CAM und Shiatsu in Europa

CAM in der Definition der European Federation for Complementary and Alternative Medicine (EFCAM)

Der Begriff CAM umfasst eine Vielzahl von eigenständigen Behandlungsmethoden, die sowohl der Gesunderhaltung und Krankheits-Prävention dienen als auch der Behandlung von bereits bestehenden Erkrankungen (“a diverse range of autonomous healthcare practices used for health maintenance, health promotion, disease prevention and for the treatment of ill-health. These practices can also be integrated for use together with conventional medical approaches to create a broader range of healthcare options for the public”((Quelle: http://www.efcam.eu/cam/cam-definition).


Prinzipien von CAM-Behandlungsmethoden

  • Ganzheitlichkeit
  • Förderung der Selbstheilungskräfte
  • Natürlichkeit
  • Gewährleistung der Sicherheit von PatientInnen und KlientInnen
  • Traditionelle und bewährte Anwendung
  • Offenheit für Innovationen
  • Prävention
  • Gesundheitsförderung
  • Behandlung von Erkrankungen
  • Eigenständige oder kombinierte Anwendung
  • Spektrumserweiterung für Gesundheitsvorsorge und Behandlung
  • Förderung der Selbstverantwortlichkeit für Gesundheit

CAM practices are

  • holistic
  • natural
  • curative
  • preventive
  • health supporting
  • open to innovation
  • traditional and established
  • safe for both patients and users
  • enhancing of self-healing capacities
  • promoting of self-responsibility for health
  • able to be used either in combinations or individually
  • increasing the range of options available for patient care and treatment


Die Anerkennung von Shiatsu als nichtkonventioneller Gesundheitsberuf in Europa

Es ist ein deklariertes Ziel der Europäischen Union den Gesundheitsbereich und damit auch alternative und komplementäre Therapien/Behandlungsmethoden zu regulieren.

Im März 1997 wurde der Lannoye-Report (später: Collins-Report), der Bericht zur Rechtsstellung der nichtkonventionellen Medizinrichtungen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Union vorgelegt. Aus dem breiten Spektrum nichtkonventioneller medizinischer Disziplinen wurden acht Methoden angeführt, die bereits eine rechtliche Anerkennung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten aufweisen, eine organisatorische Struktur auf europäischer Ebene.

… in der Erwägung, dass es ein breites Spektrum nichtkonventioneller medizinischer Disziplinen gibt, und dass einige von ihnen in einigen Mitgliedstaaten mehr oder weniger rechtlich anerkannt sind bzw. über eine Organisationsstruktur auf europäischer Ebene verfügen (gemeinsame Grundausbildung, Berufsethik usw.) insbesondere Chiropraxis, Homöopathie, anthroposophische Medizin, traditionelle chinesische Medizin (einschließlich Akupunktur), Shiatsu, Naturopathie, Osteopathie, Phytotherapie, etc; in der Erwägung, dass es ein breites Spektrum nicht konventioneller medizinischer Disziplinen gibt, dass aber nur einige der nichtkonventionellen medizinischen Disziplinen alle der folgenden Kriterien erfüllen, nämlich dass sie in mehreren Mitgliedstaaten eine gewisse Form rechtlicher Anerkennung genießen, auf europäischer Ebene über eine Organisationsstruktur verfügen und über ein eigenes Regelwerk für die Disziplin verfügen.


Entschließung der Europäischen Union vom 29. Mai 1997 zur Rechtsstellung der nichtkonventionellen Medizinrichtungen (A4-0075/97

Im Mai 1997 wird der Report zur nichtkonventionellen Medizin, dessen Grundlage der Lannoye-Reprot (Colllins-Report) ist, mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Grundsätzlich folgt die Entschließung der Auffassung, dass sich klassische und komplementäre Behandlungsmethoden und Zugangsweisen zu Gesundheit und Krankheit nicht ausschließen, vielmehr ergänzend sein können. Im Vordergrund steht die Sicherstellung der bestmöglichen Wahl an Therapien, ein Maximum an Sicherheit und eine möglichst genaue Information über Wirkung, Qualität und Risiken der jeweiligen Therapiemethoden. Forschungsgeld für Studien und Untersuchungen im Bereich der nichtkonventionellen Medizin werden beschlossen und im Rahmen des Framework-Programms zur Verfügung gestellt.

Seit der Entschließung 1997 kam es seither – entgegen der ursprünglichen Planung – zu keiner Regulierung von CAM.


Ausübung von Shiatsu in Europa

  • (mehr oder weniger) ungeregelt/frei (z.B. Großbritannien)
  • auf Basis einer bestehenden Berufsberechtigung (z.B. HeilpraktikerIn in Deutschland)
  • eigenständiger Beruf
    • im gewerblichen Bereich (Österreich)
    • im Gesundheitsbereich (Schweiz)


Quellen und weiterführende Texte