SHIATSU-NEWSLETTER
89 / 2003
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THEMEN DES SHIATSU-NEWSLETTER 89:
Das Sekretariat des Dachverbandes wurde mit 22. September neu besetzt und wird nunmehr von Brigitte Wolfertsberger betreut. 3430 Tulln, Postfach 7
Am 2. September 2003 fand die konstituierende Generalversammlung des "Dachverbandes für Traditionelle Chinesische Medizin und verwandte Gesundheitslehren" statt. Einstimmig in den Vorstand gewählt wurden: Dr. Andrea Zauner-Dungl (Präsidentin), Als Vertreter (Beirat) des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu fungieren - einander ergänzend - Eduard Tripp und Katharina Sabernig. Die Mitglieder des Dachverbandes für TCM und verwandte Gesundheitslehren sind allesamt Vereine, Gesellschaften und Institutionen, die im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin und verwandter Gesundheitslehren lehren und ausbilden. Die Ziele des Verbandes sind insbesondere: - die Förderung der Kommunikation und der Zusammenarbeit
der einzelnen Ausbildungsorganisationen und Sparten
In Amerika, so berichten die Autoren der Studie (Brady, L.H., Henry, K., Luth, J.R. & Casper-Bruett, K.K.: "The effects of Shiatsu on Lower Back Pain" in: Journal of Holistic Nursing, Vol. 29, No. 1, März 2001, S. 57 - 70), haben Beschwerden im unteren Rücken geradezu epidemische Ausmaße erreicht. Nahezu 80 Prozent aller Erwachsenen leiden zumindest temporär an Rückenbeschwerden, und Rückenschmerzen sind der häufigste Grund für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und chirurgische Eingriffe. Trotz der Vielzahl an verfügbaren Behandlungsmethoden gibt es aber keine klaren Empfehlungen für eine bestimmte Behandlungsmethode und wegen der nur mäßigen Behandlungserfolge der konventionellen Medizin wenden sich mehr und mehr Patienten mit Rückenschmerzen alternativen Heilmethoden zu. Der Prozentsatz an alternativen Behandlungsformen ist - in den Vereinigten Staaten generell - von 33,8 Prozent im Jahre 1990 auf 42,1 Prozent im Jahre 1997 gestiegen. Ferrel-Torry & Glick (1993) konnten in der Behandlung von Krebspatienten zeigen, dass die Anwendung von therapeutischer Massage Schmerz und Angst signifikant zu senken vermag. Angelehnt an diese Ergebnisse war es das Ziel der Studie von Brady et al. die Auswirkungen von Shiatsu auf Schmerz und Angst bei Patienten mit Schmerzen im unteren Rücken zu erforschen. In die Studie aufgenommen wurden insgesamt 66 Erwachsene, die an Beschwerden und Schmerzen im unteren Rücken litten (aber keine Läsionen, offene Wunden oder Knochenkrebs hatten) und bereit waren, sich im Rahmen der Studie vier Shiatsu-Behandlungen im Zeitraum von vier bis acht Wochen zu unterziehen. 39 (59 %) der Probanden waren Frauen, 27 (41 %) waren
Männer. Das
Durchschnittsalter betrug 39,58 Jahre. 19,6 % der Versuchspersonen hatten
schon zuvor zumindest einmal Shiatsu-Behandlungen erhalten, für den
Großteil (81,4 %) waren es ihre ersten Shiatsu-Erfahrungen. Als klinisches Ergebnis zeigte sich, dass sowohl das
Ausmaß der Angst
als auch das Ausmaß des Schmerzes vor den Shiatsu-Behandlungen signifikant
höher war als nachher. Sowohl Angst als auch Schmerz nahmen kontinuierlich
(von Shiatsu-Sitzung zu Shiatsu-Sitzung) und deutlich ab - unabhängig
vom Alter der Behandelten, ihren Hobbys, ihren Arbeitsbedingungen, der Dauer
ihrer Beschwerden oder ob sie zuvor Schmerzmittel genommen hatten. Alle
Teilnehmer gaben bei Abschluss der Studie an, sie würden Freunden und
Familienmitgliedern, die an Schmerzen im unteren Rücken leiden, Shiatsu
als Behandlungsmethode empfehlen.
Katharina Sabernig: Tiger bändigt Drachen. Eine Anleitung
zum besseren Verständnis der traditionellen chinesischen Heilkunde
und insbesondere der fünf Wandlungsphasen Besprechung: Claudia Brunnarius Im ersten Teil dieses Buches wird dem Leser der vielfältige medizinische
Alltag in China von den Anfängen bis zur Gegenwart eröffnet. Der
Text ist sorgfältig recherchiert und angenehm zu lesen. Er hinterlässt
ein lebendiges Bild über die kulturellen Hintergründe der verschiedenen
philosophischen Schulen, die den Ausgang für die einzelnen Arbeitsmethoden
und Verhaltensvorschriften bilden.
