Moxibustion, Schröpfen & Gua Sha dürfen von Shiatsu-Praktiker*innen im Rahmen ihres Gewerbes ausgeübt werden

Auch wenn Moxibustion, Schröpfen und Gua Sha nicht explizit im Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung angeführt sind, dürfen sie von Shiatsu-Praktiker*innen (eine entsprechende Ausbildung vorausgesetzt) angewendet und angeboten werden.

Das Ministerium schreibt dazu am 30. Juni 2017: “Sofern bei der Ausübung der im Betreff genannten Anwendungen nicht in den Vorbehaltsbereich insbesondere des ärztlichen Berufes (siehe § 2 Ärztegesetz sowie den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 1 Z 11 GewO 1994) eingegriffen wird, sind nach Dafürhalten des ho. Bundesministeriums die Anwendungen vom Gewerbeumfang des Gewerbes „Massage eingeschränkt auf das ganzheitlich in sich geschlossene System Shiatsu“ als gedeckt anzusehen. Dies gilt auch für das ganzheitlich in sich geschlossene System Tuina An Mo Praktik”.