Kriterien für
die Anerkennung von Shiatsu-Schulen
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Richtlinien und Erläuterungen für die Anerkennung einer Shiatsu-Schule als „Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu“ (und damit für die Zuerkennung des Prädikats „gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS“):
Nach Ende des festgesetzten Beobachtungszeitraumes
kann die Schule – sofern
die Ausbildung den Qualitätsstandards des ÖDS entspricht und
auch sonstige Kriterien und Richtlinien des ÖDS eingehalten wurden
und werden – als „Shiatsu-Schule im Österreichischen
Dachverband für Shiatsu“ mit der Berechtigung das Prädikat „gemäß den
Kriterien/Richtlinien des ÖDS“ zu führen, aufgenommen
werden. _____________________________________ [1] Die Zahl
der Shiatsu-relevanten Stunden wird mit 540 Stunden festgesetzt (650
Stunden des Gesamtcurriculums abzüglich 15 Stunden Erste Hilfe,
15 Stunden Hygiene, 60 Stunden Anatomie und 20 Stunden Begleitende Gesprächsführung). (beschlossen in den Vorstandssitzungen vom 24. 03. 2004 und 15. 07. 2006; Irrtümer vorbehalten) |
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© Dr. Eduard Tripp,
A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815
91 75, tripp@shiatsu-austria.at www.shiatsu-austria.at |