Ausbildungs- und Qualitätskriterien
Österreichischer Dachverband für Shiatsu


Die qualifizierte Shiatsu-Ausbildung gemäß den Kriterien (Richtlinien) des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS) umfasst:

die Erfüllung der inhaltlichen Ausbildungskriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS), die die Inhalte der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (und 6. Mai 2009) detaillierter ausführen (sowie um 50 Stunden Pathologie ergänzen); und
die Qualifikation der AusbildnerInnen (LehrerInnen) und der Ausbildungsinstitute (Shiatsu-Schulen), wie sie in den Richtlinien für die Shiatsu-LehrerInnen- und Shiatsu-Schulleiter-Ausbildung und den Qualitätsstandards für Shiatsu-Schulen im ÖDS festgehalten sind.
 

Logo des Österreichischen Dachverbandes für ShiatsuAusschließlich Shiatsu-Schulen (Ausbildungsinstitute), deren Ausbildung sowohl den oben angeführten inhaltlichen Ausbildungsrichtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu entspricht wie auch den qualitativen Kriterien der Ausbildung (qualifizierte LehrerInnen, Einhaltung der Qualitätsstandards für Shiatsu-Schulen, Ethik des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu und sonstige Richtlinien des ÖDS), erfüllen die Kriterien (Richtlinien) des ÖDS und tragen zu Recht das Qualitätsprädikat „gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS“ – oder eine entsprechende, sinngemäße Formulierung.

Der Österreichische Dachverband für Shiatsu kontrolliert die Qualität der Ausbildung an anerkannten Shiatsu-Schulen – zusätzlich zur Überprüfung der Erfüllung der oben angeführten Kriterien – unter anderem auch durch einen Prüfungsbeisitz bei Abschlussprüfungen.

Shiatsu-Schulen, die die Richtlinien des ÖDS (noch) nicht erfüllen, werden als „Shiatsu-Schule im Beobachtungsstatus“ klassifiziert und besonders genau überprüft. Erfüllt eine Shiatsu-Schule im Beobachtungsstatus über einen definierten Zeitraum die Richtllinien des ÖDS (Ausbildungsqualität, Seriosität der Ausbildung und Werbung, Erfüllung der Ethik des ÖDS u.ä.m.), so wird sie als „Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu“ aufgenommen.

Shiatsu-Ausbildungen von Shiatsu-Schulen im ÖDS sind anerkannt:

 von den Gewerbebehörden als Grundlage für die Ausstellung eines Gewerbescheins; und
 im Kontext eines gegenseitigen Abkommens von den nationalen Shiatsu-Dachverbänden Deutschlands (GSD) und der Schweiz (SGS).

 


Inhaltliche Ausbildungskriterien des ÖDS
Qualitätsstandards für Shiatsu-Schulen
Shiatsu-Schulen im Dachverband
Richtlinien für die Shiatsu-LehrerInnen- und Shiatsu-SchulleiterInnen-Ausbildung
Kriterien für die Anerkennung von Shiatsu-Schulen

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© Dr. Eduard Tripp, A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815 91 75, tripp@shiatsu-austria.at
www.shiatsu-austria.at