Forscher aus Göttingen hatten in Nature Medicine eine Impfung gegen Krebs präsentiert, die darauf beruhe, dass Patienten Zellen von Nierentumoren entnommen werden und diese mit dendritischen Zellen verschmolzen ("fusioniert"). Durch diesen Eingriff, so die Autoren, wurde das Immunsystem gegen die Tumorzellen aktiviert, und von den so behandelten 17 Patienten wurden alle komplett oder teilweise geheilt. In der Veröffentlichung in Natur Medicine wurde dieser Forschungsbericht als größter Erfolg seit der Erfindung der Impfung überhaupt gewertet, "sofern sich die Ergebnisse reproduzieren lassen." Nach zahlreichen kritischen Stellungnahmen wurde an der Universität Göttingen ein "Ombuds-Gremium" eingesetzt, das im November 2002 zu seinem Urteil kam, dass die Untersuchung mit "guter wissenschaftlicher Praxis" nichts zu tun habe und sprach von "mindestens grober Fahrlässigkeit". In Nature Medicine (9, S. 1221) erschien daraufhin der Widerruf ("Die Autoren wünschen einmütig, die Arbeit zurückzuziehen, weil sie unkorrekte Erklärungen und irrtümliche Darstellungen bei den Primärdaten, den Resultaten und Schlussfolgerungen enthält"), womit, so "Die Presse" im September 2003, einer der wahrscheinlich größten Betrugskandale der jüngeren wissenschaftlichen Forschung endete.
Das neue Urheberrecht, das die Richtlinien der EU aus dem Jahre 2001 in nationales Recht umsetzt, bringt einiges an Änderungen und auch Verunsicherungen mit sich, die vor allem Privatkopien von Musik, Video und Software betreffen. Einerseits ist das Recht auf eine Privatkopie gegeben. Für private Zwecke dürfen VIdeo-DVDs oder Musik-CDs (analog wie auch digital) vervielfältigt werden (drei- bis siebenmal), um gelegentlich Freunden eine Kopie zu schenken. Diese können auf beliebigen Trägern und in beliebigen Formaten hergestellt werden, und solange man weder für das Kopieren noch für den Rohling bezahlt, können auch Bekannte diese Kopien anfertigen. Verboten allerdings ist es, Kopien - egal in welcher Form - ohne Zustimmung des Urhebers öffentlich anzubieten, weder zum Verkauf, zur Versteigerung noch per File-Sharing. Und Filme oder Musik, die im Internet ohne Einverständnis des Urhebers angeboten werden, dürfen auch nicht zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden, wenn man von deren Illegalität weiß (wovon man bei aktuellen Songs oder Videos ausgehen muss). Weiterhin ausdrücklich verboten - und das schränkt das Recht
auf eine private Kopie deutlich ein - ist es, den Kopierschutz von Video-DVDs
oder Musik-CDs zu umgehen. Bei Software und Computerspielen hingegen ist
die Erstellung einer Kopie erlaubt, wenn diese für die künftige
Nutzung des Programms unverzichtbar ist. Hierbei ist auch die Umgehung eines
Kopierschutzes erlaubt - unklar bleibt jedoch die Situation einer Spiele-CD,
die auch Filmausschnitte und Audio-Tracks enthält. Das neue Gesetz im Überblick: Erlaubt: - Private Sicherheitskopien Verboten: - Umgehen eines Kopierschutzes bei Musik-CDs, Video-DVDs und Software (auch
privat) Strafen: - Knacken eines Kopierschutzes für den privaten Bereich: keine (allerdings
könnte der Urheber bei der - auch kostenlosen - Weitergabe an Fremde
Schadenersatzansprüche geltend machen) Da die Herstellung einer privaten Kopie von einer kopiergeschützten
CD mit Hilfe von Software, die den Kopierschutz aushebelt, nunmehr verboten
ist, so bleibt - so RA Christian Czimpich in PCgo September 2003 und andere
Medienexperten; im Gegensatz zu Sprechern der Medienwirtschaft - als legaler
Ausweg ein Programm, das sich als Soundtreiber einbindet (und so den unkodierten
Audiostream aufzeichnet) oder die Aufnahme über den (analogen oder
