Die Situation von Shiatsu in Deutschland (Ulrike Schmidt)

Der folgende Abriss stellt eine persönliche Stellungnahme von mir da. Da ich nicht stellvertretend für alle schreiben kann, mögen mir diejenigen, die sich nicht “gesehen” fühlen, verzeihen. Für Ergänzungen und Anregungen bin ich immer dankbar. Die überwiegend männliche Schreibweise wurde von mir der besseren Lesbarkeit halber gewählt. Auch soll darin keine Herabsetzung der Weiblichkeit liegen.

 
Von Rechts wegen

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In Deutschland darf heilend tätig werden, wer die Erlaubnis dazu besitzt. Dies sind ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker. So sind auch anverwandte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Physiotherapeuten davon ausgeschlossen. Sie dürfen lediglich auf Anweisung eines Arztes tätig werden. Diese Rechtslage ist eindeutig.

Nun kommt die 1. Gretchenfrage: heilt Shiatsu? Ist meine Art mit Shiatsu zu arbeiten heilend? Geht ein Mensch nach der Behandlung heiler nach Hause? Mache ich Entspannungsbehandlungen, Wohlfühlmassagen, Wellnesssessions?

Die 2. Frage: was ist Krank? Wie drückt sich Heil sein aus? Wenn mir irgendetwas “fehlt”, bin ich dann noch gesund oder schon krank, oder bald krank? Wenn mein Körper vom Krebs zerfressen wird, meine Seele aber durch diesen Krankheitsprozess heilen konnte, was bin ich dann?

Zwei wirklich spannende Fragen. Ich weiß nicht, ob in der deutschen Gesetzgebung genau definiert ist, ab wann jemand krank ist. Es scheint mir persönlich eher unmöglich, dies zu tun. Die Tendenz ist jedoch, jemanden als krank zu definieren und zu akzeptieren, wenn er oder sie nicht mehr funktioniert: als Schülerin, als Arbeitnehmer, als Mutter, als Lebensgefährte, als was auch immer. Dabei wird die Psyche in gewissen Umfang mit einbezogen.

Ob Shiatsu als eigenständiges Berufsbild je in Deutschland eine staatliche Anerkennung bekommt, steht in Frage. Viele stehen dem auch kritisch gegenüber, da in so einem Fall der Staat auch die “Regeln diktieren” könnte, was auf einer Ebene mehr Unfreiheit bedeutet.


Krankheitskassen

Um sich ein Bild über Gesundheitspolitik in Deutschland zu machen, ist es hilfreich, sich die Situation, in der sich die Krankenkassen befinden, etwas näher zu betrachten. Es gibt gesetzliche Krankenkassen, Ersatzkassen und Privatkassen. In den gesetzlichen Krankenkassen (ähnlich: Ersatzkassen oder Betriebkrankenkassen) muss jeder Arbeitnehmer versichert sein, dessen Gehalt unter einem bestimmten Limit liegt. Das Limit ist jedoch so hoch, dass diese Regelung fast alle Arbeitnehmer trifft. Eine freie Kassenwahl, also auch unter den Privatkassen haben nur Höherverdiener oder Selbständige. Innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen können seit ein paar Jahren die Arbeitnehmer jeweils zum Jahresende kündigen und wechseln. Dies schafft eine für den Arbeitnehmer positive Konkurrenz, da die Beiträge zum Teil sehr unterschiedlich sind.

Die Securvita BKK, auf die Erstattung von nichtkonventionellen Methoden ausgerichtet, hatte vor ca. vier Jahren die Erstattung von Shiatsu-Behandlungen, sofern ein Arzt diese verordnet hatte, noch im Programm. (Noch heute erscheint mir dies wie eine Revolution). Nach einiger Zeit haben andere Krankenkassen beim Bundesversicherungsamt dagegen geklagt, vermutlich aus Sorge, ihre Mitglieder würden zahlreich wechseln. Das Ergebnis war, dass es der Securvita BKK gerichtlich untersagt wurde, Kosten für Shiatsu-Behandlungen zu übernehmen!

