Berufspolitische Überlegungen

Zu beachten ist, dass viele der hier veröffentlichten Beiträge nicht mehr “aktuell” sind. Ihre Veröffentlichung dient vor allem dem Ziel, einen Eindruck über die Entwicklung von und rund um Shiatsu zu dokumentieren.

Shiatsu im Spannungsfeld zwischen Gesundheitsberufen und Gewerbe. Rechtliche und begriffliche Erläuterungen (Eduard Tripp)

Shiatsu ist seinem Ursprung nach eine ganzheitliche Behandlungsmethode, die sich aus chinesischen und japanischen Gesundheitslehren heraus entwickelt hat. Weitere bestimmende Einflüsse, die Shiatsu prägen, sind westliche Anatomie, Physiologie und Pathologie. Als eine östliches und westliches Verständnis miteinander verbindende Methode wurde Shiatsu vom japanischen Gesundheitsministerium 1964 anerkannt: „Shiatsu ist eine Form ...
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Zukunftsszenarien für Shiatsu (Eduard Tripp)

Es ist erklärtes Ziel der EU, dass die Niederlassungsfreiheit auch die Freiheit mit sich bringt, den erlernten Beruf unabhängig von Landesgrenzen in jedem Land Europas auszuüben. Derzeit ist das in vielen Bereichen und Berufen nicht gegeben. Speziell im Bereich von CAM gibt es ebenso viele Regelungen wie Mitgliedsländer. Aber auch ...
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Rechtliche Grundlagen der Gesundheitsberufe

Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am bzw ...
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Schweizer Modell der KomplementärTherapie

Ausbildungs- und Prüfungsarchitektur KomplementärTherapie Den Beruf KomplementärTherapie gibt es in der Schweiz seit dem 9. September 2015. Der Titel „KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom" wird durch den erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachprüfung für KomplementärTherapeut*innen erworben. Die Höhere Fachprüfung dient dazu, abschließend zu prüfen, ob die Kandidat*innen über die im Berufsbild geforderten ...
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CAM und Shiatsu in Europa

CAM in der Definition der European Federation for Complementary and Alternative Medicine (EFCAM) Der Begriff CAM umfasst eine Vielzahl von eigenständigen Behandlungsmethoden, die sowohl der Gesunderhaltung und Krankheits-Prävention dienen als auch der Behandlung von bereits bestehenden Erkrankungen ("a diverse range of autonomous healthcare practices used for health maintenance, health promotion, ...
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Legal Status of CAM in Europe (Christian Dadomo)

Im Rahmen des 3. Europäischen Shiatsu-Kongress 2011 (13. bis 16. Oktober) präsentierte Christian Dadomo die rechtliche Situation von CAM in den EU-Mitgliedsländern ("Legal Status of CAM in EU Members"). Christian Dadomo ist Senior Lecturer in European Union Law, Faculty of Business and Law, University of West of England, Bristol (UK) ...
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Die europäische Dimension von Shiatsu. Auf welche Weise nützt uns in Österreich der europäische Dachverband?

In Österreich ist Shiatsu nunmehr seit einigen Jahren ein anerkannter Beruf mit gutem Ruf und einem mittlerweile durchaus hohen Bekanntheitsgrad, auch wenn es immer noch Menschen gibt, die Shiatsu mit einem Kampfsport verwechseln. Allein der Umstand, dass Shiatsu ein Ziel von österreichischen Kabarettisten (wie Hader, Niavarani, Heilbutt & Rosen ...) ...
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Gesundheitspolitik in der EU und CAM (Eduard Tripp)

Ziele und Strategien der EU-Gesundheitspolitik Generell ist es Ziel der EU ein Gesundheitssystem zu etablieren, dass die unterschiedlichen Regelungen in den 28 Mitgliedsländern harmonisiert und vereinheitlicht. Die Komplexität dieses Themas liegt u.a. darin, dass in den unterschiedlichen Ländern für teilweise unterschiedliche Berufsgruppen zum Teil sehr unterschiedliche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten festgeschrieben ...
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Politische Arbeit für Shiatsu in der EU (Lobbying)

Derzeit ist das Recht, Shiatsu auszuüben, abhängig von der Gesetzeslage im jeweiligen Land: von der freien Ausübung über verschiedene Toleranzstufen bis hin zu Verboten, wobei ausschließlich medizinisch ausgebildete Berufe es ausüben dürfen. Dasselbe gilt für fast alle CAM-Methoden, so dass es derzeit europaweit 28 verschiedene Regulierungen gibt, ohne jegliche Übereinstimmung ...
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ESF & ISN. Gemeinsam für Shiatsu in Europa (Oktober 2011)

