SVS-Gesundheitshunderter

Die  SVS  (Sozialversicherung der  gewerblichen  Wirtschaft)  unterstützt  ihre  Versicherten  beim  eigenverantwortlichen Umgang mit der persönlichen Gesundheit.


Vorteile für SVS-Versicherte

  • Versicherte, die aktiv zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen und ihre Gesundheitsziele  des Programms  „Selbständig  gesund“ erfüllen (im Mittelpunkt des Programms stehen fünf Parameter, die von den Versicherten selbst beeinflusst werden können: Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol), zahlen  nur  den  halben  Selbstbehalt (siehe https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817082&portal=svsportal) [1]Siehe auch die Broschüre “Selbständig Gesund & Nachhaltig Gesund” https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.764046&version=1644221174).
  • Zur Unterstützung bei der Erreichung der Gesundheitsziele bietet die SVS im Rahmen von “Bonus für Ihre Gesundheit”  verschiedene  Angebote  an,  die  bei  der  Lebensstil-Änderung  helfen sollen. Ein Angebot davon ist der Gesundheitshunderter, durch den Versicherte jährlich einen Kostenzuschuss von 100 € für Programme zu den Themen Bewegung, Ernährung, mentale Gesundheit und     Rauchfreiheit erhalten können (siehe https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.855745&portal=svsportal).
  • Shiatsu  wurde  im  Bereich  “Mentale  Gesundheit –Entspannung“  aufgenommen.  Die  SVA ermöglicht damit Versicherten einen Kostenzuschuss bei der Inanspruchnahme von Shiatsu-Behandlungen bei  einem*einer qualifizierten  Shiatsu-Praktiker*in,  die*der die Kooperationsbedingungen für den SVA-Gesundheitshunderter erfüllt.


Voraussetzungen für den Erhalt des Gesundheitshunderters

  • Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) 
  • Nachweisliche Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung [2]Der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung entfällt bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm “Selbständig Gesund”. Die Inanspruchnahme der gesundheitsförderlichen Maßnahme … weiterlesen
  • Wahl eines entsprechenden Programms (siehe https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.817061&portal=svsportal)
  • Investition von mindestens 150 Euro
  • Antrag auf einen Gesundheitshunderter nach der Teilnahme bwz. Absolvierung der Maßnahme (per Mail an dlz.sg@ssvs.at oder online)
  • Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich, wobei die Maßnahme in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen werden muss, für das der Gesundheitshunderter beantragt wird.


Vorteile für Shiatsu-Praktiker*innen

Shiatsu-Praktiker*innen sind Anbieter*innen gesundheitsfördender Maßnahmen. Unter der Rubrik “Themen und Programme” – “Themen” – “Körperarbeit und Entspannung” wird Shiatsu unter “Masseure” angeführt und auf die SVS-Liste des ÖDS (“Anbieter für Shiatsu mit erfüllter Fortbildungsverpflichtung”) verwiesen.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Siehe auch die Broschüre “Selbständig Gesund & Nachhaltig Gesund” https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.764046&version=1644221174).
2 Der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung entfällt bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm “Selbständig Gesund”. Die Inanspruchnahme der gesundheitsförderlichen Maßnahme muss im Zeitraum der Kostenanteilsreduzierung liegen.