Was ist Coaching und wer darf es anbieten?

Coaching, so die Definition des Austrian Couching Counsel, ist ein interaktiver prozessorientierter Beratungs- und Begleitungsprozess im beruflichen Kontext, der zeitlich begrenzt und thematisch (zielorientiert) definiert ist.

Die individuelle Beratung von einzelnen Personen, Gruppen oder Teams richtet sich auf die Arbeitswelt bezogene, fachlich-sachliche und/oder psychologisch-soziodynamische Fragen bzw. Problemstellungen.


Wer darf Coaching anbieten?

Anlässlich eines gerichtlichen Vergleichs, den Peter Schütz (Geschäftsführer des Schütz & Co NLP Unternehmensberatung und des ÖTZ NLP) gegen einen NLP/Coaching-Ausbildner erwirkt hatte, wurden in der Juli/August-Ausgabe 2005 von “Training” Stellungnahmen veröffentlicht, wer Coaching ausüben und ausbilden darf.[1]Quelle: Training. Magazin für Bildung und Personalwesen. Ausgabe 5, Juli/August 2005

  • Peter Schütz führt aus, dass alle Lebens- und Sozialberater, alle klinischen Psychologen und Psychotherapeuten sowie die meisten Ärzte (alle ab dem Zeitpunkt ihrer Berufsberechtigung) Persönlichkeitscoaching machen dürfen.
    Coaches ausbilden dürfen seiner Ansicht nach zertifizierte Institute (zu finden unter www.lebensberater.at) mit ausbildungsberechtigten Personen, Psychotherapeuten und Psychologenausbildungen und die Universitäten.
  • Die International Coach Federation Austria (ICF, http://www.coachfederation.at) kennt drei Stufen der zertifizierten Anerkennung: Master Certified Coach (MCC: ICF-akkreditierte Ausbildung und mindestens 2.500 Stunden praktische Coach-Erfahrung), Professional Certified Coach (PCC: mindestens 750 Stunden praktische Coach-Erfahrung) und Associate Certified Coach (ACC: mindestens 250 Stunden praktische Coach-Erfahrung sowie eine mündliche Prüfung bei 2 Assessoren). 
    Eine Gewerbeberechtigung für Coaching benötigt man im Verständnis der ICF nur dann, wenn man unter dem Titel Lebens- und Sozialberatung oder Unternehmensberatung arbeitet. Alle anderen Formen von Coaching (z.B. Sportler-Betreuung oder Mental-Training) hingegen stehen jedem offen und gelten als freies Gewerbe.
  • Die Wirtschaftskammer Österreich (Dr. Niki R. Harramach) sieht Coaching als Begriff ausdrücklich und ausschließlich in den Berufsbildern und Tätigkeitsfeldern der Lebens- und Sozialberater und der Unternehmensberater enthalten, nicht jedoch im Psychotherapiegesetz. Das bedeutet nach Ansicht der Wirtschaftskammer, dass Coaching Unternehmensberatern und Lebens- und Sozialberatern vorbehalten ist, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen anderes regeln. So kann bei Vorliegen von medizinischen Indikationen Coaching selbstverständlich von Ärzten oder bei rechtlichen Belangen von Rechtsanwälten angewendet werden. Gemäß diesen Ausführungen ist Coaching als Berufsbezeichnung oben genannten Berufsausübenden vorbehalten.
    Grundsätzlich steht es jedem frei, Ausbildungen zum Thema Coaching anzubieten und durchzuführen, sofern nicht anders lautende rechtliche Vorschriften bestehen. Wer jedoch behauptet, über ein bestimmtes Know-how zu verfügen, steht dafür ein, dieses auch tatsächlich zu haben (§ 1299 ABGB). Was das Know-how für Coaching ist, ist rechtlich allerdings nicht geregelt. Vorbehaltlich einer anderen Rechtssprechung gilt für die Wirtschaftskammer daraus abgeleitet der Grundsatz, dass diejenigen zur Ausbildung berechtigt sind, die auch über die Berechtigung zur Berufsausübung verfügen – also Unternehmensberater und Lebens- und Sozialberater.
  • Die WKO-Kritererien für zertifizierte Coachingausbildungen fordern:
    – genügend ausbildungsberechtigte Personen mit aufrechten Gewerbescheinen und fünf Jahren nachweislicher Praxis,
    – die Erfüllung des gesetzlichen Curriculums,
    – Supervisionsqualifikationen der Ausbildner und
    – eine klare Dokumentation.
  • Der Austrian Coaching Council (ACC, http://www.coachingdachverband.at) hält fest, dass im Rahmen der Gewerbeordnung Coaching explizit dem Gewerbe der Unternehmensberatung sowie Lebens- und Sozialberatung zugeordnet ist. Grundsätzlich jedoch ist Coaching, so der ACC, als ergänzende Dienstleistung im Rahmen einer Tätigkeit im gewerblichen Beratungsbereich (PR und Marketingberater, Steuerberater, Wirtschaftsberater etc.) erlaubt. Im Tätigkeitsbereich der Gesundheitsberufe Psychotherapie, klinischer und Gesundheitspsychologie sind Coaching, Supervision und Beratung als Tätigkeiten offiziell enthalten. Das Berufsbild Coaching ist jedoch derzeit (im gesamten deutschsprachigen Raum) nicht an formale Qualifikationen gebunden, weshalb sich jede Person als Coach bezeichnen darf, ohne gegen rechtliche Bestimmungen zu verstoßen.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Quelle: Training. Magazin für Bildung und Personalwesen. Ausgabe 5, Juli/August 2005