Shiatsu als neuer Gesundheitsberuf (Eduard Tripp)

„Die Gesundheits- und Wellnessorientierung der westlichen Industriegesellschaften ist ein Produkt der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Neue Branchen und Wirtschaftszweige sind entstanden, neue Berufsfelder wurden erschlossen“, so schreibt Karl Snider zur Einführung in die Studie „Neue Selbständigkeit“. Und weiter: „Wir, im gesellschaftlichen Kontext verstanden, leben aber auch in einer Zeit, in der die allgemeinen Verunsicherungspotenziale in der Bevölkerung zunehmen. Umweltbelastungen, kriegerische und terroristische Gefahren, lokal- und weltpolitische Veränderungen sowie eine Transformation der privaten Handlungsmuster stürzen viele Menschen in psychische Ausnahmezustände. Parallel dazu schwinden die religiösen Sicherheiten. Die Grundsehnsucht nach Wohlempfinden, Sicherheit und Geborgenheit ist aber nach wie vor sehr stark vorhanden. In Beziehung dazu steht bei sehr vielen Menschen der Wunsch nach Ganzheit, Schönheit und Gesundheit. Gleichzeitig orientiert sich eine immer stärker kapitalistisch orientierte Marktgesellschaft an diesen Sehnsüchten und versucht sie im Sinne einer möglichst großen Profitmaximierung zu instrumentalisieren.“[1]Mag. Susanne Bauer, Dr. Peter Kiesswetter, Mag. Marcel Kirisits, Mag. Karl Snieder: „Neue Gesundheitsberufe. Expansionsmöglichkeiten für die Dienstleistungsgesellschaft“, 2004. Kammer für … weiterlesen


Gesundheitsberuf, traditionelle Medizin, komplementäre und alternative Medizin

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Vor diesem Hintergrund hat die steirische Arbeiterkammer versucht, die breite Szene der Wellnessangebote und der neuen (ganzheitlichen) Gesundheitsberufe exemplarisch an 37 Techniken[2]Renate Simbeni: „Wellness – Esoterik – Neue Gesundheitsberufe. Meet the future: Gesundheit, Fitness, Wellness und wie weiter?“ (3 Teile), 2004. Kammer für Arbeiter und Angestellte für … weiterlesen) darzustellen. Um das Forschungsfeld zu umschreiben und zu begrenzen, lehnen sich die Autoren der Studie unter anderem an die Definitionen der WHO von traditioneller Medizin (TM) sowie komplementärer und alternativer Medizin (CAM) an.

Der Begriff der komplementären und alternativen Medizin wird von der WHO dann verwendet, wenn derartige Behandlungen nicht Teil des traditionellen Gesundheitssystems im jeweiligen Land und damit auch nicht in das vorherrschende Gesundheitssystem integriert sind. Im Unterschied dazu ist der Begriff der traditionellen Medizin ein umfassender Ausdruck, der unter anderem das indische Ayurveda und die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) umfasst. Auch wird festgehalten, dass die traditionelle Medizin in den Entwicklungsländern weit verbreitet ist, während die komplementäre und die alternative Medizin in Industriestaaten zunehmend an Boden gewinnen. WHO therefore defines traditional medicine as including diverse health practices, approaches, knowledge and beliefs incorporating plant, animal, and/or mineral based medicines, spiritual therapies, manual techniques and exercises applied singularly or in combination to maintain well-being, as well as to treat, diagnose or prevent illness (WHO, 2002).

Für die WHO umfasst traditionelle Medizin demnach diverse Gesundheitspraktiken, Ansätze, Kenntnisse und Überzeugungen. Diese beinhalten Medizin, die pflanzliche, tierische und/oder mineralische Stoffe verwendet, spirituelle Therapien sowie manuelle Techniken und Übungen, die einzeln oder in Kombination angewandt werden, um das Wohlbefinden zu bewahren als auch Krankheiten zu behandeln, zu diagnostizieren und vorzubeugen.


