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“Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters von Shiatsu”
Zur bestmöglichen Absicherung gegen den Verdacht eines Verstoßes gegen das Ärztevorbehaltsgesetz empfiehlt der Österreichische Dachverband für Shiatsu die deutliche Darstellung des gewerblichen Charakters von Shiatsu (Internetpräsenz, Folder …) sowie auch durch Unterzeichnung einer “Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters von Shiatsu” durch den*die Kund*in. Ich bestätige hiermit, dass ich von Herrn / Frau _____________________________ (Shiatsu-Prakitiker*in) über den gewerblichen Charakter von Shiatsu aufgeklärt wurde. Naturgemäß dürfen gewerbliche Behandlungen nur an gesunden Menschen bzw. nach Rücksprache mit dem*der Ärztin oder Therapeut*in durchgeführt werden. Des Weiteren wurde ich darüber ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass Shiatsu kein Gesundheitsberuf ist und keinen Ersatz für eine medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige therapeutische Behandlung darstellt. Beim Vorliegen von Beschwerden…
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Der gewerbliche Charakter von Shiatsu
In einem Schreiben vom Anfang Mai 2004 empfiehlt die allgemeine Fachgruppe des Gewerbes der Wirtschaftskammer Niederösterreich – ausgehend von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (4 Ob 19/04d) – gewerblichen Berater*innen (und das gilt sinngemäß auch für gewerbliche Behandler*innen), ihre Kund*innen deutlich darauf hinzuweisen, dass ihre Behandlungen und Beratungen den Arztbesuch nicht ersetzen können, denn: “Wer als Nichtarzt Untersuchungen – welcher Art immer – in der erkennbaren Absicht vornimmt, einem Ratsuchenden dadurch Auskünfte über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Krankheiten oder krankhaften Störungen, Behinderungen oder Missbildungen zu erteilen, oder wer als Nichtarzt solche Auskünfte in Form einer Diagnose – auf Grund welcher Erkenntnisquelle immer – erteilt, erweckt den Anschein, ein Arztbesuch…
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Selbständig mit Shiatsu
Für Shiatsu-Praktiker*nnen mit einem (auf Shiatsu eingeschränkten) Massage-Gewerbeschein gelten im rechtlichen, steuerlichen und Sozialversicherungsbereich die Richtlinien des Massage-Gewerbes. Zu beachten sind der gewerbliche Charakter von Shiatsu, die Registrierkassen- und Belegserteilungspflicht, die Hygienevorschriften und die Barrierefreiheit sowie die Datenschutzrichtlinien.
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Abgrenzung nach Shiatsu-Behandlungen
Bewusstes Ausatmen Ein Kleinkind schreit oder weint, wenn es Stress hat, und befreit sich so davon. Als Erwachsene hingegen haben wir gelernt, den Mund zu halten und alles runterzuschlucken. Wenn uns etwas Unangenehmes belastet, können wir aber mit folgender Übung Spannungen und Blockaden reduzieren: Ganz bewusst durch die Nase einatmen und durch den leicht geöffneten Mund ausatmen. Dabei heben und senken sich die Schultern ganz natürlich. Diese Übung so lange ausführen, bis eine Entspannung zu spüren ist und das Qi wieder fließt. Wasser-Reinigung Um der Gefahr einer “sekundären Traumatisierung” (die Übernahme von belastenden Emotionen der*dess Klient*in) entgegen zu wirken, hilft die Wasser-Reinigung, die man am besten gleich nach einer belastenden…
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Notfälle in der Shiatsu-Praxis
Immer wieder, so Dr. Dominik Meraner, Shiatsu-Praktiker und Facharzt für Orthopädie, im Rahmen eines Vertiefungskurses zur energetischen Einschätzung (Juli 2010) sieht sich der*die Shiatsu-Praktiker*in mit Klient*innen konfrontiert, die Krankheitszeichen zeigen. Meist handelt es sich dabei um Erkrankungen, die entweder ungefährlich sind, wie z.B. ein Schnupfen, oder aber vor der Shiatsu-Behandlung schon schulmedizinisch diagnostiziert und behandelt wurden. Es kann aber auch sein, dass ein Symptom oder eine Pathologie erst während einer Shiatsu-Sitzung oder in der dieser vorangehenden Anamnese augenscheinlich werden. Im Folgenden werden, in Anlehnung an den Vortrag von Dominik Meraner (die Gliederung von “Kopf bis Fuß” folgt ebenfalls seinem Vortrag), Erkrankungen und typische Symptome angeführt, bei denen möglichst rasch ein*e…
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Qualitätsmarke Shiatsu-Praktiker*in (Qualified Practitioner)
Die Qualitätsmarke “Shiatsu-Praktiker*in” (“Qualified Pratitioner”) ist ein Gütesiegel des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu, das auf die qualitativ hochwertige, im Sinne der Kundensicherheit über die Anforderungen der Massage-Verordnung hinausgehende Ausbildung der Shiatsu-Praktiker*in hinweist. Voraussetzungen für das Führen der Qualitätsmarke “Qualified ” (“Shiatsu-Praktiker*n im Dachverband”) sind: der Abschluss der Shiatsu-Ausbildung gemäß den ÖDS-Richtlinien mit dem Dachverbands-Diplom und die Ordentliche Mitgliedschaft im Österreichischen Dachverband für Shiatsu. Der Österreichische Dachverband für Shiatsu führt eine Liste der Shiatsu-Praktiker*innen (“Shiatsu-Praktiker*innen im Dachverband“). Diese Liste wird an Interessierte als auch an Institutionen weitergegeben und zudem in Publikationen des Dachverbandes (wie auch im Internet) veröffentlicht.
