Haftpflicht-Versicherung für Shiatsu-PraktikerInnen & -SchülerInnen


Seit Beginn 2008 bietet der Österreichische Dachverband für Shiatsu (ÖDS) seinen Mitgliedern eine günstige Haftpflichtversicherung:

Bei jährlichen Kosten von Euro 32.-1) werden alle Tätigkeiten von der Haftpflichtversicherung abgedeckt, die im Rahmen der Shiatsu-Gewerbeberechtigung ausgeübt werden dürfen (inklusive Schäden durch Infektionen)2) .
Die Höhe der Abdeckung für Personen- und Sachschäden beträgt 1,2 Millionen Euro.

Acrobat-DateiAntragsformular für Shiatsu-Haftpflichtversicherung

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Weitere Informationen beim Österreichischen Dachverband für Shiatsu

Tel/Fax: +43 (2272) 82 2 28
info@shiatsu-verband.at

bzw. direkt bei Herrn Lenert
Tel: +43 (660) 211 62 69
gerhard.lehnert@awd.at
 

In Wien haben Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung über die Innung. Die Versicherungsprämie beträgt für 2005 Euro 30.- pro Betriebsstätte. Der Versicherungsschutz hat eine Höhe von Euro 1,453.457.- und besteht grundsätzlich für Personen- und Sachschäden, die von gewerberechtlich befugten Fußpflege-, Kosmetik- und Massagebetrieben verursacht werden.

Informationen bei: Johannes Baumgartner
Tel: 01 / 503 83 00 DW 13, Fax: 01 / 503 82 00 20
office@jbl.at

 

 Die UNIQA bietet ebenfalls eine Haftpflichtversicherung für Shiatsu-PraktikerInnen mit einer Jahresprämie von Euro 111.-, einer Versicherungssumme von Euro 1 Million und einer Laufzeit von drei Jahren. Mit diesem Angebot, so die Uniqua in ihrem chreiben, sind SchülerInnen auch für die, entsprechend dem Ausbildungscurriculum zu protokollierenden Shiatsu-Sitzungen (die nicht unter Aufsicht stattfinden) versichert.2)

Herbert Lippl
Tel: 02682 / 602 DW 327, Fax: 02682 / 602 DW 79327
herbert.lippl@uniqa.at

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1) Die Haftpflichtversicherung des ÖDS, die für SchülerInnen und PraktikerInnen verfügbar ist, kommt derzeit auf jährliche Kosten von 37 Euro. Wenn das Volumen größer ist (also mehr Shiatsu-SchülerInnen und -PraktikerInnen eine Versicherung abschließen), soll sich der Beitrag pro Jahr bis auf 32 Euro senken.

2) Die Versicherung ist kann zwar auch von SchülerInnen abgeschlossen werden, macht für diese in Ausübung ihrer erforderlichen Praxisstunden aber keinen Sinn, da eine Haftpflichtversicherung der Schule (soweit eine solche vorliegt) Risiken während Übungseinheiten unter Aufsicht abdeckt (eventuell sogar, aber das ist von der Art der Versicherung der Schule abhängig, explizit auch für die 150 zu protokollierenden Übungssitzungen außerhalb des geregelten Schulbetriebs).
Die erforderlichen 150 zu protokollierenden Shiatsu-Sitzungen werden grundsätzlich von keiner Berufshaftpflichtversicheurng gedeckt, da sie keine berufliche Ausübung darstellen. Um sich hier gegen Haftungsansprüche abzusichern, empfiehlt der Österreichische Dachverband für Shiatsu die klare Information der/des Empfangenden über den Übungs- und Ausbildungschararkter der Sitzung (siehe Übungspraxis während der Ausbildung); ein entsprechendendes Formular zur Bestätigung über den Übungscharakter der Sitzung(en) ist im pdf-Format unter www.shiatsu-austria.at/download/documents/Uebungspraxis.pdf verfügbar).

(Juli 2008; Irrtümer vorbehalten)


Haftpflichtversicherung für Schulen

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© Dr. Eduard Tripp, A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815 91 75, tripp@shiatsu-austria.at
www.shiatsu-austria.at