• Moxibustion, Schröpfen & Gua Sha dürfen von Shiatsu-Praktiker*innen im Rahmen ihres Gewerbes ausgeübt werden

    Auch wenn Moxibustion, Schröpfen und Gua Sha nicht explizit im Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung angeführt sind, dürfen sie von Shiatsu-Praktiker*innen (eine entsprechende Ausbildung vorausgesetzt) angewendet und angeboten werden. Das Ministerium schreibt dazu am 30. Juni 2017: “Sofern bei der Ausübung der im Betreff genannten Anwendungen nicht in den Vorbehaltsbereich insbesondere des ärztlichen Berufes (siehe § 2 Ärztegesetz sowie den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 1 Z 11 GewO 1994) eingegriffen wird, sind nach Dafürhalten des ho. Bundesministeriums die Anwendungen vom Gewerbeumfang des Gewerbes „Massage eingeschränkt auf das ganzheitlich in sich geschlossene System Shiatsu“ als gedeckt anzusehen. Dies gilt auch für das ganzheitlich in sich geschlossene System Tuina An Mo Praktik”.

  • Verrechnung von Gutscheinen und Behandlungsserien

    Verrechnung von Gutscheinen Bei Gutscheinen muss man zwischen Wertgutscheinen und sonstigen Gutscheinen (für konkrete Leistungen) unterscheiden. Bei Wertgutscheinen ist der Zeitpunkt des Barverkaufes der Wertgutscheine (§ 131 Abs. 1 Z 2 BAO) für die Erfassung des Bareingangs maßgeblich. Dabei handelt es sich noch nicht um einen registrierkassen- und belegerteilungspflichtigen Barumsatz. Allerdings ist die Erfassung derartiger Bareingänge in der Registrierkasse zweckmäßig, weil damit eine lückenlose und sicherheitstechnische Aufzeichnung aller Bareingänge gewährleistet werden kann. Zudem erübrigt sich damit eine zusätzliche Aufzeichnung dieser Bareingänge. Bei Erfassung des Verkaufs von Wertgutscheinen in der Registrierkasse ist die Barzahlung mit Bezeichnung „Bonverkauf“ als Null %-Umsatz bzw. nicht als Barumsatz zu behandeln. Der Wertgutschein ist als Barumsatz im Zeitpunkt der Einlösung…

  • Dokumentation in der gewerblichen Massage

    Eine Dokumentationspflicht, wie sie für Medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen gesetzlich festgeschrieben ist, besteht für gewerbliche Masseur*innen wie auch Shiatsu-Praktiker*innen nicht. Dennoch aber wird auch gewerblichen Masseur*innen (und analog auch Shiatsu-Praktiker*innen) empfohlen neben der Kundendatei Aufzeichnungen über Befundung und Behandlung zu führen, zumal Dokumentation mit 15 Stunden als Gegenstand der Grundausbildung Massage (Massage-Verordnung, Anlage 1) angeführt ist. Wozu dient die Dokumentation? Eine Dokumentation hilft, z.B. nach längeren Behandlungspausen – besser auf frühere Informationen zurückgreifen zu können; hilft dabei, Behandlungsverläufe (Entwicklungen, Veränderungen …) besser erfassen zu können; belegt die Professionalität der BehandlerIn; und dient als schriftlicher Beleg (beispielsweise bei Haftungsfällen) dafür, dass die Anwendung des Shiatsu gemäß professionellen Behandlungsrichtlinien und Qualitätskriterien erfolgte.…

  • FAQs zur Erweiterten Haftpflichtversicherung des Dachverbandes

    Was sind die Voraussetzungen für den Abschluss der erweiterten Haftpflichtversicherung? Voraussetzungen sind ein aktiver Gewerbeschein für Shiatsu (oder aber ein Gewerbescheins für das Vollgewerbe Massage vor dem 28. Jänner 2003) und die Mitgliedschaft im Österreichischen Dachverband für Shiatsu. Was beinhaltet die Versicherung? Pauschalversicherungssumme: € 1.500.000,- ohne Selbstbehalt Prämie je Mitglied: € 55,-/Jahr Versichert sind Sach-, Vermögens- und Personenschäden sowie Verwahrungsschäden (die Vermögensschadendeckung ist nur abgeleitet) Deckung aller Haftungsfälle aus einem Verschulden des Versicherungsnehmers, die sich aus der Anwendung von Shiatsu im Rahmen der Massage ergeben, d.h. der direkten Arbeit mit Kunden auf der Matte, dem Behandlungstisch, dem Behandlungssessel oder ähnlichen Arbeitsbehelfen. Mehrere Standorte, auch Landesgrenzen überschreiten, werden mit der Versicherung…

  • Rahmenbedingungen der Erweiterten Haftpflichtversicherung des ÖDS

    Präambel 1. Shiatsu ist seit 2003 als eigenständige Methode innerhalb des Gewerbes Massage in Form eines in sich geschlossenen Systems reguliert (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage, Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003). Ein für den Erwerb des auf Shiatsu eingeschränkten Gewerbescheins zur selbständigen beruflichen Ausübung von Shiatsu festgelegtes Ausbildungsprofil, das erfolgreich abgelegt werden muss, ist in Anhang 3 der Massage-Verordnung festgehalten. 2. Im Verständnis des Gesundheitsministeriums (http://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Medizin/Komplementaer_Alternativmedizin/Rechtsgrundlagen) handelt es sich bei Gesundheitsberufen um Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im…

