SHIATSU-NEWSLETTER 118 / 2006
Shiatsu-Ausbildungen Austria


THEMEN DES SHIATSU-NEWSLETTER 118:

 

INFORMATIONEN AUS DEM ÖSTERREICHISCHEN DACHVERBAND FÜR SHIATSU

Neue Telefonnummer des Dachverband-Büro

Die Telefonnummer des Dachverband-Büros hat sich geändert und lautet nun: +43 (2272) 82 2 28
 

Beschleunigte Ausstellung des Dachverband-Diploms

Die Vorgangsweise für die Ausstellung des Dachverband-Diploms war bislang so geregelt, dass die Anträge, die im Sekretariat eingehen, gesammelt wurden, die Schulen um Stellungnahme gebeten wurden und die so überprüften Diplomansuchen in der jeweils nächsten Vorstandssitzung bestätigt wurden.

In der Vorstandssitzung am 1. Februar 2006 wurde eine Vereinfachung beschlossen: das Dachverband-Diplom schon vor der Vorstandssitzung ausgestellt werden, wenn die Abschlussprüfung positiv absolviert wurde, das Schul-Diplom vorliegt und die ausbildende Schule die Erfüllung der Ausbildungsrichtlinien bestätigt
 

Generalversammlung 2006

Die Ordentliche Generalversammlung 2006 des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu wurde in der Vorstandssitzung am 1. Februar 2006 für den 30. September festgelegt.
Ort der Generalversammlung ist dieses Jahr wieder Wien, der genaue Ort ist noch nicht festgelegt.
 

Shiatsu-PraktikerInnen-Treffen

Das nächste Shiatsu-PraktikerInnen-Treffen findet am 5. Mai 2006 in der Praxis von Barbara Schneider statt:

1170 Wien, Beheimg. 77
Tel.: 0664 / 120 73 88
Mail: barbara-schneider@gmx.at

Themen sind u.a. die laufenden Vorbereitungen der Shiatsu-Tage, der Stand des ESF-Forschungsprojekts und - da auf der Generalversammlung am 30. September 2006 ein neuer Vorstand gewählt werden muss (Katharina und Barbara legen im Herbst definitiv ihre Ämter zurück) - die Neubesetzung des Vorstandes im Herbst.
 

Informationen zum Shiatsu-Forschungsprojekt der ESF - Weitere TeilnehmerInnen gesucht

1) In Bezug darauf, welche Shiatsu-Empfangenden in die Studie aufgenommen werden können, hat Projektleiter Prof. Long Anfang Februar folgende Klarstellungen veröffentlicht:

Nicht einbezogen werden sollen FreundInnen in die Studie, wobei Prof. Long unter Freundschaft eine nahe, persönliche Beziehung unabhängig vom Shiatsu versteht. Die FreundIn einer FreundIn hingegen kann durchaus als KlientIn in die Studie einbezogen werden.
Shiatsu-SchülerInnen, die zur Zeit in Ausbildung stehen, sollen von der Studienteilnahme ausgeschlossen werden. Akzeptabel hingegen sind KlientInnen, die einen Anfänger-Kurs besucht haben oder gerade besuchen. Gleiches gilt für Ex-SchülerInnen, die ihre Ausbildung vor zumindest einem Jahr abgeschlossen haben.
LehrerInnen sollen keine SchülerInnen "ihrer" Schule in die Studie aufnehmen, es sei denn, sie haben (als Ex-SchülerInnen) ihre Ausbildung vor über einem Jahr abgeschlossen.
KollegInnen können in die Studie einbezogen werden, sofern zu Ihnen keine freundschaftliche Beziehung besteht (siehe den ersten Punkt).

