Anschaffungen unter/über 400 Euro
Informationen zur gewerblichen Praxis


Investitionen wie Werkzeuge, Computer oder Handys bis zur Höchstgrenze von 400 Euro können in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie angeschafft wurden. Übersteigen die Anschaffungskosten aber die 400-Euro-Marke, müssen sie über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgesetzt werden (AfA, Absetzung für Abnutzung). Das bedeutet: Ein Computer, der 900 Euro gekostet hat, kann über drei Jahre zu jeweils 300 Euro abgesetzt werden. Zu beachten ist hier auch der Anschaffungszeitpunkt. Wenn man einen solchen Kauf erst in der zweiten Jahreshälfte tätigt, kann im ersten Jahr nur die halbe AfA geltend gemacht werden.

(Informationen: News 46/11
Stand 12/2011, Irrtümer vorbehalten)


 

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