Wie und wo melde ich mein Shiatsu-Gewerbe an?

Shiatsu kann auf Basis der Massage-Verordung gewerblich ausgeübt werden. In Anlage 3 der Verordnung wird das Ausbildungsprofil für das “ganzheitlich in sich geschlossene System” Shiatsu festgelegt, wobei die gesamte theoretisch/praktische Ausbildung mindestens 650 Ausbildungsstunden (gemäß den Kriterien des Dachverbandes 700 Ausbildungsstunden) während einer Dauer von (zumindest) drei Jahren umfasst.


Zuständige Behörde

Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt

  • beim Magistrat der Stadt,
  • der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, oder
  • in Wien beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt,

wobei sich die Zuständigkeit nach dem Standort der geplanten Gewerbeausübung richtet.


Im Allgemeinen erforderliche Dokumente

Unbedingt erforderlich für die Gewerbeanmeldung sind:

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass sowie
  • der Nachweis der erfolgreichen Erfüllung des Ausbildungsprofils der Massage-Verordnung.

Unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich sind:

  • Aufenthaltstitel (bei Drittstaatenangehörigen[1]Drittstaatsangehörige sind Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen.)
  • Meldebestätigung (wenn kein Wohnsitz im Inland vorliegt)
  • Heiratsurkunde (wenn der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
  • Strafregisterbescheinigung (wenn man nicht oder kürzer als fünf Jahre in Österreich wohnhaft ist[2]In diesem Fall benötigt man eine Strafregisterbescheinigung des Herkunfts- bzw. bisherigen Aufenthaltsstaates.)

Die Anmeldung kann samt Unterlagen persönlich, per Post, per Telefax, per Mail oder online bei der Gewerbebehörde eingebracht werden.


Förderungen (Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG))

Durch das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) können bestimmte Gründungs-Kosten (Gebühren und Abgaben) entfallen, wenn man sich zum ersten Mal selbstständig macht. Diese Befreiungen gelten für Unternehmensgründer und auch Betriebsnachfolger.

Die NeuFöG-Bestätigung erhält man von der Wirtschaftskammer (im Gründerservice oder in den Bezirks- und Regionalstellen) bei Ihrem Beratungsgespräch. Als zusätzliches Service kann von dort aus auch die Gewerbeanmeldung auf elektronischem Weg an die zuständige Gewerbebehörde übermittelt werden. 

  • Informationen der Wirtschaftskammer zur Gewerbeanmeldung: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewerbeanmeldung.html[3]Zu beachten ist, dass in der Darstellung der Wirtschaftskammer auf die Besonderheit der Anmeldung von Shiatsu (generell aller in sich geschlossenes Systeme gemäß der Massage-Verordnung) nicht … weiterlesen

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Drittstaatsangehörige sind Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen.
2 In diesem Fall benötigt man eine Strafregisterbescheinigung des Herkunfts- bzw. bisherigen Aufenthaltsstaates.
3 Zu beachten ist, dass in der Darstellung der Wirtschaftskammer auf die Besonderheit der Anmeldung von Shiatsu (generell aller in sich geschlossenes Systeme gemäß der Massage-Verordnung) nicht eingegangen wird: Der erfolgreiche Abschluss der Shiatsu-Ausbildung (= ist gleich Erfüllung der gesetzlichen Ausbildungsrichtlinien) wird nicht durch die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung nachgewiesen, sondern – im “Normalfall” – durch die Bestätigung des Dachverbandes, dass das Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung mit der Abschlussprüfung erfüllt wurde.