2) Des Weiteren berichtete Prof. Long in seinem Schreiben, dass in Großbritannien bislang 36, in Spanien 20 und in Österreich 23 Shiatsu-PraktikerInnen ihre Teilnahme zugesagt haben. Wenngleich diese Zahlen optimistisch stimmen, wäre es sehr wünschenswert, wenn sich noch weitere Shiatsu-PraktikerInnen dazu entschließen könnten, an der Studie teilzunehmen. Eine Teilnehmerzahl von etwa 40 Shiatsu-PraktikerInnen wäre optimal.
 

Das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

Mit dem 1. Jänner 2006 ist das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten, das besagt, dass für strafrechtlich relevante Tatbestände nicht mehr nur natürliche Personen herangezogen bzw. verfolgt werden können, sondern auch Verbände, wobei das Gesetz unter Verbänden Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften, Vereine u.ä.m. versteht.

Als mögliche Straftaten in Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes nennt das Rundschreiben 2/06 der Wirtschaftskammer Wien für Fußpflege, Kosmetik und Massage beispielsweise das Nichteinhalten von Hygienevorschriften oder das Nichtbeachten von Ausübungsregeln und mögliche daraus entstehende Körperverletzungen.

Grundvoraussetzung dafür, dass ein Verband für eine Straftat verantwortlich gemacht werden kann, ist dass die Tat durch eine Sorgfaltsverletzung eines Entscheidungsträgers des Verbandes (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde. Auf ein schuldhaftes Verhalten bei der Tatbegehung durch den Mitarbeiter (z.B. Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge, Schüler) wird nicht Bedacht genommen. Dazu kommt, dass das strafbare Verhalten

entweder zugunsten des Verbandes erfolgt (d.h. der Verband hat sich damit bereichert oder einen Aufwand erspart) oder
der Verband eine Pflicht verletzt hat, die ihm obliegt.

Als Strafe sieht das Gesetz Geldbußen vor, die sich nach der Höhe der Ertragskraft des Verbandes richten und in Tagsätzen bemessen werden. Je nach Schwere des Delikts können vom Gericht bis zu 180 Tagsätze verhängt werden, wobei ein Tagsatz ein 360stel des Jahresertrages entspricht oder diesen um höchstens ein Drittel unter- oder überschreitet (mindestens jedoch Euro 50.-). Zudem sieht das Gesetz auch die Möglichkeit der Diversion des Verbandes vor.
 

Verbände sollten sich deshalb – und Shiatsu-Schulen oder ein Zusammenschluss von KollegInnen auf Vereinsbasis lassen sich im Verständnis des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes als Verbände verstehen – sowohl in ihren Darstellungen nach außen, Aussendungen und Websites, in Informationsveranstaltungen und Auskünften wie auch im Unterricht um klare Informationen bemühen:

über den gewerblichen Charakter von Shiatsu bemühen; d.h. dass Shiatsu kein Gesundheitsberuf ist, dass keine Krankheiten behandelt werden dürfen und dass im Krankheitsfalle von KlientInnen mit der behandelnden ÄrztIn Rücksprache gehalten werden muss, ob Shiatsu angewendet werden darf (entsprechend sollen auch die Websites der Schulen diese Information transportieren);
dass Shiatsu nur dann beruflich ausgeübt werden darf, wenn die Zugangsbestimmungen der Massage-Verordnung (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage, Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003) vom 28. Jänner 2003 erfüllt sind, und – darauf beruhend – die Gewerbeberechtigung erteilt wurde; und
über die Ethik-Richtlinien und sonstige Richtlinien des ÖDS (im Detail unter www.shiatsu-verband.at), die für die Ausübung und Vermittlung von Shiatsu einzuhalten sind.
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DIPLOMARBEIT ZUR PSYCHISCHEN/PSYCHOTHERAPEUTISCHEN SEITE VON SHIATSU

Die Auseinandersetzung mit qualitativen Forschungsarbeiten kann schon anstrengend sein! Diese Studien erschließen sich einem umso mehr, je eher man bereit ist, sich mit den einzelnen Interviews zu befassen. Die zusammengefassten Ergebnisse hingegen klingen sehr allgemein, sind meist eher eine Bestätigung dessen, was man sowieso schon einmal gedacht hat. Oder dessen, was man sich hätte zumindest denken können.

