SHIATSU-NEWSLETTER
99 / 2004
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THEMEN DES SHIATSU-NEWSLETTER 99:
1) QUALITÄTSSTANDARDS FÜR SHIATSU-SCHULEN Ergänzend zu den Kriterien für die Anerkennung neuer Shiatsu-Schulen (vom 24. März 2004; siehe www.shiatsu-austria.at/beruf/oeds_25.htm) hat der Vorstand des ÖDS am 7. Juli 2004 diese Qualitätsstandards als generell verbindlich für ÖDS-anerkannte Shiatsu-Schulen beschlossen. Konkret bedeutet das für eine ÖDS-anerkannte Shiatsu-Schule: 1. Die Kriterien der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003) und die erweiterten Ausbildungsrichtlinien des ÖDS (Ausbildungsinhalte in ihrer aktuellen Fassung vom März 2004) werden erfüllt. 2. Die Ausbildung wird durch eine vom ÖDS anerkannte SchulleiterIn (qualified senior teacher) geleitet. 3. Der qualifizierte Unterricht erfolgt gemäß den Qualitätsstandards des ÖDS, wobei mindestens ein Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden (mindestens 180 Stunden) von einer/m oder mehreren Unterrichtenden mit Schulleiter-Status (die Anerkennung des SchulleiterInnen-Status - qualified senior teacher - durch den ÖDS gemäß den geltenden Kriterien der SchulleiterInnen-Ausbildung muss gegeben sein) und mindestens ein weiteres Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtstunden von einer/m oder mehreren Unterrichtenden mit LehrerInnen-Status (die Anerkennung des LehrerInnen-Status - qualified teacher - durch den ÖDS gemäß den geltenden Kriterien der LehrererInnen-Ausbildung muss gegeben sein) geleitet wird. Anmerkung: Die Zahl der Shiatsu-relevanten Stunden
wird mit 540 Stunden festgesetzt (650 Stunden des Gesamtcurriculums
abzüglich 15 Stunden
Erste Hilfe, 15 Stunden Hygiene, 60 Stunden Anatomie und 20 Stunden Begleitende
Gesprächsführung). 2) ZUSAMMENARBEIT MIT DEN INNUNGEN BEI ANSUCHEN UM DEN SHIATSU-GEWERBESCHEIN BEI NICHT ÖDS-ANERKANNTEN SHIATSU-AUSBILDUNGEN Kann ein/e Ansuchende/r um den Shiatsu-Gewerbeschein das Diplom des ÖDS vorweisen (das ihm die ÖDS- und Gesetzes-konforme Shiatsu-Ausbildung im Rahmen der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2004 bestätigt), so ist dieser Nachweis für die Ausstellung des auf Shiatsu eingeschränkten Massage-Gewerbescheins ausreichend. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals ausdrücklich auf das Schreiben des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 4. Juni 2004 hingewiesen, dass ausschließlich die in der Massage-Verordnung angeführten Inhalte die Grundlage für die Erteilung des Gewerbescheins bilden (d.h. eine Unternehmerprüfung, wie sie in einem dem ÖDS bekannten Fall gefordert wurde, ist nicht erforderlich; siehe www.shiatsu-austria.at/beruf/recht_4.htm). Anders ist die Situation für Gewerbe-Ansuchende, die eine nicht ÖDS-anerkannte Ausbildung absolviert haben und keine kommissionelle Prüfung beim ÖDS abgelegt haben: Im Falle eines solchen Ansuchens ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die inhaltliche Kompetenz der/des Ansuchenden durch ein so genanntes "Fachgespräch mit Arbeitsprobe" zu überprüfen. In Gesprächen mit den Landes- und der Bundesinnung für Fußpflege, Kosmetik und Massage wurde nun für die Fachgespräche eine Vorgehensweise im Sinne der Qualitätssicherung etabliert, in der Experten des ÖDS (d.h. erfahrene PrüferInnen) beigezogen werden (lt. persönlicher Mitteilung von BIM Hermann Talowski ist diese Vorgehensweise im Protokoll der letzten Bundesinnungstagung im Juni festgehalten).