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Sind Kenntnisse in Unternehmensführung für die Erlangung des auf Shiatsu eingeschränkten Gewerbescheins erforderlich?
Auf die Frage, ob die Unternehmerprüfung für das Teilgewerbe Shiatsu als verpflichtend betrachtet werden kann, erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einem Schreiben vom 04. Juni 2004 (Geschäftszahl: 30.599/5017-I/7/2004): “Wer den Befähigungsnachweis dadurch erbringt, dass er eine Ausbildung gemäß Anlage 2 der Massage-Verordnung BGBl. II Nr. 68/2003 nachweist, bedarf zur Gewerbebegründung des auf Shiatsu eingeschränkten Massage-Gewerbes keiner Unternehmerprüfung. Sie ist – schlicht und einfach gesagt – in der Massage-Verordnung für ein derart eingeschränktes Massage-Gewerbe nicht vorgesehen und kann daher vom Gewerbeanmelder nicht verlangt werden. Erfolgt eine individuelle Feststellung der Befähigung nach § 19 GewO 1994 für das auf Shiatsu eingeschränkte Massage-Gewerbe, so hat sich die Beurteilung nur…
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Prüfungsverpflichtung zur Qualitätskontrolle
Zur Frage, ob das Besuchen einer Shiatsu-Ausbildung mit den Ausbildungsinhalten des in der Massage-Verordnung festgelegten Curriculums auch ohne Qualitätskontrolle als Erbringung des Befähigungsnachweises angesehen werden kann, erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einem Schreiben vom 12. Februar 2004 (Geschäftszahl: 30.599/47-I/7/04): “Die Massage-Verordnung legt bezüglich der Ausbildung für Shiatsu ein Curriculum mit Ausbildungsinhalten fest. Wie auch bei anderen Gewerben ist dabei das Absehen von einer ausdrücklichen Festlegung einer Abschlussprüfung oder von Teilprüfungen für die einzelnen Ausbildungsinhalte nicht in der Richtung zu verstehen, dass solche Prüfungen nicht abgelegt bzw. die Ausbildungsteilnehmer nicht zu solchen Prüfungen verpflichtet werden könnten. Der Veranstalter einer Ausbildung hat nicht nur das Curriculum abzuspulen, er…
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Wer darf Shiatsu (als Beruf) ausüben?
Am 7. Juni 1999 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (Geschäftszahl 30.599/130-III/A/1/99) festgehalten, dass Shiatsu eine ganzheitliche Methode ist, die Seele, Geist und Körper einbezieht und nach entsprechender Ausbildung (im Sinne der Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu) als selbständiger Beruf wie folgt ausgeübt werden: als Psycholog*in, der*die in die Psychologenliste eingetragen ist als Lebens- und Sozialberater*in auf Grund der entsprechenden Gewerbeberechtigung als Masseur*in auf Grund der entsprechenden Gewerbeberechtigung, dies kann auch eine auf Shiatsu eingeschränkte Massagegewerbeberechtigung sein. Shiatsu als ganzheitlich in sich geschlossenes System Mit der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage, Bundesgesetzblatt…
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ÖÄK-Diplom für Chinesische Diagnostik & Arzneimitteltherapie
Die Fortbildung zum Diplom der Österreichischen Ärztekammer für Chinesische Diagnostik und Arzneimitteltherapie wurde am 15. September 2004 einfgeführt. Die Ausbildung dauert zumindest 2 Jahre mit insgesamt mindestens 500 Stunden; davon entfallen ca. 2/3 auf Seminare und Kurse und 1/3 auf die Praxis. Die Lehrinhalte sind: Naturwissenschaftliche Grundlagen der chinesischen Arzneimittelkunde Pflanzliche, mineralische und – in geringem Maße – tierische Wirkstoffe unter Berücksichtigung des Artenschutzes Pharmakodynamik und Toxikologie Biochemische Aspekte, Taxonomie Klinische Wirkung der einzelnen Arzneimittel und Rezepturen Kompatibilitäten und Inkompatibilitäten mit konventioneller Medikation Allgemeiner Teil Medizingeschichte, philosophische Konzepte Chinesische Terminologie Yin-Yang-Theorie – biologische Balance Substanzen des Lebens – Qi, Blut, Körperflüssigkeit, Jing, Shen Die 5 Wandlungsphasen (Wu Xing) Physiologie und…