Mitgliedschaft im Österreichischen Dachverband für Shiatsu
Mitgliedsbeiträge


Art der Mitgliedschaft
 
Beitrag in Euro
 
Anmerkungen
 
SchülerIn
(Außerordentliches Mitglied)
35.-
1. Jahr der Mitgliedschaft als PraktikerIn
(Ordentliches Mitglied)
70.-
weitere Informationen
Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig davon, ob eine Eintragung in die PraktikerInnen-Liste ("Weissliste") erfolgt oder nicht
Folgejahre der Mitgliedschaft als PraktikerIn
(Ordentliches Mitglied)
145.-
weitere Informationen
Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig davon, ob eine Eintragung in die PraktikerInnen-Liste ("Weissliste") erfolgt oder nicht
Während der Karenzzeit oder in der Pension
(Ordentliches Mitglied)
65.-
weitere Informationen
Während der Karenzzeit, wenn diese im jeweiligen Kalenderjahr mehr als sechs Monate ausmacht.
Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig davon, ob eine Eintragung in die PraktikerInnen-Liste ("Weissliste") erfolgt oder nicht
Förderndes Mitglied beliebige Höhe
Schule 350.-
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet zugleich die persönliche Mitgliedschaft einer SchulleiterIn. Für jede weitere SchulleiterIn erhöht sich der Beitrag um Euro 150.- und beinhaltet dann auch deren / dessen persönliche Mitgliedschaft (ausgenommen sind hier – entsprechend der Befreiung von Vorstandsmitgliedern – SchulleiterInnen, die als Vorstandsmitglieder des ÖDS tätig sind)

 
Mitgliedsbeiträge, die am oder nach dem 1. November eines Jahres bezahlt werden, gelten für den Rest des Jahres und zugleich für das nächstfolgende Jahr.

Bankverbindung des ÖDS: Konto-Nr.: 4.722.005, Bankleitzahl: 32000, Raiffeisenlandesbank
(IBAN: AT56 3200 0000 0472 2005, BIC:RLNWATWW)
  
Beitrittserklärung des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (pdf-Format)
Download der Beitrittserklärung

 
Ordentliche Mitglieder

Ordentliches Mitglied im Dachverband kann jede Shiatsu-PraktikerIn mit einer abgeschlossenen Shiatsu-Ausbildung nach der Erlangung des Dachverband-Diploms werden. Ordentliche Mitglieder, so die Statuten, beteiligen sich aktiv am Vereinsleben und werden vom Dachverband dementsprechend auch regelmäßig über seine Aktivitäten und über Entwicklungen rund um Shiatsu informiert.

Gemäß dem Beschluss der Ordentlichen Generalversammlung vom 15. November 2003 beträgt der Beitrag für Ordentliche Mitglieder (mit und ohne Eintragung in die Weißliste - "Shiatsu-PraktikerInnen im Dachverband") Euro 145.- pro Kalenderjahr. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft gilt ein reduzierter Mitgliedsbeitrag von Euro 70.-

Während der Karenzzeit bzw. in der Pension gilt ein reduzierter Mitgliedsbeitrag von Euro 65.-

Ordentliche Mitglieder erhalten - im Mitgliedsbeitrag inkludiert - das Shiatsu Journal (in Zusammenarbeit mit dem deutschen Dachverband für Shiatsu, GSD) als Informationsmedium des Dachverbandes.
 

Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder, wie z.B. SchülerInnen (Mitglieder in Ausbildung), haben kein Stimmrecht und zahlen - unabhängig davon, ob sie am Anfang oder am Ende ihrer Ausbildung stehen (Beschluss der Generalversammlung vom 15. November 2003) - einheitlich Euro 35.- pro Kalenderjahr.

Mit der SchülerInen-Mitgliedschaft verbunden sind ermäßigte Preise für vom ÖDS organisierte Kurse, wie z.B. de Hygiene-Kurs. In der Mitgliedschaft der letzten beiden (Kalender-)Jahren der Shiatsu-Ausbildung1) sind zudem auch die Kosten für den Beisitz bei der Abschlussprüfung und die Ausstellung des Dachverband-Diploms inkludiert.
 

Fördernde Mitglieder

Förderndes Mitglied kann jede/r werden, die/der die Aktivitäten des Dachverbandes und seine Ziele auch finanziell unterstützen möchte. Es gibt keine Vorgaben für die Höhe der Spenden.

(Stand 11/2008; Irrtümer vorbehalten)
 

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[1] Um in den Genuss des gratis Abschlussprüfungsbeisitzes des Dachverbandes zu kommen, sind zwei Jahre Mitgliedschaft im Dachverband Voraussetzung – und zwar das Jahr, in dem die Abschlussprüfung gemacht wird und das Jahr davor.
Einer "rückwirkende Mitgliedschaft" (wie es sie als Übergangslösung gegeben hatte) ist nicht mehr mögich. Der Vereinsbeitrag muss im entsprechenden Kalenderjahr bezahlt werden, damit die Mitgliedschaft für dieses Jahr gilt. Wer also z.B. 2007 und 2008 den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat, hat Anspruch auf den gratis Prüfungsbeisitz im Jahr 2008.
Wenn sich jemand erst im November oder Dezember 2007 für die Mitgliedschaft entschieden hat, so gilt die Mitgliedschaft zwar generell für Ende 2007 und das ganze Jahr 2008 (es könnte also z.B. im Dezember 2007 der Hygiene-Kurs mit vergünstigtem Kurskosten besucht werden), es wären damit aber nicht die zwei Jahre Mitgliedschaft erfüllt. Um in diesem Fall 2008 in den Genuss des gratis Prüfungsbeisitz zu kommen, müsste 2008 ebenfalls der Mitgliedsbeitrag bezahlt werden (dann gilt die Einzahlung im November oder Dezember 2007 für 2007 und die von 2008 für 2008).


Beitrittserklärung des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu
Sieben überzeugende Gründe für die Mitgliedschaft
Gute Gründe für die Mitgliedschaft von SchülerInnen

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© Dr. Eduard Tripp, A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815 91 75, tripp@shiatsu-austria.at
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