SHIATSU-NEWSLETTER
118 / 2006
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THEMEN DES SHIATSU-NEWSLETTER 118:
Neue Telefonnummer des Dachverband-Büro Die Telefonnummer des Dachverband-Büros hat sich geändert und lautet nun: +43 (2272) 82 2 28 Beschleunigte Ausstellung des Dachverband-Diploms Die Vorgangsweise für die Ausstellung des Dachverband-Diploms war bislang so geregelt, dass die Anträge, die im Sekretariat eingehen, gesammelt wurden, die Schulen um Stellungnahme gebeten wurden und die so überprüften Diplomansuchen in der jeweils nächsten Vorstandssitzung bestätigt wurden. In der Vorstandssitzung am 1. Februar 2006 wurde eine Vereinfachung beschlossen: das Dachverband-Diplom schon vor der Vorstandssitzung ausgestellt werden, wenn die Abschlussprüfung positiv absolviert wurde, das Schul-Diplom vorliegt und die ausbildende Schule die Erfüllung der Ausbildungsrichtlinien bestätigt Generalversammlung 2006 Die Ordentliche Generalversammlung 2006 des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu wurde in der Vorstandssitzung am 1. Februar 2006 für den 30. September festgelegt. Shiatsu-PraktikerInnen-Treffen Das nächste Shiatsu-PraktikerInnen-Treffen findet am 5. Mai 2006 in der Praxis von Barbara Schneider statt: 1170 Wien, Beheimg. 77 Themen sind u.a. die laufenden Vorbereitungen der Shiatsu-Tage, der Stand des ESF-Forschungsprojekts und - da auf der Generalversammlung am 30. September 2006 ein neuer Vorstand gewählt werden muss (Katharina und Barbara legen im Herbst definitiv ihre Ämter zurück) - die Neubesetzung des Vorstandes im Herbst. Informationen zum Shiatsu-Forschungsprojekt der ESF - Weitere TeilnehmerInnen gesucht 1) In Bezug darauf, welche Shiatsu-Empfangenden in die Studie aufgenommen werden können, hat Projektleiter Prof. Long Anfang Februar folgende Klarstellungen veröffentlicht:
2) Des Weiteren berichtete Prof. Long in seinem Schreiben, dass in Großbritannien bislang 36, in Spanien 20 und in Österreich 23 Shiatsu-PraktikerInnen ihre Teilnahme zugesagt haben. Wenngleich diese Zahlen optimistisch stimmen, wäre es sehr wünschenswert, wenn sich noch weitere Shiatsu-PraktikerInnen dazu entschließen könnten, an der Studie teilzunehmen. Eine Teilnehmerzahl von etwa 40 Shiatsu-PraktikerInnen wäre optimal. Das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Mit dem 1. Jänner 2006 ist das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten, das besagt, dass für strafrechtlich relevante Tatbestände nicht mehr nur natürliche Personen herangezogen bzw. verfolgt werden können, sondern auch Verbände, wobei das Gesetz unter Verbänden Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften, Vereine u.ä.m. versteht. Als mögliche Straftaten in Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes nennt das Rundschreiben 2/06 der Wirtschaftskammer Wien für Fußpflege, Kosmetik und Massage beispielsweise das Nichteinhalten von Hygienevorschriften oder das Nichtbeachten von Ausübungsregeln und mögliche daraus entstehende Körperverletzungen. Grundvoraussetzung dafür, dass ein Verband für eine Straftat verantwortlich gemacht werden kann, ist dass die Tat durch eine Sorgfaltsverletzung eines Entscheidungsträgers des Verbandes (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde. Auf ein schuldhaftes Verhalten bei der Tatbegehung durch den Mitarbeiter (z.B. Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge, Schüler) wird nicht Bedacht genommen. Dazu kommt, dass das strafbare Verhalten
Als Strafe sieht das Gesetz Geldbußen vor, die sich nach der Höhe der Ertragskraft des Verbandes richten und in Tagsätzen bemessen werden. Je nach Schwere des Delikts können vom Gericht bis zu 180 Tagsätze verhängt werden, wobei ein Tagsatz ein 360stel des Jahresertrages entspricht oder diesen um höchstens ein Drittel unter- oder überschreitet (mindestens jedoch Euro 50.-). Zudem sieht das Gesetz auch die Möglichkeit der Diversion des Verbandes vor. Verbände sollten sich deshalb – und Shiatsu-Schulen oder ein Zusammenschluss von KollegInnen auf Vereinsbasis lassen sich im Verständnis des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes als Verbände verstehen – sowohl in ihren Darstellungen nach außen, Aussendungen und Websites, in Informationsveranstaltungen und Auskünften wie auch im Unterricht um klare Informationen bemühen:
