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Ausbildungs- und Qualitätskriterien im Überblick
Die qualifizierte Shiatsu-Ausbildung gemäß den Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS) umfasst: zum einen die Erfüllung der inhaltlichen Ausbildungskriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS), die die Inhalte der Massage-Verordnung (28. Jänner 2003 und 6. Mai 2009) detaillierter ausführen und ergänzen; und die Qualifikation der Ausbildner*innen (Lehrer*innen) und der Ausbildungsinstitute (Shiatsu-Schulen), wie sie in den Richtlinien für die Shiatsu-Lehrer*nnen– und Shiatsu-Schulleiter*innen-Ausbildung (qualified teacher und qualified senior teacher) und den Qualitätsstandards für Shiatsu-Schulen im ÖDS (certified schools) festgehalten sind. Ausschließlich Shiatsu-Schulen (Ausbildungsinstitute), deren Ausbildung sowohl den inhaltlichen Ausbildungsrichtlinien wie auch den sonstigen qualitativen Kriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (qualifizierte LehrerInnen, Qualitätsstandards für Shiatsu-Schulen, Ethik des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu…) entspricht, erfüllen die…
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Ausbildung- und Qualitätskriterien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (Beruf)
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Berufliche Grundlagen
Erstmals offiziell erfasst wurde Shiatsu als Beruf in einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 9. Dezember 1992, in dem Shiatsu (gemeinsam mit Tanzmeditation, Tai Chi, Qi Gong, Feldenkrais, Rolfing und Yoga) als freier Beruf eingestuft wird, der nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt. Am 15. Dezember 1998 wurde diese Einstufung revidiert und Shiatsu der gewerblichen Massage zugeordnet. Shiatsu konnte nunmehr mit Nachweis einer „Spezialausbildung in den Shiatsu-Techniken“ mit einem eingeschränkten Befähigungsnachweis ausgeübt werden (oder aber, wie es das Gewerberecht vorsieht, im Gewerbeumfang des „Vollgewerbes“). Am 28. Jänner 2003 schließlich wurde Shiatsu auf Initiative des ÖDS aus den Zugangsvoraussetzungen für das „Vollgewerbe“ Massage herausgenommen und in der Massage-Verordnung mit einem eigenständigen…
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Ausübung von Shiatsu (Beruf)
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Grundlegende Definitionen zu Shiatsu (Beruf)
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Geschichte von Shiatsu (Beruf)
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Fortbildungsrichtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS)
1. Präambel Die Massage-Verordnung 2009 schreibt für die in sich geschlossenen Systeme eine Fortbildungsverpflichtung von 40 Stunden in fünf Jahren vor. Diese Verpflichtung gilt auch für jene uneingeschränkten Gewerbeberechtigungen lautend auf „Massage“, die vor der Einführung der in sich geschlossenen Systeme (28. 1. 2003) gelöst wurden, und Shiatsu anbieten. Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht wird die/der Gewerbetreibende/r unter Nachfristsetzung von der Behörde zur nachträglichen Vorlage der Fortbildungsverpflichtung aufgefordert. Wird die Fortbildungspflicht bei sorglosem Verstreichen der Nachfristsetzung nicht eingehalten, ist von der Einleitung eines „Gewerbeentziehungsverfahrens“ durch die Behörde auszugehen. Wird die Fortbildungspflicht erfüllt, werden die Mitglieder des Dachverbandes auf der Website (PraktikerInnen-Suche) entsprechend gekennzeichnet. Es können keine Fortbildungsstunden auf die nächste Bemessungsperiode…
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Qualifikationen eines*einer Shiatsu-Praktiker*in
Die Arbeit als Shiatsu-Praktiker*in setzt eine umfassende Ausbildung voraus, die sich über einen Zeitraum von zumindest drei Jahren und ein Ausmaß von mindestens 1.037 Stunden erstreckt, in denen theoretische und praktische Lernphasen alternieren. Die Ausbildung dient der Vermittlung und Vertiefung der Fachkenntnisse und praktischen Fertigkeiten, vor allem aber auch der Entwicklung der nötigen persönlichen Reife sowie der erforderlichen Einstellung und Offenheit für die Arbeit mit und am Menschen. Die Ausbildung legt zudem den Grundstein für die eigenständige und eigenverantwortliche Ausübung von Shiatsu im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit. Neben tiefgehendem Theoriewissen und fundierten praktischen Fertigkeiten sind für die Arbeit als Shiatsu-Praktiker*in eine Reihe von personalen und sozialen Kompetenzen unerlässlich. Erst durch…
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Shiatsu-Definition des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS)
Ursprung Shiatsu ist eine eigenständige, in sich geschlossene Form der manuellen, ganzheitlichen Körperarbeit. Shiatsu hat seinen Ursprung in fernöstlichen Heilmethoden, deren Grundlage die Vorstellung von der Existenz einer allen Lebewesen innewohnenden, dynamischen Lebensenergie (Ki, Qi) ist. Shiatsu ist dabei auch von westlichen Gesundheitskonzepten beeinflusst, die sich an einer ganzheitlichen Betrachtung des Menschen orientieren. Gesundheit und Wohlbefinden eines Menschen in seiner Körper-Seele-Geist-Einheit sind Zustände harmonisch-dynamischer Ausgewogenheit. Dies zeigt sich im gleichmäßigen Fließen und der ausgeglichenen Verteilung der Energie in den Meridianen und im gesamten Organismus.[1]Die Definition des ÖDS wurde beschlossen am 25. März 2004. Philosophischer Hintergrund Basierend auf dem fernöstlichen Wissen über die einheitliche dynamische Ordnung als universelles Prinzip, orientiert sich…
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Fortbildungsverpflichtung für Shiatsu-Praktiker*innen
Mit der Massage-Verordnung 2009 wurde eine Fortbildungsverpflichtung für Shiatsu-Praktiker*innen im Umfang von 40 Stunden in fünf Jahren festgeschrieben. Wenngleich Details dazu in der Verordnung nicht angeführt sind, erläutert die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer: Der Gewerbetreibende hat den Fortbildungsnachweis zum Stichtag nach 5 Jahren nach Gewerbeanmeldung zu erbringen. Danach beginnt ein neuer 5-Jahreszeitraum.(Anmerkung: Der Gesetzgeber vernachlässigt beim Fortbildungsnachweis den Umstand, dass zwischen Ausbildungsabschluss und Gewerbeanmeldung durchaus auch größere Zeiträume liegen können. Es kann allerdings sein, dass bei der Gewerbeanmeldung Auflagen gemacht werden, wenn der Ausbildungsabschluss länger zurückliegt) Die 40 Stunden einschlägiger Fortbildungen sollen möglichst regelmäßig auf den Zeitraum aufgeteilt sind. Man kann allerdings davon ausgehen, dass auch geblockte Veranstaltungen möglich sind. Wichtig…