  • Erweiterte Haftpflichtversicherung des ÖDS

    Seit Beginn 2017 gibt es die “erweiterte Haftpflichtversicherung” des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu, die – über die Haftpflichtversicherung der Innungen hinaus – auch Lehr- und Unterrichtstätigkeiten von Shiatsu-PraktikerInnen abdeckt. Die wichtigsten Punkte sind: Voraussetzungen sind ein aktiver Gewerbeschein für Shiatsu (oder aber ein Gewerbescheins für das Vollgewerbe Massage vor dem 28. Jänner 2003) und die Mitgliedschaft im Österreichischen Dachverband für Shiatsu. Pauschalversicherungssumme: € 1.500.000,- ohne Selbstbehalt Prämie je Mitglied: € 55,-/Jahr Versichert sind Sach-, Vermögens- und Personenschäden sowie Verwahrungsschäden. Deckung aller Haftungsfälle, die sich aus der Anwendung von Shiatsu im Rahmen der Massage ergeben, d.h. der direkten Arbeit mit Kunden auf der Matte, dem Behandlungstisch, dem Behandlungssessel oder ähnlichen Arbeitsbehelfen.…

  • Geschlechtergerechter und gendersensibler Sprachgebrauch

    Auf dem Hintergrund, dass Achtsamkeit, Respekt und Wertschätzung füreinander Grundpfeiler des Shiatsu sind und dieser Zugang auch im Umgang mit Sprache bewusst(er) gelebt werden soll, hat der ÖDS 2021 einen Leitfaden für geschlechtergerechten und gendersensiblen Sprachgebrauch veröffentlicht. Der Leitfaden enthält Empfehlungen und Anregungen für den Sprachgebrauch von Shiatsu-Praktiker*innen: im Kontext von Marketing- und Werbematerialien für die Kommunikation auf Webseiten und in Social Media für die Kommunikation mit Klient*innen, sowie für Vorträge, Kurse und Präsentationen. Nachfolgend Auszüge aus den Leitlinien des ÖDS.[1]Weitere Erklärungen und Beispiele finden sich in der ÖDS-Leitlinie, die für Mitglieder im internen Bereich der ÖDS-Website heruntergeladen werden kann. Der Begriff “Gender” „Gender“ ist ein englischsprachiger Begriff und meint…

  • Datenschutzrichtlinien

    Die geltenden Datenschutzrichtlinien sind am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und generell wird dabei in der Gesetzgebung zwischen „normalen“ personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten u.a.m.) und „sensiblen“ Daten (wie rassische oder ethische Zugehörigkeit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gesundheitsdaten, sexuelle Orientierung u.a.m.), deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist, unterschieden. Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten  Für die Verarbeitung personenbezogener Daten (das gilt für das Anlegen von Karteikarten in gleicher Weise wie für die elektronische Verarbeitung) ist eine Zustimmung der betroffenen Person unbedingt erforderlich.[1]Die Grundlage der neuen österreichischen Datenschutzrichtlinien ist die Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Diese Zustimmung kann schriftlich, elektronisch oder auch mündlich erfolgen, z.B. auch durch das Anklicken eines Kästchens auf einer…

  • Wie und wo melde ich mein Shiatsu-Gewerbe an?

    Shiatsu kann auf Basis der Massage-Verordung gewerblich ausgeübt werden. In Anlage 3 der Verordnung wird das Ausbildungsprofil für das “ganzheitlich in sich geschlossene System” Shiatsu festgelegt, wobei die gesamte theoretisch/praktische Ausbildung mindestens 650 Ausbildungsstunden (gemäß den Kriterien des Dachverbandes 700 Ausbildungsstunden) während einer Dauer von (zumindest) drei Jahren umfasst. Zuständige Behörde Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt beim Magistrat der Stadt, der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, oder in Wien beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt, wobei sich die Zuständigkeit nach dem Standort der geplanten Gewerbeausübung richtet. Im Allgemeinen erforderliche Dokumente Unbedingt erforderlich für die Gewerbeanmeldung sind: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass sowie der Nachweis der erfolgreichen Erfüllung des Ausbildungsprofils der Massage-Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen…

  • Barrierefreiheit

    Barrieren sind (von Menschen gestaltete) Erschwernisse, Einschränkungen und Hindernisse, die verhindern, dass sich Menschen mit Behinderungen selbständig mit Waren, Dienstleistungen und Informationen versorgen können – und damit behinderte Menschen gegenüber anderen Personen benachteiligen, wobei zwischen physischen, kommunikativen, intellektuellen und sozialen Barrieren unterschieden wird. Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch ungehindert überallhin gelangen kann und alles – Gebäude, Geschäfte, Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Informationen – ungehindert nutzen kann. Zur Barrierefreiheit gehört, dass Menschen nicht benachteiligt werden.  Rechtliche Grundlagen Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde am 6. Juli 2005 in Österreich beschlossen und gilt seit dem 1. Jänner 2006. Im Bereich Bauen und Verkehr galt eine zehnjährige Frist, die am 31. 12. 2015 endete. Seit 1. Jänner 2016 gilt…