Die Anfänge
der japanischen Kultur
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Dem Nihon-shoki ("Annalen Japans") zufolge bestieg der erste japanische Kaiser den Thron um 660 vor Christi. Diese ziemlich sicher fiktive Jahreszahl wird von Historikern derart relativiert, dass die politische Einigung Japans aller Wahrscheinlichkeit nach gegen Ende des dritten oder zu Anfang des vierten Jahrhunderts (am Wendepunkt zwischen Yayoi- und Kofun-Kultur) erreicht wurde mit der Gründung des Staates Yamato. Das Gemeinschaftswesen Japans der Frühzeit setzte sich aus drei Typen von Gesellschaftsgruppen zusammen, die uji, be und yatsuko:
Die be bildeten die arbeitende Unterschicht, bildeten nach Orten oder Beschäftigungen Arbeitergemeinschaften. Sie waren bis zu einem gewissen Grad unfrei, da sie an den Dienst bei den übergeordneten uji gebunden waren. Das gemeinsame religiöse Zentrum der be bildete eine lokale Gottheit (ubusuna-gami) oder der uji-gami der betreffenden Familie. Die Gesellschaftsklasse der yatsuko bestand aus Sklaven, die vor allem den uji-Haushalten angehörten. Etwa fünf Prozent der Bevölkerung, so nimmt man heute an, waren Sklaven, die zumeist als Dienstboten verwendet wurden. Die gesellschaftliche Einheit, die in der frühen Zeit Japans politische und militärische Macht besaß, bestand aus dem uji mit seinen ihm Gefolgschaft leistenden be und seiner ihm zugehörigen Dienerschaft yatsuko. Mit der Zeit wurden einige uji recht wichtig und gewannen damit Kontrolle über benachbarte uji. Auf solche Weise, durch Eingliederung kleinerer Familien in den eigenen Machtbereich, entstanden die ersten lokalen politischen Gemeinwesen im frühen Japan. Die erste politische Hegemonie Japans, deren Ursprung in Yamato liegt, entstand weniger aus militärischer Eroberung (so wie etwa in China), sondern vielmehr über die Eingliederung von Rivalen. Über das so entstandene politische Gleichgewicht wachte der Sippenälteste als Oberherr und Friedensstifter. An der Spitze der Yamato-Hegemonie stand das Oberhaupt des bedeutendsten Hauses der Sippe (tenson, Sonnengeschlecht). Ein lockerer Verband nah miteinander verwandter Familien um ihn herum bildete den eigentlichen uji des Geschlechts. Den herrschenden uji wiederum stützte eine große Zahl von Gefolgs-uji. Eine bedeutende Rolle in der Sanktionierung der aufblühenden Yamato-Hegemonie, die ihren Höhepunkt im 5. Jahrhundert erreichte, spielte die (shintoistische) Religion. Sie bot eine rationale Erklärung und gliederte das Volk in das Herrschaftsgefüge ein. Nach herrschendem Glauben bot das Oberhaupt des Yamato-Geschlechts auf Grund der Wirkkraft der Sonnengöttin Amaterasu, die als Ahnherrin des japanischen Herrschers betrachtet wurde, Schutz für das ganze Land. Die geringeren uji-Ältesten hingegen versprachen Schutz auf Grund der Macht der geringeren und mehr örtlich gebundenen uji-gami. Von diesen leiteten sie zugleich auch ihr Recht lokaler Herrschaft ab. Politik und Religion gingen Hand in Hand. Politische Führerschaft, ob durch Sozialprestige oder Gewalt erworben, wurde durch religiöse Vorstellungen sanktioniert und gefestigt. Wesentliche Charakteristika des Staats- und Sozialgefüges, die vom Yamato-Staat begründet wurden, blieben trotz des mächtigen Einflusses der chinesischen Kultur bis in die Neuzeit nahezu unverändert, insbesondere die Form, die die Herrschaft Yamato annahm, wo ein als Friedensstifter fungierenden Priester-Herrscher eine Gruppe miteinander verbündeter Elitefamilien regiert.
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© Dr. Eduard Tripp,
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