Die rechtlichen Grundlagen

Im EWG-Vertrag wird in Artikel 52 den EU-Bürgern die Berufsfreiheit zugesichert. In dieser Bestimmung ist aber keine Harmonisierung für den Bereich der medizinischen Berufe verankert. Somit regelt ausschließlich das österreichische Ausbildungsvorbehaltsgesetz (AusbVG) – mangels einschlägigen EU-Rechts – den Zugang zu den medizinischen Berufen. Solange es in Bezug auf Tätigkeiten, deren Ausübung ausschließlich Ärzten vorbehalten ist, an einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene fehlt, steht Artikel 52 EWG-Vertrag dem nicht entgegen, dass ein Mitgliedsstaat eine arztähnliche Tätigkeit, wie etwa die Osteopathie, den Inhabern eines Diploms, eines Doktors der Medizin „vorbehält“.[3]Quelle: VfGH 15. 3. 2000, B 2767/97

Die Behandlung von Kranken oder das Verordnen von Therapien ist in Österreich nur den medizinischen Berufen im Sinne des AusbVG gestattet. Traditionelle Chinesische Medizin und andere alternative Medizin (CAM) werden allerdings, wie die Studie zeigt, in Österreich vielerorts gelehrt und praktiziert. Genau dadurch aber, so die Autoren, tritt ein Graubereich zu Tage. Die Vertreter dieser Methoden oder Techniken bezeichnen sich selbst als „Praktiker“. Dabei gehen sie von folgender Überlegung aus: Sie therapieren nicht, sondern arbeiten nur mit gesunden Personen, denen lediglich „Wohlfühlbehandlungen“ verabreicht werden; dies, um der Verbotsdrohung des AusbVG zu entkommen. Es steht aber die Vermutung im Raum, dass zu einem Gutteil „Kranke“ derartige CAM-Behandlungen konsumieren, weil sie einen Heilungserfolg erwarten“.


Wellness

Insbesondere in Wellnessbetrieben verschwimmen die Grenzen zwischen (neuen) Gesundheitsberufen und Wellness ineinander. Die Wellnessbewegung entwickelt sich, den Gesetzmäßigkeiten des Marktes gehorchend, ungezügelt und mit voller Kraft. Eine schier unüberschaubare Palette an Einrichtungen, Leistungen oder neuen Produkten wird den KonsumentInnen geboten.

Der Begriff „Wellness“, ein Neoanglizismus, ist seit nahezu zwei Jahrzehnten fest im deutschen Wortschatz verankert. Ausgelöst vom Aerobic-Boom der achtziger Jahre, hat sich „Wellness“, getragen von vielfältigen Marketingkonzepten, zu einem ökonomisch relevanten Faktor entwickelt. Wellbeing (Wohlbefinden) und Fitness (körperliche Leistungsfähigkeit) sind die Ursprünge des Wortes. Mit der Wortschöpfung Wellness wird somit ein ganzheitlicher und gesunder Lebensstil angesprochen, der in allen Konzepten mehr oder weniger durchgehend drei wesentliche Komponenten beinhaltet:

  • bewusste Ernährung,
  • moderate sportliche Betätigung und
  • physische und mentale Entspannung.

Die Faktoren Spaß, Lust, Genuss und Gesundheit, aber auch zum Teil die Suche nach dem Sinn des Lebens sind Wegbegleiter der Wellnessbewegungen. Die angesprochene ungezügelte Dynamik der Wellnessbewegung findet ihren Ausdruck beispielsweise in den neuen Wortschöpfungen wie Biovitalmanager, Health Coach, aber auch in Vitalakademie, Wellnessakademie, Wellnesshotels und Ähnlichem.

Die Zeitschrift Konsument hat sich in ihrer Ausgabe 10/2002 dem Thema Wellnesshotels gewidmet und kommt mit der Feststellung … „Sich verwöhnen lassen und genießen ist erstes Ziel der Wellness-Klientel, Gesundheitsüberlegungen oder gar Rehabilitation folgen mit großem Abstand. Junge, gesunde Leute, denen der moderne Trend eher ein Begriff ist als älteren Semestern, verbinden das Wohlsein auch mit sportlicher Aktivität. Dem Trend folgend, sind in den letzten Jahren zahlreiche Wellnesshotels entstanden, die eine moderne, multifunktionale Erlebniswelt bieten. Dies bedingt aber eine aufwendige Infrastruktur: Sauna, Dampfbad, Kosmetik, Gymnastik, Angebote im Bereich Anti-Aging, Heilfasten, Thalasso, Tai Chi, Shiatsu, Ayurveda und weitere fernöstliche Therapien …“ implizit zu dem Schluss, dass Wellness dieser Art nichts für ärmere Bevölkerungsschichten darstellt.