digitalen) Ausgang eines CD-Players. Die Rechte des Konsumenten: Das Recht des Konsumenten auf eine kostenlose Zweitkopie (z.B. für das Zweitgerät im Auto oder auch für enge Freunde) ist im Gesetz festgeschrieben (in Österreich §42 Abs. 1 Urheberechtsgesetz) und darf, so Dr. Daniel Gutman ("Urheberrecht im Internet in Österreich, Deutschland und in der EU: Missbrauch, technische Schutzmöglichkeiten und rechtliche Flankierungen" - Neuer Wissenschaftlicher Verlag) weder durch den Urheber oder Musikproduzenten (z.B. durch einen Aufdruck auf der CD-Hülle) eingeschränkt noch durch einen Kopierschutz (der z.B. das Abspielen der CD in CD-Rom-Laufwerken verhindert) eingeschränkt werden. Der Hersteller, so Gutman, ist durch das Gesetz verpflichtet, dem Nutzer sein Recht auf eine private Kopie auch zu ermöglichen. Im Unterschied dazu dürfen urheberrechtliche Werke, die aufgrund einer vertraglichen Regelung interaktiv zum Abruf zugänglich gemacht werden, ohne Einschränkung mit technischen Sicherheitsmaßnahmen versehen werden. Ein Nutzer also, der - vielleicht zum gleichen Preis - die Lieder im virtuellen Kaufhaus im Internet erwirbt und auf seinen PC herunterlädt, kann - sofern der Anbieter einen Kopierschutz eingebaut hat - nicht auf sein Recht einer Privatkopie bestehen. Dasselbe gilt nicht nur für Musikstücke, sondern auch für alle anderen Inhalte des Internet. Während beispielsweise eine Papier-Kopie eines Zeitungsartikels beliebig oft an Freunde weitergegeben werden kann, ist dies dem Nutzer einer Online-Zeitung nicht mehr möglich, wenn der Anbieter das nicht will und durch einen Kopierschutz und eine einfache Nutzungserklärung ausschließt, die auch der ganzen Internetseite vorangestellt werden kann. Unklar bleibt aber auch, wann ein Zugangs- oder Kopierschutz (eine "wirksame technische Maßnahme", wenn sie "die Erreichung des Schutzziels sicherstellt") eine dem Gesetz entsprechende Schutzmaßnahme ist. CD-Kopierschutzmethoden, wie z.B. Key2Audio, die nur unter Windows funktionieren, unter MacOS oder Linux aber wirkungslos bleiben, können - so der Hamburger Medienrechtsexperte Johannes Ulbricht in com! Oktober 2003 - nicht als wirksamer Kopierschutz verstanden werden, so dass die Umgehung des Kopierschutzes in diesem Fall wahrscheinlich legal ist. Clone-CD-Hersteller Elby - Hersteller eines der am meisten benutzten und bekanntesten Kopiertools für kopiergeschützte CDs - sieht die Umgehung (und Entfernung des Kopierschutzes) als eine gesetzeskonforme Handlung, da der Kopierschutz nicht den Spezifikationen einer CD (DIN/IEC 60908/EN 60908-Norm für Audio-CDs) entspricht, und so kopiergeschützte Audio-CDs von vielen CD-Rom-Laufwerken (wie sie beispielsweise auch in Auto-CD-Wechslern häufig verwendet werden) nicht gelesen werden können. Durch die Entfernung des Kopierschutzes, so die Sprecher von Elby, wird lediglich eine normgerechte und voll funktionsfähige CD hergestellt - eine Ansicht, die von den meisten Medienrechtsexperten (und auch von den Vertretern der Musikindustrie) nicht geteilt wird.
Die im Jahre 1967 vom Psychologen Stanley Milgram aufgestellte „Small-World-Hypothese“, derzufolge jeder Mensch über durchschnittlich sechs Bekannte mit jedem anderen Menschen auf der Welt bekannt sei, wurde vom amerikanischen Soziologen Duncan Watts nun auch für das Internet bestätigt. Ausgewertet wurde dazu der Mailverkehr von über 60 000 Freiwilligen aus 166 Ländern. Die Teilnehmer des Projekts sollten eine Mail so lange weiterleiten, bis sie einen von 18 vorbestimmten Empfängern in 18 Ländern erreicht. Die Mail wurde dazu jeweils an Bekannte geschickt, in der Hoffnung, in den Bekanntenkreis der Zielperson vorzudringen. Auf diese Weise entstanden 24 163 E-Mail-Ketten, die von Duncan Watts und Mitarbeitern (Universität Columbia) ausgewertet wurden. Durchschnittlich, so zeigte die Untersuchung, waren sechs Weiterleitungen nötig, um den Empfänger zu erreichen. Informationen auch unter http://smallworld.columbia.edu
_____________________________________ Viel Freude und Erfolg wünscht uns allen! |
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© Dr. Eduard Tripp,
A-1120 Wien, Schönbrunner-Schloss-Str. 21/8, Tel: +43 (1) 815
91 75, tripp@shiatsu-austria.at www.shiatsu-austria.at |