Genauso ist es im Fall meiner Diplomarbeit: Viele Seiten dick geworden kann sie einen guten Einblick geben in das, was KlientInnen im Shiatsu erleben. Sie kann einen Eindruck vermitteln von den Möglichkeiten, Shiatsu im Bereich der Psychotherapie und Lebensberatung einzusetzen. Sie kann Anregungen geben für eine Diskussion, was Ganzheitlichkeit denn konkret bedeutet, wenn im Shiatsu Seelisches und Psychisches Thema werden. Alles am Beispiel von sechs Menschen und ihrem Erleben.

Sie und Dich möchte ich zur Lektüre meiner Arbeit einladen und ein wenig Werbung machen für den ersten Teil der sog. ESF-Studie. Mir klingen Äußerungen von Shiatsu-PraktikerInnen in Nebengesprächen auf einem GSD-Kongress nach, die sehr abfällig bewerteten, wie wenig in der Forschung von Mackay/Long herausgekommen sei. Erstaunlicherweise sind nicht wenige der alternativ-medizinischen Shiatsus sehr offen gegenüber statistischen Zahlenergebnissen. Zwar wird in jenen quantitativen Studien genau das gemacht, was wir unseren Kunden ersparen wollen: es wird solange vereinfacht, bis alles zählbar und ver-/berechenbar geworden ist. Aber dafür sind die Ergebnisse so schön genau! So genau wie die Diagnostik der westlichen Medizin. Und leider manchmal genauso fern vom Leben wie ebendiese.

Dies musste ich vorausschicken, um meinen Widerwillen verständlich zu machen, mit dem ich jetzt die gekürzte Kurzform meiner „Ergebnisse“ nenne. Aus den sechs von mir geführten halbstrukturierten klientenzentrierten und rund anderthalbstündigen Interviews lässt sich u.a. folgendes ableiten (interessant sind vor allem die Punkte 7 und 8 sowie 10 bis 13):

