Mitgliedschaft
im Österreichischen Dachverband für Shiatsu
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Bankverbindung des ÖDS: Konto-Nr.: 4.722.005, Bankleitzahl:
32000, Raiffeisenlandesbank Ordentliches Mitglied im Dachverband kann jede Shiatsu-PraktikerIn mit einer abgeschlossenen Shiatsu-Ausbildung nach der Erlangung des Dachverband-Diploms werden. Ordentliche Mitglieder, so die Statuten, beteiligen sich aktiv am Vereinsleben und werden vom Dachverband dementsprechend auch regelmäßig über seine Aktivitäten und über Entwicklungen rund um Shiatsu informiert. Gemäß dem Beschluss der Ordentlichen Generalversammlung vom 15. November 2003 beträgt der Beitrag für Ordentliche Mitglieder (mit und ohne Eintragung in die Weißliste - "Shiatsu-PraktikerInnen im Dachverband") Euro 145.- pro Kalenderjahr. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft gilt ein reduzierter Mitgliedsbeitrag von Euro 70.- Während der Karenzzeit bzw. in der Pension gilt ein reduzierter Mitgliedsbeitrag von Euro 65.- Ordentliche Mitglieder erhalten - im Mitgliedsbeitrag
inkludiert - das Shiatsu Journal (in Zusammenarbeit mit dem deutschen
Dachverband für
Shiatsu, GSD) als Informationsmedium des Dachverbandes. Außerordentliche Mitglieder, wie z.B. SchülerInnen (Mitglieder in Ausbildung), haben kein Stimmrecht und zahlen - unabhängig davon, ob sie am Anfang oder am Ende ihrer Ausbildung stehen (Beschluss der Generalversammlung vom 15. November 2003) - einheitlich Euro 35.- pro Kalenderjahr. Mit der SchülerInen-Mitgliedschaft verbunden sind ermäßigte Preise für vom ÖDS organisierte Kurse, wie z.B. de Hygiene-Kurs. In der Mitgliedschaft der letzten beiden (Kalender-)Jahren der Shiatsu-Ausbildung1) sind zudem auch die Kosten für den Beisitz bei der Abschlussprüfung und die Ausstellung des Dachverband-Diploms inkludiert. Förderndes Mitglied kann jede/r werden, die/der die Aktivitäten des Dachverbandes und seine Ziele auch finanziell unterstützen möchte. Es gibt keine Vorgaben für die Höhe der Spenden. (Stand 11/2008; Irrtümer vorbehalten) _____________________________________ [1] Um in den Genuss des gratis Abschlussprüfungsbeisitzes des Dachverbandes zu kommen, sind zwei Jahre Mitgliedschaft im Dachverband Voraussetzung – und zwar das Jahr, in dem die Abschlussprüfung gemacht wird und das Jahr davor. Beitrittserklärung des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu |
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© Dr. Eduard Tripp,
A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815
91 75, tripp@shiatsu-austria.at www.shiatsu-austria.at |