Esoterik

Der ebenfalls vielen Wellnessbewegungen innewohnende spirituelle Aspekt spannt sich von einem tiefen religiösen Glauben bis hin zur Transzendenz. Albert Kaufmann und Karl Snieder führen hierzu im Vorwort der Studie von Renate Simbeni an:

Esoterik ist ein „geheimes“ Wissen, dass nur „Eingeweihten“ zugänglich ist. Esoterische Bewegungen stellen faktisch häufig Flucht- bzw. Irrwege aus einer immer rationaler werdenden und oft als kalt und unpersönlich erlebten Welt dar. Bei genauem Hinsehen erkennt man, dass die Esoterik eine Fortsetzung kapitalistischer Verhältnisse mit anderen Mitteln ist. Am Deutlichsten sieht man das am Grundmotto aller esoterischen bzw. New Age Paradigmen: „Jeder ist seines Glückes Schmied“, das heißt mit anderen Worten, dass hier die allgemeine Individualisierungstendenz kapitalistischer Gesellschaften quasi religiös verbrämt und hoffähig gemacht werden soll. Faktoren wie soziales Milieu, Herkunftsfamilie, Bildung, Geschlecht oder Arbeitsplatzsituation, die für die Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen ausschlaggebend und prägend sind, werden durch esoterische Praktiken negiert und anstatt dessen wird versucht, auf Grund eines so genannten „Karma“ ein utopisches und naives Menschenbild zu vermarkten. Anstelle eigenständigem und kritischem Denken tritt okkult-esoterische Ignoranz zu Tage. Die New Age Bewegung ist antiempanzipativ, entsolidarisierend und führt zu einer völligen Kommerzialisierung der sozialen Beziehungen der Menschen. Ein typisches Merkmal einer esoterischen Ideologie ist auch die Abneigung gegen den rationalen Diskurs.

Letztlich, so die Autoren, geht es nur um Sehnsuchts- und Trostveranstaltungen, die aus einfach gestrickten Welterklärungsmodellen die Legitimation für biologistische, rassistische und antidemokratische Denkmuster zu schaffen versuchen. Die verschiedenen esoterischen Praktiken beziehen sich in erster Linie auf das Selbst (Selbstverwirklichung, Selbstfindung, etc.) und sind somit als egozentrische und großteils antisoziale Bewegungen zu sehen. Die Ursachen für individuelles und kollektives Leid wird häufig in zynisch biologistischer Art und Weise als das verdiente „Karma“ des Einzelnen und der Lauf der Geschichte als vorherbestimmt angesehen. Hauptsächlich wird mittels esoterischer Praktiken die Flucht der Menschen vor der Realität unterstützt, wobei gleichzeitig neue Abhängigkeiten von selbsternannten und geschäftstüchtigen Gurus bzw. „Seminaritis“ geschaffen wird. Mit der verständlichen und legitimen Sehnsucht der Menschen nach Ruhe und Gelassenheit, Gesundheit und Geborgenheit wird hauptsächlich viel Geld und Geschäft gemacht. Anstatt sich kritisch mit den gesellschaftlichen Verhältnissen auseinander zu setzen, werden die Menschen mittels „mystisch-transzendenten Hokuspokus“ künstlich unmündig gehalten. Anstatt die immer bedrohlicher empfundene Welt aktiv und pro-sozial zu gestalten, um zu menschenwürdigen und herrschaftsfreien, egalitären Verhältnissen zu kommen, werden in der Esoterikwelt soziale Verantwortungen abgeschoben und mittels irrationalistischen und okkulten Methoden die Profitmaximierung voran getrieben, so die Autoren der Studie.


Qualitätsstandards im Wellnessbereich

Für KonsumentInnen ist es vor allem in Wellnessbetrieben nicht unerheblich zu wissen, ob für die verabreichte (teure) Behandlung der/die Prakti-ker(in)/Therapeut(in) auch über die entsprechenden Ausbildungen und Zertifikate verfügt, oder ob die vorhandene „Profession“ nur in einem Einführungs- oder Schnellsiederkurs erworben wurde. Berufsverbände können darüber sicherlich Auskunft geben, und Nachfragen erweisen sich oft als klärend.[4]Dass aus Konsumentensicht der Wunsch nach vergleichbaren Maßstäben und Orientierungshilfen besteht, liegt, so Schnieder, auf der Hand. Aus der Sicht der Anbietenden scheint dies nicht mehr so klar … weiterlesen Hervorgehoben wird Shiatsu als bislang einzige Methode, für die einheitliche Qualitätsstandards geschaffen wurden und ein Dachverbandsdiplom, das von jeder im Dachverband organisierten Schule anerkannt wird – und damit verbunden auch die Anerkennung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit als selbständiger Beruf. Eingeschlossen in diese Standards sind auch Festlegungen bezüglich der Qualifikation der Lehrenden.