Gegründet wurde die ESF (https://www.europeanshiatsufederation.eu/de/home-de) im Februar 1994 von den nationalen Verbänden von Italien (Federazione Italiana Shiatsu, FIS), England (Shiatsu Society), Schweiz (Shiatsu-Gesellschaft Schweiz, SGS), Deutschland (Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland, GSD) und Österreich (Österreichischer Dachverband für Shiatsu). Die wesentlichsten Aufgaben, die sie sich zum Ziel gesetzt hat, sind: die ...
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Informationen zur berufspolitischen Arbeit der ESF (Februar 2013)

Den Höhepunkt der politischen Aktivitäten für CAM (komplementäre und alternative Methoden) 2012 - und damit für Shiatsu als Teil eines gemeinsamen Vorgehens - war die CAM-Konferenz im Europäischen Parlament. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Zielrichtung der poltischen Arbeit auf europäischer Ebene, Shiatsu zu einem Platz im (erweiterten) europäischen Gesundheitssystem ...
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Wie arbeitet die ESF auf politischer Ebene für die Anerkennung von Shiatsu? (Juni 2015)

Der europäische Dachverband für Shiatsu, die European Shiatsu Federation (ESF, www.shiatsufederation.eu, seit kurzem auch auf Facebook: www.facebook.com/pages/ESF-European-Shiatsu-Federation/298750456802166), wurde 1994 gegründet und hat heute 9 Mitgliedsländer: Großbritannien, Irland, Spanien, Italien – Federshiatsu, Griechenland, Belgien, Tschechien, Schweden und Österreich. Sein primäres Ziel ist das Recht zu etablieren, dass Shiatsu als ein unabhängiger, ...
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Ergänzende Dokumente zur europäischen Berufspolitik 2011 bis 2016

Seamus Connolly: Politische Arbeit für die ESF (November 2011)Seamus Connolly: Complementary and Alternative Medicine Practitioners in Europe. Prevalence, Right to Practice, Use and Research (Jänner 2012)Seamus Connoly: Notes for meeting with DG Grow on the Internal Market rights of CAM Professionals (April 2016) ...
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Lannoye-Report – Überblick

Der endgültige Report über die nicht-konventionelle Medizin, dessen Grundlage der Lannoye-Report war, wurde am 29. Mai 1997 vom Europäischen Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Diese jetzt beschlossen Version unterscheidet sich zwar in einigen Punkten deutlich von Lannoye´s ursprünglicher Präsentation, es wurden damit jedoch erstmals komplementärmedizinische und alternative Behandlungsmethoden formell anerkannt ...
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Lannoye-Report. Die wichtigsten Inhalte

Der Bericht des Europäischen Parlaments zur nicht-konventionellen Medizin ("Lannoye-Report") wurde am 29. Mai 1997 mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Nachfolgend sind die - für Shiatsu - wichtigsten Inhalte des Reports angeführt (die Auflistung folgt einer Zusammenstellung von Seamus Connelly, dem damaligen Obmann der European Shiatsu Federation, im "Journal of Shiatsu & ...
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Vollständiger Bericht zur Rechtsstellung der nicht-konventionellen Medizinrichtungen (Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz. Berichterstatter: Herr P. Lannoye, 6. März 1997)

Der vollständige Bericht zur Rechtsstellung der nichtkonventionellen Medizinrichtungen des Ausschlusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz (Berichterstatter: Herr P. Lannoye, 6 März 1997) ist auf https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-4-1997-0075_DE.docx veröffentlicht: Inhalt EntschließungsantragBegründungAnlage I: B4-0024/94Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte In der Sitzung vom 27. Oktober 1994 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, ...
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EU-Entschließung 1997
Entschließung der Europäischen Union vom 29. Mai 1997 zur Rechtsstellung der nichtkonventionellen Medizinrichtungen (A4-0075/97)

Das Europäische Parlament,- in Kenntnis des Entschließungsantrags der Abgeordneten Pimenta, Dell'Alba, Diez de Rivera Icaza, Crowley, Ewing, González Álvarez und Plumb zur alternativen (nicht unter den Begriff Schulmedizin fallenden) Medizin (B4- 0024/94), - unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 13. Juni 1991 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates ...
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