Übungspraxis
während der Ausbildung
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Im Rahmen der Ausbildung zur Shiatsu-PraktikerIn sind 150 Shiatsu-Sitzungen protokolliert nachzuweisen (siehe Inhaltliche Ausbildungskriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu Ausbildungsrichtlinien des ÖDS und Die rechtliche Basis von Shiatsu). Die so vorgeschriebenen Shiatsu-Sitzungen sind Teil der Ausbildung und stehen damit vor der Berechtigung Shiatsu gewerblich (beruflich) auszuüben. Das bedeutet, dass es sich bei diesen Shiatsu-Sitzungen um klar definierte Übungsstunden für den notwendigen Praxiserwerb handelt. Dementsprechend kann und darf diese Übungssituation keinen gewerblichen (geschäftsmäßigen) Hintergrund haben – d.h. für diese Sitzungen dürfen keinerlei Honorare verlangt werden und die Übungspartner sollten dementsprechend auch informiert werden, dass der Übende noch keinen gewerblichen und damit ausgebildeten Status hat. Eine Vorlage für eine Bestätigung
der in der Ausbildung erforderlichen Übungspraxis stellt der Österreichische
Dachverbandes als pdf-Datei zur Verfügung. Beachtet werden
sollte für die Übungspraxis aber auch die Information über den - grundsätzlich
- gewerblichen Charakter von Shiatsu, wie er in der Kenntnisnahme
des gewerblichen Charakters von Shiatsu dargelegt wird.
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© Dr. Eduard Tripp,
A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815
91 75, tripp@shiatsu-austria.at www.shiatsu-austria.at |