Die aktuelle Situation

In der Regel sind die Klienten der neuen Gesundheitsberufe, so die Studie[5]Die nachfolgende Darstellung beruht vornehmlich auf Zitaten aus der Studie der Arbeiterkammer (siehe Fußnoten 1 und 2)., nicht gesunde Menschen, sondern mit einem bestimmten Krankheitsbild oder Krankheitssymptom behaftet. Sie suchen im Grunde deshalb Rat und Hilfe, weil sie sich eine bestimmte Wirkung versprechen und erwarten; dies war der Tenor der Expertengespräche. Die Bedürfnislagen einer Vielzahl von Konsumenten liegen unter anderem auch in ganzheitlichen Methoden, wobei der(die)jenige PraktikerIn, der/die gesetzliche Normen etwas „lockerer“ auslegt, wahrscheinlich einen stärkeren Kundenzulauf hat. Natürlich ist allen Praktikern dieser Bereiche durchaus bewusst, dass eine Behandlung Kranker prinzipiell verboten und eine Verschreibung einer bestimmten Therapie vornehmlich dem ärztlichen Berufsstand vorbehalten ist.

Das, was in diesen Gesprächen aber auch immer wieder zum Vorschein kam, ist die fehlende Kommunikation zwischen Patient/Klient, Praktiker und Arzt.


Die Zukunft der neuen Gesundheitsberufe

Da Dachverbände in der Regel freiwillige Zusammenschlüsse sind, stellt sich unmittelbar das Problem der Überprüfung und der Einhaltung von Standards. Die Handhabung der Ausbildung, die Prüfungsabläufe sowie die inhaltlichen Fragen der Wissensvermittlung können auf gesetzlicher Basis weit besser geregelt und exekutiert werden als auf der Basis von freiwilligen Berufsvereinigungen. Ohne gesetzliche Regelung lässt sich beispielsweise kein Berufsverbot für einige „schwarze Schafe“ der jeweiligen Branche formulieren, weil dies erstens nicht durchsetzbar ist und zweitens jederzeit die Möglichkeit besteht, aus dem jeweiligen Berufsverband oder Dachverband auszutreten.

Es muss daher, so die Autoren der Studie weiter in ihren Schlussfolgerungen, im Interesse des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen liegen, den rechtlichen Rahmen zu überprüfen, in dem die reale Entwicklung widergespiegelt wird. Niemandem ist geholfen, wenn durch eine unterlassene gesetzliche Adaption ein Graubereich entsteht, der zu einer ständig wachsenden Subkultur an Praktikern und so genannten Therapeuten führt, die zwar behandeln, dies aber aus rechtlichen Überlegungen heraus lediglich anders titulieren.

Es ist somit durchaus vorstellbar, dass bestimmte Techniken, Methoden oder Behandlungen, die als Berufsfeld in ein geschlossenes System einordenbar sind und deren Wirkungsweise, wie eingangs erwähnt, mit naturwissenschaftlichen Methoden eine Bestätigung erfährt, Eingang in das Ausbildungsvorbehaltsgesetz finden. Beispielsweise würde sich die Tuina-Massage, die der Traditionellen Chinesischen Medizin entstammt, Rolfing oder auch Shiatsu anbieten, vor dem Hintergrund des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes auf medizinische Relevanz überprüft zu werden. Ähnlich dem Heilmasseur kann es eine Trennung zwischen der gewerblichen Schiene, das ist im weitesten Sinn der Wellness-Bereich, und der medizinisch indizierten Anwendung geben. Ein medizinisches Diplom auf der einen Seite und eine Gewerbeberechtigung auf der anderen Seite würden – ähnlich wie im Bereich der Masseure zwischen dem gewerblichen Masseur und dem Heilmasseur – Klarheit und Strukturiertheit in Ausbildung und Kundennutzen bringen.