Bei uns im Westen ist die Ansicht weit verbreitet, dass die chinesischen Ärzte der Vergangenheit nur Geld bekamen, solange der Patient gesund war, und dass die Bezahlung ausgesetzt wurde, sobald jemand erkrankte. Dies ist dem Sinologe und Medizinhistoriker Paul Unschuld (Universität München) zufolge nur ein Mythos ohne historische Grundlage. Es gab zwar lange Zeit einen von den Konfuzianern vorgetragenen Streit, ob Heiler überhaupt Geld für ihre Dienste nehmen dürften. Wenn sie aber bezahlt wurden, dann ganz analog zu den Ärzten in Europa. Ärzte waren in China vom 12. Jahrhundert an in der Regel nicht selbständig, sondern Angestellte der Apotheker und wurden auch von diesen bezahlt. Oder sie zogen über Land, boten ihre Diagnose kostenlos an und bezogen ihr Einkommen aus dem Verkauf mitgebrachter Arzneien. Es gab auch Ärzte, die in eigenen Praxen Patienten behandelten. Die Bezahlung hing davon ab, ob der Kranke Nachbar oder Fremder war und ob der Arzt den Lohn als Lebensunterhalt benötigte. Ein reines „Erfolgshonorar“ gab es nicht. Quelle: Die Zeit Nr. 20, 6. Mai 2004: „Der Preis des sanften Heilens“ – Christoph Drösser
Rechtlich gilt jeder körperliche Eingriff – und damit auch jede ärztliche (Heilbe-) Handlung – als Körperverletzung. Rechtmäßig ist eine solche Behandlung deshalb nur dann, wenn die PatientIn nach gründlicher Aufklärung darin eingewilligt hat. Wenn die PatientIn dazu aber nicht mehr in der Lage ist (z.B. im Koma liegt), gilt es, den „mutmaßlichen Patientenwillen“ zu ermitteln. Hier setzt die so genannte Patientenverfügung an, in der die künftige PatientIn (für den Fall dass sie/er dann nicht mehr dazu in der Lage ist) ihre/seine Wünsche hinsichtlich ärztlicher Maßnahmen für den Krankheitsfall festhält. Die Patientenverfügung ist eine Erklärung, die zeitlich vor der aktuellen Entscheidungssituation abgegeben wird und in der für den Fall eines bestimmten Krankheitsstadiums Behandlungswünsche festgehalten werden. Rechtlich betrachtet ist die Patientenverfügung ein mehr oder weniger starkes Indiz für den späteren mutmaßlichen Patientenwillen. Da es oftmals vorkommt, dass Menschen im Verlauf einer Erkrankung anders über den Einsatz medizinischer Maßnahmen denken und empfinden, obliegt dem Arzt dennoch die (durchaus schwere) Pflicht, die Situation – und damit Wohl und Wehe der PatientIn – verantwortlich zu interpretieren. Eine Patientenempfehlung kann ihm dabei helfen, sie kann ihn auch nahezu bindend anleiten, aber immer bleibt ein Rest an (Mit-) Verantwortung beim Arzt. Im konkreten Umgang mit dem Selbstbestimmungsrecht von
PatientInnen ist es häufig so, dass niemand von der Existenz einer Patientenverfügung
weiß, oder aber sie ist zu allgemein formuliert, um für Ärzte
eine Entscheidungshilfe zu sein. Wichtiger noch als die Patientenverfügung
ist deshalb für den Münchner Palliativmediziner Gian Domenico
Borasio (Der Spiegel 25/2004), einen Bevollmächtigten zu ernennen,
der die Interessen der (zukünftigen) PatientInnen vertritt. Informationen zur Patientenverfügung für Österreich:
Die Kritik an der Homöopathie ist bislang vor allem
davon getragen, dass bei den homöopathischen Verdünnungen kaum
mehr bzw. kein Molekül des Stoffes mehr enthalten ist, der die Heilung
auslösen soll. Eine Forschungsarbeit des Schweizer Chemikers Louis
Rey und weitere neue wissenschaftliche Ergebnisse könnten aber erklären,
wie eine solche Wirkung zustande kommt. Das Gedächtnis des Wassers Die Experimente von Louis Rey zeigen, dass die Molekülverbindungen zwischen den Wasserstoff-Atomen bei normalem Wasser anders strukturiert sind, als die in homöopathisch verdünnten Lösungen. Als Nachweis dafür nutzte Rey das Phänomen der Thermoluminiszenz. Dieses vom britischen Forscher Robert Boyle 1663 entdeckte Verfahren beruht auf der raschen Erwärmung einer Substanz, die die so aufgenommene Energie in Form von Strahlung (Licht) wieder abgibt. Aus der abgegebenen Strahlung lassen sich – in Abhängigkeit zur zugeführten Wärme – wiederum Rückschlüsse auf die Beschaffenheit der Substanz ziehen. Rey verwendete für seinen Nachweis Lösungen mit Natriumchlorid
