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Hygiene-Vorschriften für die Shiatsu-Praxis
In der 262. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende vom 21. Juli 2008 (BGBl. II Nr. 262/2008) werden Richtlinien (Ausübungsregeln) für die Massage festgehalten. In Anlage 1 (§ 2 Abs. 1) regelt ein eigener Punkt (S. 9) die speziellen Anforderungen für die Shiatsu-Praxis. Spezielle Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion für Shiatsu Nach jeder Benützung der Shiatsumatte muss die Liegefläche gereinigt und mit einem geeigneten alkoholischen Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden (Wischdesinfektion) oder die Auflage (Leintuch) gewechselt werden. Die wichtigsten Punkte der neuen Hygienvorschriften, die allgemein für das Massage-Gewerbe gelten Einmalhandtücher zur Verfügung stellen Desinfektionsmittel (mit Armspender) Einen Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellen Weiterführende Informationen…
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Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Das am 7. Juli 2015 vom Nationalrat beschlossene Steuerreformgesetz sieht vor, dass alle Bareinnahmen (auch wenn per Bankomat, Kreditkarte, Barscheck, Gutschein oder Bon gezahlt wird) einzeln und mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu erfassen sind, wenn: der Jahresumsatz € 15.000,– und die Barumsätze € 7.500,– im Jahr überschreiten. Belegerteilungsverpflichtung Für jeden Betrieb besteht seit 1. Jänner 2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem*der Käufer*in oder Kund*in auszuhändigen. Der*die Käufer*in/Kund*in muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Der*die Unternehmer*in wiederum muss eine Durchschrift oder elektronische Abspeicherung machen und, wie alle Buchhaltungsunterlagen, sieben Jahre aufbewahren. Jeder Beleg muss…
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“Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters von Shiatsu”
Zur bestmöglichen Absicherung gegen den Verdacht eines Verstoßes gegen das Ärztevorbehaltsgesetz empfiehlt der Österreichische Dachverband für Shiatsu die deutliche Darstellung des gewerblichen Charakters von Shiatsu (Internetpräsenz, Folder …) sowie auch durch Unterzeichnung einer “Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters von Shiatsu” durch den*die Kund*in. Ich bestätige hiermit, dass ich von Herrn / Frau _____________________________ (Shiatsu-Prakitiker*in) über den gewerblichen Charakter von Shiatsu aufgeklärt wurde. Naturgemäß dürfen gewerbliche Behandlungen nur an gesunden Menschen bzw. nach Rücksprache mit dem*der Ärztin oder Therapeut*in durchgeführt werden. Des Weiteren wurde ich darüber ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass Shiatsu kein Gesundheitsberuf ist und keinen Ersatz für eine medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige therapeutische Behandlung darstellt. Beim Vorliegen von Beschwerden…
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Der gewerbliche Charakter von Shiatsu
In einem Schreiben vom Anfang Mai 2004 empfiehlt die allgemeine Fachgruppe des Gewerbes der Wirtschaftskammer Niederösterreich – ausgehend von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (4 Ob 19/04d) – gewerblichen Berater*innen (und das gilt sinngemäß auch für gewerbliche Behandler*innen), ihre Kund*innen deutlich darauf hinzuweisen, dass ihre Behandlungen und Beratungen den Arztbesuch nicht ersetzen können, denn: “Wer als Nichtarzt Untersuchungen – welcher Art immer – in der erkennbaren Absicht vornimmt, einem Ratsuchenden dadurch Auskünfte über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Krankheiten oder krankhaften Störungen, Behinderungen oder Missbildungen zu erteilen, oder wer als Nichtarzt solche Auskünfte in Form einer Diagnose – auf Grund welcher Erkenntnisquelle immer – erteilt, erweckt den Anschein, ein Arztbesuch…
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Selbständig mit Shiatsu
Für Shiatsu-Praktiker*nnen mit einem (auf Shiatsu eingeschränkten) Massage-Gewerbeschein gelten im rechtlichen, steuerlichen und Sozialversicherungsbereich die Richtlinien des Massage-Gewerbes. Zu beachten sind der gewerbliche Charakter von Shiatsu, die Registrierkassen- und Belegserteilungspflicht, die Hygienevorschriften und die Barrierefreiheit sowie die Datenschutzrichtlinien.