Es würde der realen ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung durchaus entsprechen, dass Shiatsu, Qigong oder Tuina, um bei diesen Beispielen zu bleiben, nicht nur in Wellness-Hotels oder Fitness-Einrichtungen für Gesunde zur Stärkung des Wohlbefindens angeboten, sondern in Einzelfällen auch als Therapie für „kranke“ Patienten eingesetzt wird. Es muss aber dafür – und hier kann den allgemeinen Ausführungen der Ärzteschaft gefolgt werden – die Ausbildung, wie bei allen anderen medizinischen Berufen, auf ein hohes Niveau gehoben werden. Der diplomierte Shiatsu-Praktiker oder der Qigong-Praktiker etwa ist unter Berücksichtigung der faktischen Gegebenheiten mehr als eine Utopie. Eine Trennung des Berufsbildes in einen medizinischen Beruf und in einen Zweig „Wohlfühlbehandlung“ könnte, das Beispiel Shiatsu zur Hand nehmend, bereits jetzt schon unter den gegebenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden.

Sobald es einer Technik oder einer Methode gelingt – vornehmlich sind hier die asiatischen Techniken angesprochen – sich aus dem Dunstkreis der Spiritualität zu erheben und der naturwissenschaftliche Nachweis einer bestimmten Wirkungsweise erbracht wird, wäre es auch für das österreichische Gesundheitssystem an der Zeit, darüber zu reflektieren, ob nicht im Wege des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes hier eine neue Berufsgruppe aufgenommen und damit der gesamte Behandlungs- und Ausbildungskomplex auf eine rechtlich saubere Ebene gestellt wird.

Nur durch die „Nicht-Regelung“, nur durch das Hinausschieben anstehender und notwendiger gesetzlicher Regelungen wird eine unkontrollierte Subkultur geschaffen, die sich im Graubereich zwischen Heilversprechen und Wohlfühlbehandlung manifestiert.

Die Wirtschaftskammer könnte im eigenen Wirkungsbereich darüber reflektieren, ob nicht eine neue Innung unter dem Überbegriff „Asiatische und alternative Techniken“ (z. B. Ayurveda, Qigong, Rolfing, Shiatsu, Tai Chi und Tuina) von Nutzen sein kann.

Eine Ausbildungsverordnung mit integrierter Prüfungsordnung schafft für die Vielzahl der nach Anerkennung strebenden neuen Gesundheitsberufe vergleichbare Qualitätsstandards. Im Sinne der Dokumentation eines Berufbildes und im Sinne des Schutzes des Letztverbrauchers sind Zeugnisse oder Zertifikate, die offiziell anerkannt werden, unbedingt erforderlich.


Quellen

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Mag. Susanne Bauer, Dr. Peter Kiesswetter, Mag. Marcel Kirisits, Mag. Karl Snieder: „Neue Gesundheitsberufe. Expansionsmöglichkeiten für die Dienstleistungsgesellschaft“, 2004. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark (http://www.stmk.arbeiterkammer.at); zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Darstellung war die Studie erreichbar unter http://stmk.arbeiterkammer.at/www-849-IP-15949.html
2 Renate Simbeni: „Wellness – Esoterik – Neue Gesundheitsberufe. Meet the future: Gesundheit, Fitness, Wellness und wie weiter?“ (3 Teile), 2004. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark (www.stmk.arbeiterkammer.at); zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Darstellung war die Studie erreichbar unter http://stmk.arbeiterkammer.at/www-849-IP-14168.html (Teile 1 und 2) sowie http://stmk.arbeiterkammer.at/www-849-IP-14169.html (Teil 3
3 Quelle: VfGH 15. 3. 2000, B 2767/97
4 Dass aus Konsumentensicht der Wunsch nach vergleichbaren Maßstäben und Orientierungshilfen besteht, liegt, so Schnieder, auf der Hand. Aus der Sicht der Anbietenden scheint dies nicht mehr so klar zu sein. Wenn man aber davon ausgeht, dass die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen um ein bestimmtes Nachfragesegment konkurrieren, müsste es im Interesse der Experten sein, jenen Anbietern einen Riegel vorzuschieben, die über vergleichsweise lückenhafte Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen, denn nichts dürfte für die Könner frustrierender und ärgerlicher sein, als wenn Dutzende von Laien sich ihre Stückchen vom Marktkuchen abschneiden und mit ihren beschränkten Kenntnissen möglicherweise eine ganze Branche in Verruf bringen.
5 Die nachfolgende Darstellung beruht vornehmlich auf Zitaten aus der Studie der Arbeiterkammer (siehe Fußnoten 1 und 2).