Die Auseinandersetzung mit qualitativen Forschungsarbeiten kann schon anstrengend sein! Diese Studien erschließen sich einem umso mehr, je eher man bereit ist, sich mit den einzelnen Interviews zu befassen. Die zusammengefassten Ergebnisse hingegen klingen sehr allgemein, sind meist eher eine Bestätigung dessen, was man sowieso schon einmal gedacht hat. Oder dessen, was man sich hätte zumindest denken können. Genauso ist es im Fall meiner Diplomarbeit: Viele Seiten dick geworden kann sie einen guten Einblick geben in das, was KlientInnen im Shiatsu erleben. Sie kann einen Eindruck vermitteln von den Möglichkeiten, Shiatsu im Bereich der Psychotherapie und Lebensberatung einzusetzen. Sie kann Anregungen geben für eine Diskussion, was Ganzheitlichkeit denn konkret bedeutet, wenn im Shiatsu Seelisches und Psychisches Thema werden. Alles am Beispiel von sechs Menschen und ihrem Erleben. Sie und Dich möchte ich zur Lektüre meiner Arbeit einladen und ein wenig Werbung machen für den ersten Teil der sog. ESF-Studie. Mir klingen Äußerungen von Shiatsu-PraktikerInnen in Nebengesprächen auf einem GSD-Kongress nach, die sehr abfällig bewerteten, wie wenig in der Forschung von Mackay/Long herausgekommen sei. Erstaunlicherweise sind nicht wenige der alternativ-medizinischen Shiatsus sehr offen gegenüber statistischen Zahlenergebnissen. Zwar wird in jenen quantitativen Studien genau das gemacht, was wir unseren Kunden ersparen wollen: es wird solange vereinfacht, bis alles zählbar und ver-/berechenbar geworden ist. Aber dafür sind die Ergebnisse so schön genau! So genau wie die Diagnostik der westlichen Medizin. Und leider manchmal genauso fern vom Leben wie ebendiese. Dies musste ich vorausschicken, um meinen Widerwillen verständlich zu machen, mit dem ich jetzt die gekürzte Kurzform meiner „Ergebnisse“ nenne. Aus den sechs von mir geführten halbstrukturierten klientenzentrierten und rund anderthalbstündigen Interviews lässt sich u.a. folgendes ableiten (interessant sind vor allem die Punkte 7 und 8 sowie 10 bis 13):
Wer es gerne konkreter und mit Beispielen möchte, sollte die Studie selbst anschauen: Sie kann kostenlos über http://www.soerenshiatsu.de/shiatsu+psychotherapie.htm bezogen werden (circa 5 MB im pdf-Format).
Unter dem Titel „Billiges Geflügel kommt uns teuer zu stehen“ veröffentlichte die Zeitung „Der Standard“ in seiner Ausgabe vom 12./13. November 2005 einen Artikel von Peter Singer, Professor für Bioethik in Princeton (USA), in dem er für die hohen finanziellen Investitionen, um die Menschen vor einer möglichen Pandemie zu schützen, vor allem die Wirtschaft verantwortlich macht. Vor etwa fünfzig Jahren stellten Hühnerfarmen in den Vereinigten Staaten fest, dass sie ihre Hühner preiswerter und mit weniger Aufwand – im Vergleich zur traditionellen Methode der Geflügelhaltung – auf den Markt bringen konnten, indem sie ihre Hühner in Ställen hielten. Die neue Methode breitete sich aus und damit war das „factory farming“, die Massentierhaltung geboren. Vorrangiges Ziel ist es dabei, Getreide bei möglichst niedrigen Kosten in Fleisch und/oder Eier umzusetzen. Von der Umweltschutzseite her stellt dies allerdings keine nachhaltige Produktionsmethode dar, weil viel Energie erforderlich ist, um die Ställe zu beleuchten, zu belüften und zu beheizen. Und das von den Hühnern verzehrte Getreide nützt nicht nur dem Wachstum von Fleisch, sondern auch dem von Knochen, Federn und anderen Körperteilen, die nicht verzehrt werden können. Auch führt die Entsorgung der konzentrierten Hühnerexkremente zu Umweltbelastungen. Dazu kommt noch, dass den Hühnern routinemäßig Antibiotika zugefüttert werden. Ärzte warnen deshalb vor einer möglichen Zunahme von antibiotikaresistenten Bakterien, die eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellen. Trotz vielfältiger berechtigter Kritik jedoch hat sich, so der Autor, die Massentierhaltung für Hühner, aber auch Schweine und Rinder in den Entwicklungsländern, besonders jedoch in Asien, weit verbreitet. Nun aber bildet die Massentierhaltung von Hühnern, wie die Wissenschaft belegt, das beste Umfeld für die Entstehung von hochgradig ansteckender Vogelgrippe. Im Gegensatz zu den in Wildvögeln auftretenden, meist nicht besonders gefährlichen Viren, weisen die Viren in einem Geflügelintensivbetrieb deutlich virulentere Mutationen auf. Auch haben traditionell aufgezogene Tiere eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen virale Erkrankungen. Bislang sind glücklicherweise erst wenige Menschen am aktuellen Virenstamm der Vogelgrippe gestorben. Mutiert das Virus jedoch in eine Form, die von Mensch zu Mensch übertragen wird, so wird eine Pandemie mit Millionen Toten befürchtet. Als Vorsorge gegen diese Bedrohung haben allein die Vereinigten Staaten Ausgaben von acht Milliarden Dollar für Impfstoffe und Arzneien bewilligt. Konsequent betrachtet, so Peter Singer, stellen derartige Regierungsausgaben eine versteckte Subvention für die Geflügelindustrie dar. Massentierhaltung ist letztlich also nur scheinbar billiger, denn sie wälzt Kosten, Belastungen und Risiken in einem hohen Maß auf andere ab.