und solche mit Lithiumchlorid, die zu unterschiedlichen Reaktionen in der
Thermoluminiszenz führen. Danach wurde jede dieser Lösungen (und
zur Kontrolle auch pures Wasser) so lange, wie in der Homöopathie üblich, „potenziert“,
bis in der Lösung rechnerisch keine Salz-Ionen mehr enthalten sein
dürften. Der Effekt, der sich schon bei den Ursprungslösungen
gezeigt hatte, trat überraschenderweise aber auch da auf – was
Rey auf Unterschiede in den Wasserstoffverbindungen und damit auf ein „Gedächtnis
des Wassers“ zurückführt. Das Verhalten von Wasser als Lösungsmittel Ein von Dr. Shashadhar Samal und Dr. Kurt E. Geckler (Chemiker am südkoreanischen Kwang Juan Institute of Science and Technology) durchgeführter Versuch hat schon 2001 gezeigt, dass sich Wasser als Lösungsmittel anders verhält als bislang angenommen. Stoffe, die in Wasser aufgelöst werden, verteilen sich nicht gleichmäßig, sondern bilden Klumpen – und zwar je höher die Verdünnung ist. Das bedeutet, dass schon bei geringeren Potenzen als bisher angenommen kein einziges Molekül des gelösten Stoffs in den Verdünnungen enthalten ist – dafür allerdings gibt es jedoch einige wenige Proben, die ein Aggregat (einen Klumpen) mit relativ vielen Molekülen enthalten. Dieses Verhalten von wässrigen Lösungen spricht deutlich gegen
eine an den Versuchen von Louis Rey geäußerte Kritik, dass das
Verhalten der hochpotenzierten Lösungen auf geringe Restmengen der
gelösten Stoffe zurückzuführen sei. Dazu hätten sich
in einigen Lösungen erhebliche Abweichungen zeigen müssen, in
anderen hingegen keine Wirkungen der gelösten Stoffe. In-vitro-Wirkung von Belladonna in homöopathischer Verdünnung Ein im November 2003 von Prof. Dr. Karen Nieber, Prof. Dr. Wolfgang Suess und Franziska Schmidt (Institut für Pharmazie der Universität Leipzig) durchgeführter In-vitro-Versuch konnte die Wirkung von homöopathisch verdünntem Belladonna auf Dünndarmpräparate von Ratten nachweisen. Die Darmpräparate wurden dazu mit Acetylcholin oder Substanz B gereizt und zur Kontraktion veranlasst. Fügten die Forscher nun vor der Gabe dieser Stoffe eine hochverdünnte Belladonna-Lösung hinzu, zeigt sich eine – vom Grad der Verdünnung – abhängige Veränderung der Kontraktion. War die Verdünnung nicht so hoch, so wirkte Belladonna reizend und verstärkte die Reaktion. Wurde die Verdünnung erhöht, ließ diese Wirkung nach, bis schließlich keine Wirkung mehr eintrat. Mit der weiteren Verdünnung zeigte sich jedoch, obwohl nun kein Molekül von Belladonna mehr in der Lösung war, eine Verringerung der durch den Reizstoff ausgelösten Kontraktionen. Zudem zeigte sich auch, dass sich diese Wirkungen nur dann ergeben, wenn die Verdünnung durch Verschüttelung und nicht durch vorsichtiges Verrühren hergestellt werden. Weitere Untersuchungen ergaben zudem einen Hinweis darauf, dass die Lösungen nicht direkt auf den Muskel wirken, sondern nervale Übertragungsmechanismen beeinflusst werden. Wenngleich die Wirkung in vitro keinen Beweis für eine In-vivo-Wirkung (am lebenden Organismus) darstellt, zeigt der Versuch doch, dass eine Lösung ohne ein einziges Molekül des Wirkstoffes doch – entgegen den Grundsätzen der bisherigen Erkenntnisse der Naturwissenschaften – wirksam sein kann. Quellen:
http://www.netzeitung.de/gesundmensch/167102.html
Anlässlich der 15. globalen Aids-Konferenz, die Mitte Juli in Bangkok getagt hat, widmete Die Zeit (Nr. 30, 15. Juli 2004) dem Thema Aids auf der Titelseite den Bericht „Die tödliche Ignoranz. Nicht Terrorismus, sondern Aids gefährdet die ganze Welt“ von Bartholomäus Grill. Alle 60 Sekunden erfolgt weltweit eine Ansteckung mit Aids. Jeden Tag gibt es etwa 8.000 Aids-Tote, weltweit bereits 37,8 Millionen HIV-positive Menschen. In Deutschland waren Ende 2003 43.000 Menschen HIV-positiv, davon 5.000 mit dem Vollbild Aids. Inzwischen breitet sich Aids auch in den größten und bevölkerungsreichsten Staaten aus, in