Shiatsu im Spannungsfeld zwischen Gesundheitsberufen und Gewerbe
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Shiatsu ist seinem Ursprung nach eine ganzheitliche Behandlungsmethode, die sich aus chinesischen und japanischen Gesundheitslehren heraus entwickelt hat. Weitere bestimmende Einflüsse, die Shiatsu prägen, sind westliche Anatomie, Physiologie und Pathologie. Als eine östliches und westliches Verständnis miteinander verbindende Methode wurde Shiatsu vom japanischen Gesundheitsministerium 1964 anerkannt: „Shiatsu ist eine Form von manueller Behandlung, ausgeführt mit den Daumen, anderen Fingern und den Handflächen, ohne Zuhilfenahme irgendwelcher Instrumente. Durch Druck auf die menschliche Haut beseitigt sie innere Fehlfunktionen, fördert und erhält die Gesundheit und behandelt spezielle Krankheiten". Etwa zwanzig Jahre nach dieser ersten Anerkennung breitete sich Shiatsu dann auch in der westlichen Welt aus, wo es auf teilweise sehr unterschiedliche gesellschaftliche und soziale Rahmenbedingungen und vor allem medizinische Systeme traf. In Österreich gibt es eine historisch gewachsene Trennung zwischen (medizinischen) Gesundheits- und gewerblichen Berufen. Medizinische Anwendungen fallen unter die Kompetenzen des Gesundheitsministeriums, gewerbliche Berufe unter die des Wirtschaftsministeriums. Diese Trennung von Berufsfeldern bringt allerdings einige Unklarheiten und Unsicherheiten mit sich, macht man doch als Shiatsu-PraktikerIn immer wieder die Erfahrung, dass Shiatsu-Behandlungen viele Menschen darin unterstützen, gesund zu bleiben und auch gesund zu werden. Dazu kommt, dass Shiatsu von seinem japanischen Ursprung her als Heilmethode betrachtet wird. Ungeachtet der Gesundheit fördernden und erhaltenden Wirkungen von Shiatsu ist aber zu beachten, dass Shiatsu in Österreich ein gewerblicher – und kein medizinischer Beruf – ist. Und auf keinen Fall ist Shiatsu ein Ersatz für medizinische oder therapeutische Behandlungen. Was bei der Anwendung und Präsentation von Shiatsu aus beruflicher und rechtlicher Sicht zu beachten ist, sind deshalb die beruflichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, grundlegende Konzepte von Gesundheit, Krankheit und Gesundheitsvorsorge sowie die professionelle Ausübung von Shiatsu. Beruflich-rechtliche Rahmenbedingungen Die Unterscheidung von gewerblichen gesundheitsbezogenen Berufen/Tätigkeiten1) gegenüber (medizinischen) Gesundheitsberufen ist vor allem durch das Tätigkeitsprofil gegeben. Das heißt, dass sich gewerbliche Berufe über ihre Zielsetzungen und den Bereich ihrer Tätigkeiten wesentlich von Gesundheitsberufen unterscheiden müssen.2) So darf ein reglementiertes gesundheitsbezogenes Gewerbe beispielsweise nicht zum Ziel haben, Krankheiten zu heilen oder (medizinische) Diagnosen zu erstellen. Ärztliche Vorbehaltstätigkeit Der Tätigkeitsvorbehalt besagt, dass bestimmte Tätigkeiten ausschließlich durch bestimmte Personen, so wie es in den Berufsgesetzen der Gesundheitsberufe festgelegt ist, ausgeübt werden dürfen. Sofern im Zusammenhang mit Erkrankungen diagnostische, therapeutische, prophylaktische oder Rehabilitations-Maßnahmen gesetzt werden, handelt es sich um die Ausübung von (medizinischer) Heilkunde im Sinne des Ärztegesetzes. Dazu das Ärztegesetz §2 (2):
Das Ausbildungsvorbehaltsgesetz besagt, dass Ausbildungen in Gesundheitsberufen nur an gesetzlich definierten und bewilligten Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden dürfen. Bezeichnungsvorbehalt Die Berufsbezeichnungen der Gesundheitsberufe sind gesetzlich geschützt. Die normierte Berufsbezeichnung darf ausschließlich nach erfolgter Abschlussprüfung geführt werden. Ähnliche, d.h. verwechslungsfähige Berufsbezeichnungen dürfen nicht verwendet werden. Berufsvorbehalt Das Berufsvorbehaltgesetz regelt, dass bestimmte Tätigkeiten ausschließlich Angehörigen bestimmter Berufe vorbehalten sind. §2 Abs. 1 Ziffer 11 der Gewerbeordnung besagt, dass die Ausübung der Heilkunde, der Psychotherapie und des psychologischen Berufs, Hebammen, Medizinische und Heilmasseure, medizinisch-technische Dienste etc. explizit aus der Gewerbeordnung ausgenommen sind. Bei den Gesundheitsberufen wird unterschieden zwischen