1. Die Beziehung zu ihrer Shiatsu-Praktikerin kann eine zentrale Bedeutung haben. Im Vordergrund können neben einem klaren und achtsamen Gegenüber Vertrauenswürdigkeit, Behandlungsqualität und Eingehen auf die Einzelne stehen.
2. Menschen können sehr unterschiedliche Qualitäten von Shiatsu erfahren: von einem 'Wohlfühl-Shiatsu' über eine Methode gegen körperliche Beschwerden bis hin zu einer Arbeit an psychischen und spirituellen Lebensfragen und -problemen.
3. Shiatsu kann Teil eines Wandlungsprozesses sein, an dem auch andere Einflüsse und (Heil-) Methoden beteiligt sind.
4. Menschen können von Shiatsu von Anfang an so begeistert sein, dass sie eine hohe Behandlungsmotivation entwickeln. Die Behandlungen können so angenehm und bereichernd sein, dass Shiatsu zu einer veränderten Haltung gegenüber körperlichen und seelischen Beschwerden beitragen kann. Insbesondere der Wunsch nach einer schnellen Lösung kann so einem geduldigen und aktiven Arbeiten an den eigenen Stärken und Schwächen weichen.
5. Menschen, die zum Shiatsu kommen, können die Überzeugung oder Erfahrung mitbringen, dass es psychosomatische Zusammenhänge zwischen Körper und Psyche gibt. Sie können gleichzeitig auch ihre Zweifel an dieser Sichtweise haben. Es kann sein, dass eine vorhandene 'ganzheitliche' Überzeugung durch eine quasi-körperliche Erfahrung dieser Beziehung von Körper und Psyche in den Shiatsu-Behandlungen vertieft wird.
6. Es kann sein, dass Shiatsu neben einem über Tage anhaltenden körperlichen Wohlbefinden und tiefer Entspannung sowie einer geänderten Wahrnehmung für den eigenen Körper bei unterschiedlichen körperlichen Beschwerden Linderung oder Heilung bewirkt. (...) Shiatsu kann auf unterschiedliche Weise schmerzhaft sein. Menschen können eine bestimmte Art von Schmerz als produktiv und heilsam erleben.
7. a) Im Shiatsu können verschiedene psychische Aspekte mit unterschiedlichem Erfolg behandelt werden: Es kann dabei wesentlich um Entspannung und Ausgleich zum (Arbeits-) Alltag gehen. Es kann aber auch die Befriedigung defizitärer menschlicher Grundbedürfnisse im Vordergrund stehen. Oder ganz konkrete psychische Themen wie Traumata bearbeitet werden. Aber bereits das Sich-Einlassen auf körperliche Berührung und Nähe an sich oder das Finden einer Balance zwischen (ungewohnter) Passivität und Aktivität in der 'Patientenrolle' können eine psychische Herausforderung sein. Menschen kann der Übergang hin zu einer psychisch orientierten Arbeit im Shiatsu unterschiedlich gut gelingen. Dabei kann es zu Reaktionen kommen, die an 'Abwehr' im psychoanalytischen Sinne erinnern, bis hin zum (fast vollzogenen) Therapieabbruch. Weiter können folgende für eine psychotherapeutische Beziehung typische Dynamiken beobachtet werden: psychische Lockerung, Regression in die Kindheit, der Behandlerin gefallen wollen.
b) Individuelle Reaktionen während der Behandlung können in einen haltgebenden Rahmen von Vor- und Nachgespräch eingebettet sein. Langfristig kann Shiatsu so zu einer bewussteren Eigenwahrnehmung und einer größeren Offenheit gegenüber Veränderungsprozessen führen. Selbstvertrauen und Selbstsicherheit können steigen. Psychische Probleme können dann einen regelrecht körperlichen Leidensdruck verursachen. Es kann sein, dass Menschen eigene Muster mit ihren körperlichen Auswirkungen erkennen und wandeln. Oder, dass sie lernen, ihre Grenzen besser zu wahren. Auch der Umgang mit Schmerz kann sich ändern.
c) Es kann sein, dass Shiatsu 'unterschwellige Prozesse' anregt, die sich nur schwer beschreiben lassen, von denen nur kleine Zeichen sichtbar sind. Es kann sein, dass diese mit einem bestimmten Bewusstseinszustand während der manuellen Behandlung in Verbindung stehen.
