Erste Hilfe
und Hygiene
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Erste Hilfe und Hygiene sind seit dem 1. Juli 2001 verpflichtender Inhalt des Ausbildungscurriculums des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS) und mit der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003; siehe Ausbildungs- und Qualitätskriterien) nun auch verpflichtend für den auf Shiatsu eingeschränkten Massage-Gewerbeschein - auch dann, wenn der Schüler, die Schülerin seine/ihre Ausbildung schon zu einem früheren Zeitpunkt begonnen hat.
Damit das Dachverbands-Diplom konform mit den Richtlinien der Massage-Verordnung ausgestellt werden kann, ist die Erfüllung der derzeit geltenden Kriterien (siehe Ausbildungs- und Qualitätskriterien) - inklusive Erste Hilfe und Hygiene - erforderlich, denn ein dem Diplom nunmehr verpflichtend beigefügtes Dokument bestätigt der Gewerbebehörde explizit die Erfüllung der Kriterien der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003. (Irrtümer vorbehalten) Aktuelle Termine und Informationen zu den Erste Hilfe- und Hygiene-Kursen des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu unter http://www.shiatsu-verband.at Kriterien zur Anerkennung von Erste Hilfe- und Hygiene-Kursen |
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© Dr. Eduard Tripp,
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91 75, tripp@shiatsu-austria.at www.shiatsu-austria.at |