Qualitätsmarke ÖDS-Schule (Certified School)

Kriterien und Richtlinien für Shiatsu-Schulen im Österreichischen Dachverband für Shiatsu (und damit für die Zuerkennung des Prädikats „gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS“) sind:

  • Die Erfüllung der Ausbildungsrichtlinien des ÖDS (Ausbildungsinhalte in ihrer jeweils aktuellen Fassung und damit auch der Kriterien der Massage-Verordnung) . Die Überprüfung erfolgt an Hand einer detaillierten, auch nach Stunden aufgegliederten Aufstellung der Lehrinhalte.
  • Die Ausbildung muss durch eine*n vom ÖDS anerkannte*n Schulleiter*in (qualified senior teacher) geleitet werden.
  • Der qualifizierte Unterricht im Sinne der Qualitätsstandards des ÖDS muss gegeben sein, wobei mindestens ein Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden (mindestens 180 Stunden[1]Die Zahl der Shiatsu-relevanten Stunden wird mit 540 angesetzt) von einer*m oder mehreren Unterrichtenden mit Schulleiter*innen-Status und mindestens einem weiteren Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden von einer*em Unterrichtenden mit zumindest Lehrer*innen-Status geleitet werden muss. Der Nachweis erfolgt durch eine detaillierte Darstellung, welche*r Unterrichtende*r welche Ausbildungsteile und -inhalte unterrichtet.
  • Erfüllt eine ansuchende Shiatsu-Schule oben angeführte Kriterien und kann sie die Seriosität ihrer Ausbildung glaubhaft machen (z.B. dadurch, dass die Unterrichtsqualität des*der Ausbildungsleiter*in bekannt ist und die Seriosität und Qualität der Ausbildung nachvollziehbar ist), so kann die Schule durch den Vorstand als „Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu“ anerkannt werden und kann das Prädikat „gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS“ führen.[2]Schulanerkennungen sind ab dem Zeitpunkt der Anerkennung durch den ÖDS zwei Jahre lang gültig. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine dem Antrag entsprechende Ausbildung zustande gekommen sein, muss … weiterlesen
  • Erfüllt eine ansuchende Shiatsu-Schule obige Kriterien, kann jedoch die Seriosität ihrer Ausbildung nicht glaubhaft und nachvollziehbar machen (z.B. weil die Unterrichtsqualität der Ausbildungsleiter*in nicht bekannt ist oder auf Grund von Umständen rund um die Schulgründung, die die Seriosität und Qualität der angehenden Schule in Frage stellen), so kann die Schule durch den Vorstand nur als „Schule im Beobachtungsstatus“ anerkannt werden. Der Beobachtungsstatus besteht in diesem Fall zumindest bis zum Ende des ersten Ausbildungszyklus und muss von der Schule deutlich und klar ersichtlich (z.B. in Werbung, Homepage und sonstigen Informationen) nach außen kommuniziert werden.
  • Nach Ende des festgesetzten Beobachtungszeitraumes kann die Schule – sofern die Ausbildung den Qualitätsstandards des ÖDS entspricht und auch sonstige Kriterien und Richtlinien des ÖDS eingehalten wurden und werden – als „Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu“ mit der Berechtigung das Prädikat „gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS“ zu führen, aufgenommen werden.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Die Zahl der Shiatsu-relevanten Stunden wird mit 540 angesetzt
2 Schulanerkennungen sind ab dem Zeitpunkt der Anerkennung durch den ÖDS zwei Jahre lang gültig. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine dem Antrag entsprechende Ausbildung zustande gekommen sein, muss ein neuerlicher Antrag um Anerkennung als Shiatsu-Schule gestellt werden.