8. Es kann sein, dass im Shiatsu ein zwischenmenschlicher Kontakt jenseits des Verbalen zustande kommt. Und dass Menschen nur begrenzt in Worte fassen können, was während des manuellen Behandlungsteils geschieht. Es kann sein, dass sie diese nonverbale Verständigung im Shiatsu mit Erfahrungen aus dem Kampfsport vergleichen. Sie kann beschrieben werden mit: schnell, ungenau (insbesondere in der Trennung von eigenem Anteil und Information von außen), notwendig als Basis für entwicklungsfördernde zwischenmenschliche Kommunikation. Am ehesten kann eine Umschreibung als 'Energie' erfolgen.
9. Im Shiatsu kann das Gespräch eine zeitlich untergeordnete Rolle spielen. Es kann aber auch ähnlich viel Raum einnehmen wie die manuelle Behandlung, insbesondere in Krisensituationen. Es kann der Ort für eine bewusste Auseinandersetzung mit körperlichen und psychischen Themen sein. Die Shiatsu-Praktikerinnen können Hinweise und Übungen für Zuhause vermitteln. Dabei können sowohl die Problemlösungen als auch der zwischenmenschliche Kontakt stark 'körperlich' (leiblich) geprägt sein. Informationen zu Befinden, Beschwerden, Erleben der letzten Zeit und Behandlungswünschen aus den Vorgesprächen können Grundlage sein für die anschließende manuelle Behandlung. Im Nachgespräch kann ein gegenseitiges Feedback erfolgen. Die Behandlung kann dort so abgerundet werden, dass die Menschen wieder 'gut' in ihren Alltag zurückkehren können. Es kann sein, dass Klientinnen nicht bereit sind, sich in die Fachsprache der Traditionellen Chinesischen Medizin einzuarbeiten, dass sie aber die Hinweise gut verstehen bzw. verständlich vermittelt bekommen.
10. Menschen kann im Shiatsu die innere Haltung und der Fokus der Behandlerin wichtiger sein als Technik oder behandelte Körperstelle. Das Interesse für diese Aspekte von Shiatsu kann eher gering sein. Menschen können dennoch eine Reihe von Aussagen darüber machen, wo sie individuell verschieden Techniken oder Körperstellen als körperlich oder psychisch wirksam erlebt haben. Es kann sein, dass eine psychische Wirkung vor allem im (oberen) Rücken und im Nacken erzielt wird, vor allem durch haltende, flächige oder ausstreichende Techniken mit viel Körperkontakt. Sie können körperliche 'Signalgeber' an sich kennen lernen, die nicht den zu behandelnden Stellen entsprechen. Sie können erfahren, wie sie von einem symptomfernen Körperteil aus behandelt werden oder Verbindungen und Zusammenhänge in ihrem Körper wahrnehmen.
11. Es kann sein, dass Menschen psychische Veränderungen durch Shiatsu erleben und der Methode eine Reihe von psychischen Wirkungen zuschreiben. Es kann sein, dass sie die Notwendigkeit verbaler Reflexion für psychotherapeutische Erfolge als starre Regel infragestellen und selbst Körperkontakt therapeutisch einsetzen. Menschen können Shiatsu als Psychotherapie dennoch ablehnen und tendenziell eher körperlich orientierte Behandlungsschwerpunkte wählen. Oder es kann sein, dass sie zumindest mit dieser Gewichtung auf Shiatsu zugegangen sind.
12. Shiatsu kann für Menschen die Rolle einer Wegbereiterin haben, die sie motiviert und vorbereitet, ihre Probleme psychotherapeutisch aufzuarbeiten. Es kann sein, dass Menschen vorher nicht bereit gewesen wären, zu einer Psychotherapeutin zu gehen.
13. Es kann sein, dass Menschen gute Erfahrungen gemacht haben mit einer Verbindung von Shiatsu und Psychotherapie. Es kann sein, dass sie dabei von einer Shiatsu-Psychotherapeutin behandelt werden. Es kann sein, dass sie zwei völlig unterschiedliche Therapiebeziehungen eingehen. Menschen können eine Reihe von Vorschlägen entwickeln, worauf bei der Kombination der Methoden geachtet werden sollte.