Russland, China und Indien. In Deutschland (und ähnliches gilt für Österreich) scheint der Aids-Tod jedoch – bedingt durch antiretrovirale Medikamente – seinen Schrecken verloren zu haben. Die Folge ist – erstmals seit dem Beginn der neunziger Jahre – wieder ein Anstieg der Infektionsrate. Und aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Rate weiter ansteigen, denn Aids ist (auch) ein Problem der Globalisierung. Die Erreger nehmen deren Eigenschaften an: Sie bewegen sich wie Datenströme, Migrationswellen, Düsenflugzeuge. Sie sind schnell, entgrenzt und unwägbar. Im öffentlichen Bewusstsein aber wird die Seuche bagatellisiert als Problem von Randgruppen, von Schwulen und Fixern. Oder aber sie wird als eine Geißel der Armen, der Entwicklungsländer, der Schwarzen angesehen. Und zugleich hat sich die (völlig falsche) Ansicht verfestigt, Aids-Cocktails könnten die Krankheit neutralisieren oder gar heilen. Der Aids-Bericht der Vereinten Nationen warnt davor, dass sich Aids in Ländern wie Kasachstan, Lettland, Russland oder der Ukraine mit hoher Geschwindigkeit und nahezu unkontrolliert ausbreitet. Noch dramatischer ist das Tempo in Indien, wo sich bereits 5,1 Millionen Menschen angesteckt haben – die zweithöchste Zahl der Infizierten nach Südafrika. Im Süden Afrikas tritt die Pandemie (Epidemie von großem Ausmaß) gerade in die Todesphase. Das Heer der Waisenkinder ist auf 12 Millionen angewachsen. In Botswana beträgt die Lebenserwartung nur noch 40 Jahre. In Sambia sterben jedes Jahr doppelt so viele Lehrer wie an den Hochschulen ausgebildet werden. In Malawi hungern Familien, weil es an Arbeitskräften auf den Feldern fehlt. Aids verschärft das Elend. Aids lässt die Gesundheitskosten explodieren, frisst das Wachstum auf und unterhöhlt die Entwicklung. So wie das Virus das Immunsystem des Menschen zerstört, zerstört die Seuche das soziale Gewebe der Gesellschaft. Am Ende wird es still sein in den Dörfern: „Man hört keine Stimmen, kein Weh, keine Schmerzensrufe, kein Weinen mehr“ – so wie der Dichter Petrarca zur Pestzeit aus Verona berichtete. Seit seiner Entdeckung im Jahr 1981 fielen dem Aids-Erreger rund 20 Millionen Menschen zum Opfer, und im Frühjahr 2001 nannte der amerikanische Geheimdienst CIA HIV/Aids die „größte Bedrohung“ für Demokratie, Sicherheit und Stabilität in Afrika. Mit dem 11. September aber, dem Terroranschlag auf Amerika, haben sich die Ziel drastisch verändert. Während, so Stephen Lewis, der UN-Sonderbeauftragte für Aids, durch den Terrorakt etwa 3.000 Menschen starben, gab es im selben Jahr 2 bis 3 Millionen Todesopfer durch Aids allein in Afrika. Wo, so Lewis weiter, „wir bitten und betteln (müssen) um ein paar hundert Millionen Dollar“, stellt man für den Kampf gegen den Terrorismus Hunderte von Milliarden Dollar zur Verfügung. Lewis spricht deshalb von „mass murder by complacency“ (frei übersetzt: „Massenmord, begünstigt durch satte Zufriedenheit“). Das Allerwichtigste, so Bartholomäus Grill, sind Aufklärung und stark verbilligte (antiretrovirale) Medikamente für die Millionen von Armen. Medikamente, um die Übertragung des Erregers von Müttern auf ihre Kinder zu blockieren sowie das Leben von Infizierten zu erleichtern und zu verlängern. Dass ein solches Konzept die Seuche einzudämmen vermag, haben Länder wie Uganda, Australien, Thailand oder Brasilien eindrucksvoll bewiesen. Es steht indess aber zu befürchten, das sich in Indien oder Ukraine zunächst wiederholt, was man den „rückständigen und abergläubigen“ Afrikanern oft vorgeworfen hat (und vorwirft): die Stille, das große Schweigen und Leugnen, die sozialen Tabus und religiösen Traditionen sowie die Stigmatisierung der Opfer. Zwar hat Russlands Präsident Wladimir Putin in einer Rede zur Lage der Nation das Problem schon einmal erwähnt, aber seine Regierung gibt nach Angaben der Weltbank nur 3,9 Milliarden Dollar pro Jahr für den Kampf gegen HIV/Aids aus, Brasilien hingegen 300 Millionen Dollar.
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