Rechtliche Grundlagen der Gesundheitsberufe

Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden (Quelle: Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz – Gesundheitsberufe in Österreich, 2019).

Den Gesundheitsberufen ist gemeinsam:

  • Sie werden vom Gesetzgeber durch einen Tätigkeits- bzw. Berufsvorbehalt, einen Bezeichnungsvorbehalt und grundsätzlich durch einen Ausbildungsvorbehalt geschützt.
  • Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung im intraund extramuralen Bereich, in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation.
  • Angehörige der Gesundheitsberufe haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben. Sie haben das Wohl und die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und Berufspflichten und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.
  • Für im Ausland erworbene Qualifikationen ist ausnahmslos eine Berufsanerkennung bzw. Nostrifikation erforderlich.
  • Die patient*innenorientierte/patient*innennahe Ausbildung („clinical practice“ im „clinical setting“) erfolgt unter gesetzlich definierten Rahmenbedingungen sowie unter Aufsicht/Supervision.

  
 Gesetzliche Grundlagen