Wer es gerne konkreter und mit Beispielen möchte, sollte die Studie selbst anschauen: Sie kann kostenlos über http://www.soerenshiatsu.de/shiatsu+psychotherapie.htm bezogen werden (circa 5 MB im pdf-Format).
Soeren Rabethge, 38 Jahre, Diplompsychologe und Shiatsu-Praktiker, Ausbildung an der Schule für Shiatsu Hamburg, Vater von drei Kindern.

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MASSENTIERHALTUNG UND VOGELGRIPPE - BILLIGES GEFLÜGEL KOMMT UNS TEUER ZU STEHEN

Unter dem Titel „Billiges Geflügel kommt uns teuer zu stehen“ veröffentlichte die Zeitung „Der Standard“ in seiner Ausgabe vom 12./13. November 2005 einen Artikel von Peter Singer, Professor für Bioethik in Princeton (USA), in dem er für die hohen finanziellen Investitionen, um die Menschen vor einer möglichen Pandemie zu schützen, vor allem die Wirtschaft verantwortlich macht.

Vor etwa fünfzig Jahren stellten Hühnerfarmen in den Vereinigten Staaten fest, dass sie ihre Hühner preiswerter und mit weniger Aufwand – im Vergleich zur traditionellen Methode der Geflügelhaltung – auf den Markt bringen konnten, indem sie ihre Hühner in Ställen hielten. Die neue Methode breitete sich aus und damit war das „factory farming“, die Massentierhaltung geboren. Vorrangiges Ziel ist es dabei, Getreide bei möglichst niedrigen Kosten in Fleisch und/oder Eier umzusetzen.

Von der Umweltschutzseite her stellt dies allerdings keine nachhaltige Produktionsmethode dar, weil viel Energie erforderlich ist, um die Ställe zu beleuchten, zu belüften und zu beheizen. Und das von den Hühnern verzehrte Getreide nützt nicht nur dem Wachstum von Fleisch, sondern auch dem von Knochen, Federn und anderen Körperteilen, die nicht verzehrt werden können. Auch führt die Entsorgung der konzentrierten Hühnerexkremente zu Umweltbelastungen. Dazu kommt noch, dass den Hühnern routinemäßig Antibiotika zugefüttert werden. Ärzte warnen deshalb vor einer möglichen Zunahme von antibiotikaresistenten Bakterien, die eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellen.

Trotz vielfältiger berechtigter Kritik jedoch hat sich, so der Autor, die Massentierhaltung für Hühner, aber auch Schweine und Rinder in den Entwicklungsländern, besonders jedoch in Asien, weit verbreitet. Nun aber bildet die Massentierhaltung von Hühnern, wie die Wissenschaft belegt, das beste Umfeld für die Entstehung von hochgradig ansteckender Vogelgrippe. Im Gegensatz zu den in Wildvögeln auftretenden, meist nicht besonders gefährlichen Viren, weisen die Viren in einem Geflügelintensivbetrieb deutlich virulentere Mutationen auf. Auch haben traditionell aufgezogene Tiere eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen virale Erkrankungen.

Bislang sind glücklicherweise erst wenige Menschen am aktuellen Virenstamm der Vogelgrippe gestorben. Mutiert das Virus jedoch in eine Form, die von Mensch zu Mensch übertragen wird, so wird eine Pandemie mit Millionen Toten befürchtet. Als Vorsorge gegen diese Bedrohung haben allein die Vereinigten Staaten Ausgaben von acht Milliarden Dollar für Impfstoffe und Arzneien bewilligt. Konsequent betrachtet, so Peter Singer, stellen derartige Regierungsausgaben eine versteckte Subvention für die Geflügelindustrie dar. Massentierhaltung ist letztlich also nur scheinbar billiger, denn sie wälzt Kosten, Belastungen und Risiken in einem hohen Maß auf andere ab.

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BIOETHIKDEKLARATION DER UNESCO

Die Unesco-Generalkonferenz hat am 19. Oktober 2005 einer "Universellen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte" zugestimmt. Damit haben sich die 191 Mitgliedsstaaten der Unesco erstmals weltweit auf Mindeststandards für den Umgang mit ethischen Fragen in der Medizin, den Biowissenschaften und der Biotechnologie geeinigt.

Die Rahmenbedingung für die bioethische Entscheidungsfindung bilden die Menschenrechte, wobei auch entsprechende Rücksicht auf Biosphäre und Umwelt zu nehmen ist. Letztlich ist die Deklaration das Ergebnis vieler Kompromisse, auch zwischen unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Gegebenheiten. So etwa liegt ein wichtiger Fokus der Industriestaaten auf den neuen Herausforderungen durch den Fortschritt von Medizin, Biologie und Technologie. Für die Entwicklungsländer hingegen waren soziale Aspekte ein zentrales Anliegen, wie etwa Zugang zu Medizin und Medikamenten, sauberes Wasser und die Bekämpfung der Armut. Einige Problemthemen, wie geschlechtsspezifische Abtreibungen oder Fragen der reproduktiven Autonomie, blieben in der Deklaration allerdings ausgeklammert.