Die privaten Krankenkassen übernehmen Kosten für Shiatsu-Behandlungen grundsätzlich nicht. Jedoch ist mit entsprechender persönlicher (kostenträchtiger) Krankheitsgeschichte und einer gewissen Hartnäckigkeit gegenüber dem Sachbearbeiter eine anteilige Übernahme der Kosten auf dem Kulanzwege durchaus realistisch.  Ende 1999 wurde eine neue Verordnung beschlossen (§ 20 SGB): danach müssen zukünftig alle Krankenkassen (ohne Private) einen kleinen Teil ihrer Mitgliedereinnahmen für Präventivmaßnahmen zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass die Kassen neu überdenken müssen, welche Präventivmaßnahmen unterstützt und gefördert werden. Es soll ein entsprechender Rahmenkatalog erarbeitet werden. Shiatsu wird vermutlich direkt dort nicht aufgenommen werden, aber das “neue Denken” lässt hoffen.  Umstritten ist allerdings auch, ob eine generelle Übernahme der Kosten von Shiatsu-Behandlungen überhaupt wünschenswert ist. Gegner befürchten eine drohende “Konsumhaltung” von Kassenpatienten, als eine mehr Ergebnis- als prozessorientiete Methode.


De facto

Schätzungsweise über die Hälfte der Shiatsu-Praktiker sind Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Krankenschwestern oder -pfleger. Von denen wiederum dürften die Physiotherapeuten in der Mehrzahl sein. Schaut man sich mal das Berliner Branchenbuch für diese Sparten an, kann man feststellen, dass durchaus nicht wenige Heilpraktiker- und Physiotherapiepraxen mit Shiatsu werben. Heilpraktiker dürfen zwar heilen und verstoßen damit nicht gegen geltendes Recht, aber für die Abrechnungsfrage mit den Krankenkassen gelten obige Ausführungen. Physiotherapeuten dürfen nur weisungsgebunden arbeiten, dürften also Shiatsu ausüben, wenn vom Arzt verordnet, dann jedoch nicht abrechnen. Ich glaube, das Dilemma wird deutlich: die einen dürfen heilen, aber nicht abrechnen, die anderen dürfen es zwar auch machen, aber auch nicht abrechnen. Die logische Schlussfolgerung ist, dass alle, die sich – von wem auch immer – mit Shiatsu behandeln lassen, dies aus privater Tasche bezahlen müssen. (Eine Behandlung kostet ca. zwischen DM 70,- und DM 120,- . Im Süden Deutschlands werden eher die höheren Tarife berechnet.) Da Abrechnungen mit den Krankenkassen nicht erfolgen können, ist eine ganze Bevölkerungsgruppe vom Shiatsu nahezu ausgeschlossen: Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener. Zu begrüßen sind daher Initiativen, die es sich zum Ziel gemacht haben, diesen Menschen auch die Möglichkeit von Shiatsu (und anderen alternativen Methoden) einzuräumen, z.B. das “Heilehaus” in Berlin.


Nach dem Mauerfall

Gerade im Oktober feierte Deutschland den 10. Jahrestag der deutschen Einheit. Ich kenne nur einen Shiatsu-Lehrer, Walter Rademacher, der bereits zu DDR-Zeiten von Berlin aus nach “Drüben” gefahren ist, um dort Shiatsu zu unterrichten. Dennoch kann man zuverlässig davon ausgehen, dass Shiatsu in der DDR nahezu unbekannt war. Shiatsu ist in Berlin und Westdeutschland in der “Szene” seit über 20 Jahren bekannt. So haben die neuen Bundesländer natürlich ein enormes Aufholdefizit. Und, ehrlich gesagt, gab es wohl dringlichere Themen in den ersten Jahren nach dem Mauerfall. Es ist aber ein deutlicher Zuwachs an Anfragen an die Geschäftsstelle der GSD (Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland) nach Behandlern und Shiatsu-Schulen zu verzeichnen. Die GSD-anerkannten Shiatsu-Therapeuten sind nur vereinzelt über die neuen Lande verteilt. Einzig in Dresden scheint sich ein neuer Knotenpunkt zu entwickeln. Bisher gibt es keine GSD-anerkannten Schulen in den neuen Bundesländern. Einige Schulen haben ihr Ausbildungsprogramm jedoch so ausgerichtet, dass Interessierte von außerhalb daran teilnehmen können.