Die Unesco-Generalkonferenz hat am 19. Oktober 2005 einer "Universellen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte" zugestimmt. Damit haben sich die 191 Mitgliedsstaaten der Unesco erstmals weltweit auf Mindeststandards für den Umgang mit ethischen Fragen in der Medizin, den Biowissenschaften und der Biotechnologie geeinigt. Die Rahmenbedingung für die bioethische Entscheidungsfindung bilden die Menschenrechte, wobei auch entsprechende Rücksicht auf Biosphäre und Umwelt zu nehmen ist. Letztlich ist die Deklaration das Ergebnis vieler Kompromisse, auch zwischen unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Gegebenheiten. So etwa liegt ein wichtiger Fokus der Industriestaaten auf den neuen Herausforderungen durch den Fortschritt von Medizin, Biologie und Technologie. Für die Entwicklungsländer hingegen waren soziale Aspekte ein zentrales Anliegen, wie etwa Zugang zu Medizin und Medikamenten, sauberes Wasser und die Bekämpfung der Armut. Einige Problemthemen, wie geschlechtsspezifische Abtreibungen oder Fragen der reproduktiven Autonomie, blieben in der Deklaration allerdings ausgeklammert. Die Deklaration wendet sich in erster Linie als Orientierungshilfe und Wegweisung für Politik, Gesetzgebung und Richtlinienerstellung an die Mitgliedsstaaten (dabei ist anzumerken, dass es in Österreich noch keine umfassende Regelung der biomedizinischen Forschung gibt), jedoch ausdrücklich auch an die Allgemeinheit: http://www.unesco.org/shs/bioethics
Praxisgemeinschaft (derzeit ein Psychotherapeut, eine Psychologin und ein Physiotherapeut mit TCM-Ausbildung) im 18. Bezirk sucht InteressentIn, die frei werdende Räumlichkeiten übernehmen möchte. Die Praxis ist öffentlich gut erreichbar (Ecke Währinger Straße und Weimarer Straße), auch Parkplätze sind leicht zu finden (und es ist kein Parkpickerl erforderlich). Die Kosten für die Räumlichkeiten inklusive Nebenkosten (darin sind z.B. auch die Kosten für die Putzfrau enthalten) betragen etwa Euro 360.- pro Monat. Interessenten wenden sich bitte an Werner Gerhardt: (Informationen gemäß erhaltenem Mail)
Mag. Katja Hausmann gibt aufgrund einer neuen Lebenssituation ihre ehemalige Wohnung auf und würde gerne - wenn sich genug Interessenten dafür finden - eine "Gemeinschaftspraxis zu Übungszwecken" darin etablieren. Es handelt sich um eine 75m² Altbauwohnung, welche im letzten Stock liegt, sonnendurchflutet und mit Holzböden ausgestattet ist. Es gibt ein großes Bad (Waschmaschine für Leintücher) und eine Küche. Die Wohnung liegt im 15ten Bezirk, nahe Meiselmarkt, direkte U-Bahn Verbindung (U3 Johnstraße, Straßenbahn 49er, Bus 10A). Zur Verwendung gelangen würden zwei gleichwertige ca. 20m² (5,20 x 3,80m) große Räume. Ein Raum ist gänzlich leer, weiß und teilweise erdfarben ausgemalt, der zweite Raum ist weiß ausgemalt, hat einen beigen Urtonofen und ein weißes, getünchtes Bücherregal. Es gäbe die Chance für 2 bis max. 3 Personen für 1, 2 oder 3 Tage die Woche einen ca. 20 m² Raum für Shiatsu zu mieten, die angegebenen Mietpreise sind pro Monat inkl. Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas): Benutzung für 1 Tag / Woche 100.- (entspricht 4 Tagen á 25.-) Interessenten wenden sich bitte dringend (die Wohnung wäre ab April zu nutzen) bei Katja Hausmann: (Informationen gemäß erhaltenem Mail)
_____________________________________ Viel Freude und Erfolg wünscht uns allen! |
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© Dr. Eduard Tripp,
A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815
91 75, tripp@shiatsu-austria.at www.shiatsu-austria.at |