Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters von Shiatsu
Österreichischer Dachverband für Shiatsu


In einem Schreiben vom Anfang Mai 2004 empfiehlt die allgemeine Fachgruppe des Gewerbes der Wirtschaftskammer Niederösterreich - ausgehend von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (4 Ob 19/04d) - gewerblichen BeraterInnen (und das gilt sinngemäß auch für gewerbliche BehandlerInnen), Ihre KundInnen deutlich darauf hinzuweisen, dass ihre Behandlungen und Beratungen den Arztbesuch nicht ersetzen können, denn:

"Wer als Nichtarzt Untersuchungen - welcher Art immer - in der erkennbaren Absicht vornimmt, einem Ratsuchenden dadurch Auskünfte über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Krankheiten oder krankhaften Störungen, Behinderungen oder Missbildungen zu erteilen, oder wer als Nichtarzt solche Auskünfte in Form einer Diagnose - auf Grund welcher Erkenntnisquelle immer - erteilt, erweckt den Anschein, ein Arztbesuch sei entbehrlich" und verstößt damit gegen das Ärztevorbehaltsgesetz.

Für eigene Entwürfe (oder auch zur direkten Übernahme), mit denen KundInnen auf den gewerblichen, nicht-medizinischen Charakter von Shiatsu explizit hingewiesen werden können, stellt der Österreichische Dachverband für Shiatsu eine Vorlage ("Kenntnisnahme") zur Verfügung, die als Word-Dokument (gezippt) - als Vorlage zur eigenen Verwendung - heruntergeladen oder als pdf-Dokument angezeigt werden kann.
 


Acrobat-DateiDie Kenntnisnahme (des gewerblichen Charakters von Shiatsu) ist im pdf-Format verfügbar. Betrachten lässt sich die Kenntnisnahme durch Anklicken des Links mit der linken Maustaste (vorausgesetzt ein Adobe Reader ist auf dem Computer installiert).
Ein Download im pdf-Format erfolgt durch Anklicken des Links "Kenntnisnahme (des gewerblichen Charakters von Shiatsu)" mit der rechten Maustaste. Im damit erscheinenden Kontext-Menü muss der Punkt "Ziel speichern unter" gewählt werden. Alternativ kann die Vorlage auch als zip-Datei heruntergeladen werden.
 


Dokumentation in der gewerblichen Massage

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