Die Mithilfe von Hilfspersonen bei ärztlichen Tätigkeiten bezieht sich nur auf untergeordnete Unterstützung, wie z.B. Schreibarbeiten. Abgrenzung von Gesundheitsberufen und gewerblichen gesundheitsbezogenen Berufen Die Unterscheidung von Gesundheitsberufen und gewerblichen gesundheitsbezogenen Berufen wird vor allem an Hand des Tätigkeitsziels vollzogen:
Was/wer gesund und was/wer als krank betrachtet wird, ist vom jeweiligen Gesundheits- und Krankheitsverständnis abhängig, das angewendet wird. Die Definitionen von Gesundheit und Krankheit orientieren sich dabei an teilweise sehr unterschiedlichen Modellen von Gesundheit und Krankheit4):
Statistische Norm von Gesundheit: Als gesund wird hier bezeichnet, was auf die Mehrzahl der Menschen zutrifft. Abweichungen von so festgelegten Durchschnitts- und Grenzwerten werden als krank betrachtet. Funktionelle Norm von Gesundheit: Die funktionelle Norm orientiert sich daran, ob eine Person in der Lage ist, die durch ihre sozialen Rollen gegebenen Aufgaben zu erfüllen. Die Anerkennung und Gültigkeit dieser Werte wird dabei vorausgesetzt. Negativbestimmung von Gesundheit: Gesundheit wird hier als Abwesenheit von Krankheit definiert. Beim Vorliegen von Beschwerden und Symptomen wird eine Person als krank betrachtet. Vernachlässigt werden in diesem Modell Faktoren wie Wohlbefinden und Lebenszufriedenheit. Mehrdimensionales Gesundheitsmodell: Ergänzend zu körperlichem Wohlbefinden (positives Körpergefühl, Fehlen von Beschwerden und Krankheitszeichen etc.) und psychischem Wohlbefinden (Freude, Lebenszufriedenheit etc.) werden in diesem Modell auch Faktoren wie Leistungsfähigkeit, Selbstverwirklichung und Sinnfindung berücksichtigt. Bedeutsam sind in diesem Modell auch Belastungen und Risiken durch die soziale und ökologische Umwelt wie auch die Möglichkeit sich Ressourcen und Unterstützung zu erschließen. Biomedizinisches Krankheitsmodell: In Analogie des Körpers mit einer Maschine werden Krankheitssymptome (körperliche Beschwerden und Veränderungen und/oder psychische Auffälligkeiten) durch organische Defekte erklärt, die die eigentliche Krankheit bilden. Biopsychosoziales Krankheitsmodell: Zu den somatischen Faktoren des biomedizinischen Krankheitsmodells werden auch psychosoziale Faktoren herangezogen, da für die Entstehung und den Verlauf, ja selbst für die Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen psychische und soziale Einflüsse nachweislich von Bedeutung sind. Wenngleich die moderne westliche Schulmedizin und Prävention vorrangig durch das biomedizinische Krankheitsmodell bestimmt wird, ist Krankheit nach heutigem Stand der medizinischen und sozialwissenschaftlichen Forschung das Ergebnis komplexer und zum Teil noch nicht bekannter Verursachungszusammenhänge. Ganz allgemein können Entstehungsbereiche gesundheitsgefährdender Faktoren in folgenden Bereichen liegen:
Prävention und Gesundheitsförderung Einen Teil von Medizin und Heilkunde bildet seit jeher das Bestreben Krankheiten zu verhüten. Dem wird auch im österreichischen Ärztegesetz §2 (2) Rechnung getragen und festgehalten, dass die Ausübung des ärztlichen Berufs auch die „Vorbeugung von Erkrankungen“ umfasst. Da sich Prävention und Gesundheitsförderung jedoch keineswegs nur auf medizinische Berufe und Tätigkeiten beschränken (vgl. auch die Otawa-Charta der WHO: „Programm zur Gesundheitsförderung“), ist es bedauerlich, dass es keine klaren Festlegungen und Definitionen gibt, worin ärztliche Prävention besteht und worin sie sich von nicht-ärztlicher Prävention abgrenzt. Im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung lassen sich drei Ansätze unterscheiden7):
Programm zur Gesundheitsförderung: Das „Programm zur Gesundheitsförderung“ (Health Promotion) wurde in der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1986 vorgestellt8) und ergänzt das biomedizinische Risikofaktorenmodell, indem es Gesundheit nicht als Ziel, sondern als Mittel sieht, Menschen zu befähigen, ihr individuelles und gesellschaftliches Leben positiv zu gestalten. Präventive Maßnahmen zielen in diesem Kontext auch auf die aktive und selbstverantwortliche Beteiligung von Laien an der Herstellung gesundheitsfördernder Bedingungen und den Dialog und die Interaktion zwischen Laien und Professionellen. Ergänzend zu individuellen Ansätzen wird auch die Notwendigkeit struktureller Veränderungen (z.B. durch eine entsprechende Gesundheitspolitik) betont. Konzept der Salutogenese: Das Konzept der Salutogenese von Aaron Antonovsky setzt, anstatt krankmachende Einflüsse zu bekämpfen, verstärkt auf eine Förderung von Ressourcen, um den Organismus gegen schwächende und letztlich krank machende Einflüsse widerstandsfähiger zu machen. Die Frage ist weniger „Was macht krank?