Berufliche Grundlagen

Erstmals offiziell erfasst wurde Shiatsu als Beruf in einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 9. Dezember 1992, in dem Shiatsu (gemeinsam mit Tanzmeditation, Tai Chi, Qi Gong, Feldenkrais, Rolfing und Yoga) als freier Beruf eingestuft wird, der nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt. Am 15. Dezember 1998 wurde diese Einstufung revidiert und Shiatsu der gewerblichen Massage zugeordnet. Shiatsu konnte nunmehr mit Nachweis einer „Spezialausbildung in den Shiatsu-Techniken“ mit einem eingeschränkten Befähigungsnachweis ausgeübt werden (oder aber, wie es das Gewerberecht vorsieht, im Gewerbeumfang des „Vollgewerbes“).

Am 28. Jänner 2003 schließlich wurde Shiatsu auf Initiative des ÖDS aus den Zugangsvoraussetzungen für das „Vollgewerbe“ Massage herausgenommen und in der Massage-Verordnung mit einem eigenständigen Ausbildungsprofil als „ganzheitlich in sich geschlossenes System“ etabliert. Seit diesem Zeitpunkt besitzt Shiatsu ein eigenständiges Berufsbild und kann ausschließlich nach Erfüllung der Ausbildungsrichtlinien der Massage-Verordnung gewerblich ausgeübt werden.

Wer darf Shiatsu (als Beruf) ausüben?

Am 7. Juni 1999 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (Geschäftszahl 30.599/130-III/A/1/99) festgehalten, dass Shiatsu eine ganzheitliche Methode ist, die Seele, Geist und Körper einbezieht und nach entsprechender Ausbildung (im Sinne der Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu) als selbständiger Beruf wie folgt ausgeübt werden: als Psycholog*in, der*die in die ...
Weiterlesen …

Die gewerberechtliche Basis von Shiatsu (Massage-Verordnung)

Mit der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage, Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003) wurde für Shiatsu in Anlage 3 ein eindeutiges und eigenständiges Ausbildungsprofil festgelegt: "Für eine auf das ganzheitlich in sich geschlossene System ...
Weiterlesen …

Das Ausbildungs-Curriculum des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS)

Das Curriulum des ÖDS geht über das Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung hinaus. Die wesentlichen (zusätzlichen) Erfordernisse sind Pathologie (50 Stunden), berufliche und ethische Grundlagen (16 Stunden), unternehmerische Grundlagen (16 Stunden), die Erstellung von 3 Fallstudien, 15 Eigensitzungen (Shiatsu-Selbsterfahrung) und eine Facharbeit im Umfang von zumindest 20 Seiten. MindeststundenausmaßFachtheoretische Ausbildung - Allgemeine ...
Weiterlesen …

Dokumente zu Shiatsu als Beruf in Österreich

Zusammenfassende Unterlagen zur beruflichen Ausübung und zu den berufsrechtlichen Grundlagen von Shiatsu in Österreich (zum Download) Stand 2019-03 Stand 2022-03 ...
Weiterlesen …