Qualitätsrichtlinien der Frankfurter Gespräche
(Dachverband für freie beratende und gesundheitsfördernde Berufe)


Die Frankfurter Gespräche - Dachverband für freie beratende und gesundheitsfördernde Berufe e.V. (http://www.frankfurter-gespraeche.de) - informieren über die Chancen und Notwendigkeiten des Zusammenschlusses von Verbänden und Institutionen der freien Lebensberatung und gesundheitsfördernden Anbieter. Ziel der Qualitätsrichtlinien vom 17. 02. 2004 - nachfolgend, in Auzügen dargestellt - ist es

 denjenigen Menschen, die Beratung, Gesundheitsförderung und Kurse aufsuchen, Kriterien an die Hand zu geben, um aufgrund von Unterscheidung eine passende Entscheidung für die richtige Förderung bezogen auf das persönliche Anliegen treffen zu können; und
 die Berufsbilder derjenigen freien BeraterInnen, GesundheitspraktikerInnen und KursleiterInnen zu schützen, die qualifizierte professionelle Beratung und Gesundheitsförderung am Markt anbieten.

 
Qualifizierung: Ausbildung - Fähigkeiten

Es werden die Ausbildungsstufen 1-3 spezifiziert, welche unterschiedliche Qualifizierungen und Befähigungen beinhalten. Für die jeweilige Ausbildungsstufe gelten die folgenden Mindeststandards ohne grundständige Ausbildung in einem sozialen, therapeutischen, medizinischen Beruf bzw. Lehrberuf:

Ausbildungsstufe 1: mindestens 250 Zeitstunden
Die Ausbildungsstufe 1 befähigt dazu, standardisierte Methoden anzuwenden und zu vermitteln.
 
Ausbildungsstufe 2: mindestens 400 Zeitstunden
Die Ausbildungsstufe 2 befähigt aufgrund zusätzlichen Wissens dazu, eine Methode spezifiziert und individuell anzuwenden bzw. zu vermitteln.
 
Ausbildungsstufe 3: Aufbaustufe zur Ausbildungsbefähigung
Voraussetzung dafür ist die mehrjährige praktische Erfahrung sowie zusätzliche Fortbildung. Die genauen Regelungen zur Ausbildungsbefähigung in den jeweiligen Methoden werden von den Verbänden festgelegt

Für alle drei Ausbildungsstufen gilt:

Die Ausbildungsinhalte werden durch Theorie, Methodenlehre und Praxis vermittelt.
Aus einem qualifizierenden Ausbildungsnachweis (in der Regel Zertifikat nach Prüfung) geht eindeutig die erworbene berufliche Ausbildungsstufe hervor, sowie der Tätigkeitsbereich, zu dem der Ausbildungsabschluss befähigt.

 
Fachliche Kompetenz und Zuständigkeit

BeraterInnen, GesundheitspraktikerInnen und KursleiterInnen kennen die Wirkungen ihrer Methoden und wenden sie dementsprechend an.
Ihre Zuständigkeit liegt in einem oder mehreren der Bereiche Lebensverbesserung, Konfliktberatung, Selbsterfahrung, Begleitung in Wandlungs- und Übergangsphasen, Unterstützung und Orientierung bei Lebensveränderungen, Sinn- und Lebenszielorientierung, Vermittlung von Methoden zur Selbstentwicklung.
Die Zielsetzungen liegen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Selbstmanagement und Handlungskompetenz, Anleitung zur Selbstheilung, Entscheidungsfähigkeit, Gesundheitspflege, Prävention von Krankheit und Vorsorge, Konfliktkompetenz und kreative Lösungsstrategien, Stabilisierung und Aktivierung der Selbstorganisation von Leib und Seele, sowie Stärkung des Kohärenzgefühls.

 
Setting

Erstes Gebot ist Transparenz des Angebotes, ausgehend davon, dass in Beratung, Gesundheitsförderung und Kurse Menschen kommen, die selbstverantwortlich für sich entscheiden können. Die Bestätigung der selbstverantwortlichen Teilnahme ist ausdrücklich vorausgesetzt.
BeraterInnen und GesundheitspraktikerInnen ermöglichen eine kostenlose Erstberatung (auch telefonisch), die dazu dient, das Anliegen des Klienten und das Angebot sowie die Methoden der Beratung zu besprechen und aufeinander abzustimmen, um zu entscheiden, ob eine Beratung mit diesem Angebot zum angestrebten Ziel des Klienten führen kann. Diesbezügliche Fragen sind: Was ist das Anliegen des Klienten? Wie kann der Berater mit seinen Methoden dieses Anliegen zielorientiert unterstützen? Wann ist das Ziel erreicht? Was sind die Zielkriterien?
KursteilnehmerInnen sollte ein Probeangebot zur Verfügung stehen, soweit der Kurs dies organisatorisch zulässt. Geringfügige Probeangebote sind kostenlos.
Falls das Beratungs- / Gesundheitsförder- bzw. Kursangebot sich als unpassend oder nicht ausreichend für den Bedarf von KlientInnen / KursteilnehmerInnen erweist, werden alternative gesundheitsfördernde Einrichtungen, Beratungs- oder Kurseinrichtungen empfohlen.
Auf Wunsch von KlientInnen kann eine Kooperation und Absprache mit weiteren TherapeutInnen / BeraterInnen der KlientInnen vereinbart werden.
Bei bestehenden psychischen oder physischen Krankheiten / Problemen werden die KlientInnen / KursteilnehmerInnen zur Rücksprache mit ÄrztIn oder TherapeutIn aufgefordert. Im Zweifelsfall weisen BeraterInnen / GesundheitspraktikerInnen / KursleiterInnen in geeigneter Weise darauf hin, dass vor Beginn der Beratung / der Gesundheitsförderung / des Kurses eine ärztliche oder psychologische Unbedenklichkeitserklärung vorliegen muss. Gegebenenfalls holen sich BeraterInnen / GesundheitspraktikerInnen / KursleiterInnen Fachberatung ein.
BeraterInnen machen ihre KlientInnen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sie nicht heilend arbeiten, sondern dass sie entwicklungs-, lösungs- und lernorientiert sowie gesundheitsfördernd unterstützen.
Dauer und Kosten der Beratung / der Gesundheitsförderung / des Kurses werden zu Beginn festgelegt. Eine Änderung (oder Erweiterung) dieser Absprache erfordert beidseitiges Einverständnis.