“ als vielmehr „Was macht und erhält uns gesund?“ Durch die Einbeziehung der individuellen Lebensgeschichte einer Person und durch die Erfassung aller Lebensaspekte werden Ressourcen (beispielsweise Eigenschaften und Fähigkeiten) gesucht und gefördert, die Menschen gesund erhalten oder – im Krankheitsfall – zu ihrer Genesung beitragen können. Shiatsu als Beruf Shiatsu ist eine ganzheitliche, d.h. Körper, Seele und Geist einbeziehende Form der Körperarbeit (Massage), der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspflege. Shiatsu hat als vorrangiges Ziel, Gesundheit, Vitalität, Körperbewusstsein, Entspannung und Wohlbefinden zu erhalten und zu stärken, wie auch in Schwangerschaften und zur Vorbereitung zur Entbindung unterstützend zu begleiten. Shiatsu fördert die innere Selbstregulation, wodurch – in einem ganzheitlichen Verständnis – auch Heilungs- und Wachstumsprozesse gefördert werden. Rechtlich betrachtet ist die Ausübung von Shiatsu eine gewerbliche gesundheitsbezogene Tätigkeit und kein Gesundheitsberuf. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu setzen ist den Gesundheitsberufen vorbehalten, und das Gesundheit fördernde Potential von Shiatsu beruht gerade nicht darauf, Krankheiten zu behandeln. Vielmehr behandelt Shiatsu den Menschen als Einheit von Körper, Seele und Geist und unterstützt ihn in der Bewältigung von belastenden, einschränkenden und krank machenden Faktoren mit seinen speziellen Methoden, wozu auch die Förderung von Achtsamkeit (sich selbst und anderen gegenüber) und Selbstgewahrsam gehören. In der Darstellung von Shiatsu, wie auch in der Werbung für Shiatsu ist es deshalb aus inhaltlichen und rechtlichen Gründen wichtig, auf klare und unmissverständliche Formulierungen zu achten. Aus rechtlicher Sicht, damit nicht fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, dass mit Shiatsu diagnostische oder therapeutische (medizinische) Maßnahmen gesetzt würden. Aus inhaltlichen Gründen, damit KlientInnen die bestmögliche Betreuung und Unterstützung erhalten. Beim Vorliegen von Erkrankungen und Beschwerden, aber auch beim Vorliegen eines Verdachts auf solche, sollte mit einem Arzt, einer Ärztin (Therapeut, Therapeutin) abgeklärt werden, ob Shiatsu in dieser spezifischen Situation angewendet werden kann, beziehungsweise welche besonderen Bedingungen bei der Behandlung zu beachten sind. Professionalität als Shiatsu-PraktikerIn Zur professionellen Ausübung von Shiatsu gehört die kollegiale Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, denn, ganz im Verständnis des Programms zur Gesundheitsförderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), vermag die Zusammenarbeit mit Gesundheitsberufen Gesundheit fördernde Wirkungen zu entfalten und zu stärken. Im Sinne der Professionalität von Shiatsu-PraktikerInnen empfiehlt sich zudem die Dokumentation der Shiatsu-Behandlungen. Über den Umstand hinaus, dass die Shiatsu-PraktikerIn mit Hilfe einer Dokumentation immer einen Überblick über relevante Informationen zu ihren KlientInnen und den bereits erfolgten Behandlungen, Zielsetzungen (etc.) hat, kann die Dokumentation in Haftungsfällen auch als schriftlicher Beleg dafür dienen, dass die Anwendung des Shiatsu gemäß den professionellen Qualitätsrichtlinien erfolgt. Empfohlen wird vom Österreichischen Dachverband für Shiatsu auch die Verwendung der „Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters von Shiatsu“, die, um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden, von der KlientIn unterschrieben werden sollte:
(Jänner 2007, Irrtümer vorbehalten) __________________________________ [1] Die Bezeichnung „gewerbliche Gesundheitsberufe“ sollte gemäß einer Information aus dem Ministerium für Gesundheit und Frauen (2006) aus verfassungsrechtlichen Gründen (Vorrang des Gesundheitswesens gegenüber den Angelegenheiten von Gewerbe und Industrie) vermieden werden zugunsten der Bezeichnung „gewerbliche gesundheitsbezogene Berufe“. __________________________________ Wichtige Quellen:Antonovsky, A. (1997): Salutogenese: zur Entmystifizierung der Gesundheit. DGVT-Verlag. |
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