachweis der Übungspraxis stellt die Shiatsu-Ausbildungen Austria als pdf-Dateien wie auch als dot-Dateien (Vorlagedateien für Word) zur Verfügung:
--- Shiatsu-Schule im Österreichischen
Dachverband für Shiatsu --- (Stand 08/06, Irrtümer vorbehalten) Überblick über
die Ausbildung |
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Ausbildungszentrum Shiatsu-Ausbildungen
Austria (www.shiatsu-austria.at) A-1030 Wien, Daponteg. 4/18, Tel: +43 (1) 718 91 54, office@shiatsu-austria.at |