Rechtliche Grundlage der Ausübung von Traditioneller Chinesischer Medizin TCM

Auf Anfragen zur Traditionellen Chinesischen Medizin antwortete das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen am 8. November 2001 unter GZ: 21.100/147-VIII/D/14/01 wie folgt: Gemäß § 2 Abs. 1 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169, ist der Arzt zur „Ausübung der Medizin“ berufen.

  • Eine rechtmäßige Ausübung ärztlicher Tätigkeiten durch Personen, die keine Ärzte sind, kann nur auf der Grundlage einer speziellen gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, wie sie beispielsweise für Angehörige anderer Gesundheitsberufe auf Grund berufsrechtlicher Bestimmungen vorgesehen ist (vgl. etwa § 49 Abs. 3 leg.cit.).
  • Gemäß § 2 Abs. 2 leg.cit. umfasst die Ausübung des ärztlichen Berufes jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird, wobei in der Folge eine beispielhafte Aufzählung verschiedener ärztlicher Tätigkeiten vorgenommen wird.

Das Tatbestandselement der „medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse” ist, geprägt durch die Judikatur des Obersten Gerichtshofs (vgl. das Erkenntnis vom 28. Juni 1983, Zl Os 99, 100/83-6), so zu verstehen, dass die Begründung einer Tätigkeit auf „medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen” nicht Voraussetzung für die Zurechenbarkeit als ärztlichen Tätigkeit ist, sondern in erster Linie einem Gebot der ärztlichen Standespflicht Rechnung trägt, sodass auch eine nicht auf “medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen” beruhende Tätigkeit als ärztliche Tätigkeit qualifiziert werden kann. Dies ist insbesondere für Methoden relevant, deren Wirksamkeit noch nicht zur Gänze wissenschaftlich erwiesen werden konnte.

Die traditionelle chinesische Medizin ist daher, so das Ministerium, als ärztliche Tätigkeit im Sinne von § 2 Ärztegesetz 1998 anzusehen, weil sie Ausübung der Medizin ist.


Der Begriff der Traditionellen Chinesischen Medizin und die “Säulen” der TCM

Soweit dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen bekannt, existiert keine einheitliche Sprachregelung bezüglich der Begriffe „traditionelle chinesische Medizin” und „chinesische Gesundheitslehre”. Diese Begriffe werden oft synonym verwendet.

Als Säulen der „traditionellen chinesischen Medizin” werden häufig die Akupunktur, die Tuina (=chinesische Manualtherapie oder chinesische manuelle Medizin) und die Phythotherapie (Kräuterheilkunde) genannt.

Zu den oben angeführten Säulen der TCM (Akupunktur & Moxibustion, Tuina und Arzneimitteltherapie) werden im Allgemeinen auch noch Ernährungsempfehlungen und Dao Yin, gesunderhaltende Körperübungen, als Säulen der TCM betrachtet. Zudem werden Feng Shui (mit dem Ziel der Harmonisierung des Menschen mit seiner Umgebung) und Astrologie (Beachtung der Zeitqualität, die beispielsweise auch in die Akupunktur einfließt) als traditioneller Bestandteil der chinesischen Medizin zugerechnet.


Ärztevorbehalt

Aus ärzterechtlicher Sicht, so das Ministerium fest, ist auch die Anwendung von Ernährungsempfehlungen und die Anleitung zu Körperübungen als Medizin zu qualifizieren ist, wenn darunter eine Tätigkeit mit kranken Menschen (im Sinne der Heilung, Krankheitsbehandlung) verstanden wird.

Sofern also im Kontext mit einer Krankheit diagnostische bzw. therapeutische Versprechen und Heilmaßnahmen gesetzt werden, wird das im Gesundheitswesen verankerte Vorbehaltsprinzip medizinisch-ärztlicher Berufstätigkeiten aus Gründen der Qualitätssicherung und des Schutzgedankens für Patient*innen als unverzichtbar angesehen.