Die Deklaration wendet sich in erster Linie als Orientierungshilfe und Wegweisung für Politik, Gesetzgebung und Richtlinienerstellung an die Mitgliedsstaaten (dabei ist anzumerken, dass es in Österreich noch keine umfassende Regelung der biomedizinischen Forschung gibt), jedoch ausdrücklich auch an die Allgemeinheit: http://www.unesco.org/shs/bioethics

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PRAXISGEMEINSCHAFT IN WIEN SUCHT MITBENÜTZER/IN

Praxisgemeinschaft (derzeit ein Psychotherapeut, eine Psychologin und ein Physiotherapeut mit TCM-Ausbildung) im 18. Bezirk sucht InteressentIn, die frei werdende Räumlichkeiten übernehmen möchte. Die Praxis ist öffentlich gut erreichbar (Ecke Währinger Straße und Weimarer Straße), auch Parkplätze sind leicht zu finden (und es ist kein Parkpickerl erforderlich).
Zusätzlich vorhandene Gemeinschaftsräume sind Küche, Bad, WC und eine große Diele. Die Räumlichkeiten im Jugendstil sind alle mit unbehandelten Parkettböden ausgestattet.

Die Kosten für die Räumlichkeiten inklusive Nebenkosten (darin sind z.B. auch die Kosten für die Putzfrau enthalten) betragen etwa Euro 360.- pro Monat.

Interessenten wenden sich bitte an Werner Gerhardt:
+43 664 395 295 5
taomovements@gmx.com

(Informationen gemäß erhaltenem Mail)

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GEMEINSCHAFTSPRAXIS ZU ÜBUNGSZWECKEN

Mag. Katja Hausmann gibt aufgrund einer neuen Lebenssituation ihre ehemalige Wohnung auf und würde gerne - wenn sich genug Interessenten dafür finden - eine "Gemeinschaftspraxis zu Übungszwecken" darin etablieren. Es handelt sich um eine 75m² Altbauwohnung, welche im letzten Stock liegt, sonnendurchflutet und mit Holzböden ausgestattet ist. Es gibt ein großes Bad (Waschmaschine für Leintücher) und eine Küche. Die Wohnung liegt im 15ten Bezirk, nahe Meiselmarkt, direkte U-Bahn Verbindung (U3 Johnstraße, Straßenbahn 49er, Bus 10A).

Zur Verwendung gelangen würden zwei gleichwertige ca. 20m² (5,20 x 3,80m) große Räume. Ein Raum ist gänzlich leer, weiß und teilweise erdfarben ausgemalt, der zweite Raum ist weiß ausgemalt, hat einen beigen Urtonofen und ein weißes, getünchtes Bücherregal.

Es gäbe die Chance für 2 bis max. 3 Personen für 1, 2 oder 3 Tage die Woche einen ca. 20 m² Raum für Shiatsu zu mieten, die angegebenen Mietpreise sind pro Monat inkl. Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas):

Benutzung für 1 Tag / Woche 100.- (entspricht 4 Tagen á 25.-)
Benutzung für 2 Tage / Woche 176.- (entspricht 8 Tagen á 22.-)
Benutzung für 3 Tage / Woche 240.- (entspricht 12 Tagen á 20.-)

Interessenten wenden sich bitte dringend (die Wohnung wäre ab April zu nutzen) bei Katja Hausmann:
Tel: +43 (676) 444 10 40 bzw. katjah2000@yahoo.com

(Informationen gemäß erhaltenem Mail)

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Viel Freude und Erfolg wünscht uns allen!
(c) Dr. Eduard Tripp (tripp@shiatsu-austria.at)
01. März 2006 (Irrtümer vorbehalten)

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© Dr. Eduard Tripp, A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815 91 75, tripp@shiatsu-austria.at
www.shiatsu-austria.at