 
Methoden

Die  geplanten Methoden werden in der Angebotsbeschreibung offengelegt und transparent gemacht. Diese Offenlegung kann inhaltlich auch dadurch erfolgen, dass auf die Lehre und Werke anerkannter Fachleute bzw. auf entsprechende Literatur hingewiesen wird.
Das Angebot und die Zielsetzungen der freien BeraterInnen / GesundheitspraktikerInnen / KursleiterInnen sind definiert. Die angewendeten Methoden führen nachvollziehbar (Empirie, logische Stimmigkeit und rationale Kongruenz) zu diesen Zielen.
Die Mitgliedsverbände der Frankfurter Gespräche und deren Einzelmitglieder  müssen ihre Arbeitsweisen methodisch darlegen können, das heißt zum Beispiel:
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Die konkreten Schritte in der Klienten- / gesundheitsfördernden bzw. Bildungsarbeit lassen sich dokumentieren bezüglich der Zielsetzung, erwarteten Wirkung und Durchführung.
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Bei Beratung / Gesundheitsförderung / Kursen sind die zugrundegelegten Theorien und Vorannahmen kohärent zu den praktischen Anweisungen. Im Vordergrund steht eine Empirie erwünschter Erfolge, deren Bewertung gemeinsam mit den KlientInnen erfolgt. Übereinstimmung des KlientInnenfeedbacks mit den methodischen Überlegungen der BeraterInnen / GesundheitspraktikerInnen / KuersleiterInnen kann Merkmal für eine methodisch kohärente Arbeitsweise sein.
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Ziel der Beratung / Gesundheitsförderung / Kursleitung ist es, die Selbstverantwortung und Unabhängigkeit der Klienten zu stärken. BeraterInnen  setzen ihre Methoden kontrolliert so ein, dass sie der Selbstverfügbarkeit und dem Ziel der KlientInnen / KursteilnehmerInnen dienen. Dies geschieht durch ein offenes und transparentes Arbeiten.

 
Fortbildung - Supervision

BerateInnen verpflichten sich dazu, ihre Arbeit durch Supervision zu reflektieren und durch Fortbildung zu optimieren.

 
Vereinbarung

Eine Vereinbarung sichert die gegenseitigen Interessen zwischen KlientInnen / KursteilnehmerInnen und BeraterInnen / GesundheitspraktikerInnen / KursleiterInnen. Die Vereinbarung ist den Ethikrichtlinien und den Qualitätsrichtlinien untergeordnet. Bestandteile einer Vereinbarung sollen sein:

Angebot der BeraterInnen / GesundheitspraktikerInnen / KursleiterInnen
Kostenvereinbarung
Absenzvereinbarung
Selbstverantwortung von KlientInnen / KursteilnehmerInnen
Ausschluss des Heilungsanspruches an BeraterInnen / GesundheitspraktikerInnen / KursleiterInnen.
Im Fall von Beratung eine Zeitvereinbarung bezogen auf den gesamten Beratungsprozess und auf die einzelnen Beratungssitzungen (eventuell Probezeit, kurze Sequenzen, die vertraglich verlängert werden können).

 
Selbstdarstellung

BeraterInnen / GesundheitspraktikerInnen / KursleiterInnen wahren in ihrer Selbstdarstellung und Werbung den Respekt und die Achtung vor der leiblichen, psychischen und geistigen Integrität des Menschen und der Natur. Insbesondere verpflichten sie sich dazu, in Wort und Bild

die Prinzipien des lauteren Wettbewerbs einzuhalten
KonkurrentInnen und Andersdenkende nicht zu diskriminieren
Negativ- und Feindbildwerbung zu unterlassen
Gewalt und kompromittierende Nacktheit als Werbeparameter nicht einzusetzen
keine unhaltbaren Versprechen über die Wirkung der angebotenen Methoden zu verbreiten: keine Wirkungsgarantien, keine Heilsversprechen, kein Absolutheitsanspruch.

(Irrtümer vorbehalten)


Ethikrichtlinien der Frankfurter Gespräche

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