Die letzten zehn Jahre

Anfang der Neunziger gab es hier ein wahren Shiatsu-Boom. Das führte dazu, dass Shiatsu-Kurse auch außerhalb der Shiatsu-Schulen angeboten wurde: in Volkshochschulen, Heilpraktikerschulen, Krankengymnastikschulen, Erwachsenenbildungsstätten, Sportverbänden, Kosmetikschulen, usw. Es war, als ob die Zeit reif gewesen wäre und die “Saat” ging überall gleichzeitig auf. Ich erinnere mich noch gut an meinen ersten Unterricht bei der Volkshochschule in Hamburg: es gab 99 Leute auf der Warteliste! Davon träumt heute allerdings jeder Veranstalter. Die Zahlen sind zurückgegangen. Eine starke Basis hat sich gebildet, die GSD wurde vor fast neun Jahren gegründet, von den “alten Hasen”, die damals die ersten Schulen mit systematischer Ausbildung in Deutschland betrieben: Wilfried Rappenecker, Elli Mann-Langhof, Anna Christa Endrich, um nur einige zu nennen. Alle habe in der GSD mittlerweile ihr “Erbe” weitergegeben an die nächste Generation. Die Mitgliederzahl hat sich nun eingependelt bei ungefähr 700. Die Ausbildungsanforderungen für eine Schulanerkennung durch die GSD wurden verschärft. Ebenso die Vorraussetzungen um eine Lehreranerkennung zu bekommen.


Am Markt vorbei?

Ein Vorwurf an die Shiatsu-Schulen ist der, dass sie zwar Shiatsu-Praktiker ausbilden, die dann jedoch kaum “Arbeitsmöglichkeiten” haben. Die Situation der freien Therapeuten ist so, dass so gut wie niemand nur vom Behandeln existieren kann. Ich kenne kaum jemanden, der nur von Einnahmen aus Shiatsu-Behandlungen leben kann. Die meisten machen etwas zusätzlich, ein bisschen Unterricht, Heilpraktiker, ein halbe “feste Stelle”, werden vom Partner unterstützt, machen Shiatsu “sowieso” nur nebenbei. Dann gibt es sicherlich noch die Personengruppe, die voll berufstätig sind, zwar die Prüfung gemacht haben, aber dann kaum jemals wieder Shiatsu ausüben.

Der “durchschnittliche” Bundesbürger mag Shiatsu bis heute immer noch nicht kennen. Viele haben das Wort mal gehört, irgendwas aus China, aber haben keine genaue Vorstellung davon. Immer mehr Zeitschriften greifen das Thema Shiatsu in Kurzartikeln auf. Das hat regelmäßig eine wahre Flut von Anfragen an die Geschäftsstelle zur Folge. Manche lernen Shiatsu auch im Ausland kennen, in Kurkliniken oder Wellnesszentren und möchten sich hier weiter behandeln lassen. Selten gab es auch schon mal Radiosendungen zum Thema.

Also, Öffentlichkeitsarbeit tut not.


Last, but not least

Entwicklungen tragen es in ihrem Wesen, dass sie nicht aufzuhalten sind.  So hoffe ich mir einen steten Wandel hin zu mehr Gesundheit und Lebensfreude in der Bevölkerung. Ich denke, dass diese Qualitäten eng zusammengehören. Ich wünsche mir einen politischen Wandel der Krankenkassen hin zu “Gesundheitskassen”. Ich kann mir vorstellen, dass sich durch die Arbeit der ESF (Europäische Shiatsu Föderation) auf Europaebene etwas bewegt, z.B. durch die Forschung über die Wirkungen von Shiatsu. Denn: Europarecht bricht Landesrecht. Wird im Europarat etwas beschlossen, müssen die Länder ihr nationales Recht anpassen.

Und natürlich, nicht zu vergessen:

“Wir überzeugen durch unsere Gegenwart.”  
(Walt Whitman)

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© Ulrike Schmidt, Jahrgang 1960, Diplomierte Finanzwirtin, Lehrerin für Shiatsu und Qi Gong. Mitbegründerin der Berliner Schule für Zen Shiatsu. Goltzstr. 23, D-10781 Berlin. Tel.: +49 (030) 216 11 05, Fax: +43 (030) 217 569 47, http://www.zenshiatsu.de