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Abgrenzung nach Shiatsu-Behandlungen
Bewusstes Ausatmen Ein Kleinkind schreit oder weint, wenn es Stress hat, und befreit sich so davon. Als Erwachsene hingegen haben wir gelernt, den Mund zu halten und alles runterzuschlucken. Wenn uns etwas Unangenehmes belastet, können wir aber mit folgender Übung Spannungen und Blockaden reduzieren: Ganz bewusst durch die Nase einatmen und durch den leicht geöffneten Mund ausatmen. Dabei heben und senken sich die Schultern ganz natürlich. Diese Übung so lange ausführen, bis eine Entspannung zu spüren ist und das Qi wieder fließt. Wasser-Reinigung Um der Gefahr einer “sekundären Traumatisierung” (die Übernahme von belastenden Emotionen der*dess Klient*in) entgegen zu wirken, hilft die Wasser-Reinigung, die man am besten gleich nach einer belastenden…
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Notfälle in der Shiatsu-Praxis
Immer wieder, so Dr. Dominik Meraner, Shiatsu-Praktiker und Facharzt für Orthopädie, im Rahmen eines Vertiefungskurses zur energetischen Einschätzung (Juli 2010) sieht sich der*die Shiatsu-Praktiker*in mit Klient*innen konfrontiert, die Krankheitszeichen zeigen. Meist handelt es sich dabei um Erkrankungen, die entweder ungefährlich sind, wie z.B. ein Schnupfen, oder aber vor der Shiatsu-Behandlung schon schulmedizinisch diagnostiziert und behandelt wurden. Es kann aber auch sein, dass ein Symptom oder eine Pathologie erst während einer Shiatsu-Sitzung oder in der dieser vorangehenden Anamnese augenscheinlich werden. Im Folgenden werden, in Anlehnung an den Vortrag von Dominik Meraner (die Gliederung von “Kopf bis Fuß” folgt ebenfalls seinem Vortrag), Erkrankungen und typische Symptome angeführt, bei denen möglichst rasch ein*e…
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Qualitätsmarke Shiatsu-Praktiker*in (Qualified Practitioner)
Die Qualitätsmarke “Shiatsu-Praktiker*in” (“Qualified Pratitioner”) ist ein Gütesiegel des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu, das auf die qualitativ hochwertige, im Sinne der Kundensicherheit über die Anforderungen der Massage-Verordnung hinausgehende Ausbildung der Shiatsu-Praktiker*in hinweist. Voraussetzungen für das Führen der Qualitätsmarke “Qualified ” (“Shiatsu-Praktiker*n im Dachverband”) sind: der Abschluss der Shiatsu-Ausbildung gemäß den ÖDS-Richtlinien mit dem Dachverbands-Diplom und die Ordentliche Mitgliedschaft im Österreichischen Dachverband für Shiatsu. Der Österreichische Dachverband für Shiatsu führt eine Liste der Shiatsu-Praktiker*innen (“Shiatsu-Praktiker*innen im Dachverband“). Diese Liste wird an Interessierte als auch an Institutionen weitergegeben und zudem in Publikationen des Dachverbandes (wie auch im Internet) veröffentlicht.
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Sind Kenntnisse in Unternehmensführung für die Erlangung des auf Shiatsu eingeschränkten Gewerbescheins erforderlich?
Auf die Frage, ob die Unternehmerprüfung für das Teilgewerbe Shiatsu als verpflichtend betrachtet werden kann, erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einem Schreiben vom 04. Juni 2004 (Geschäftszahl: 30.599/5017-I/7/2004): “Wer den Befähigungsnachweis dadurch erbringt, dass er eine Ausbildung gemäß Anlage 2 der Massage-Verordnung BGBl. II Nr. 68/2003 nachweist, bedarf zur Gewerbebegründung des auf Shiatsu eingeschränkten Massage-Gewerbes keiner Unternehmerprüfung. Sie ist – schlicht und einfach gesagt – in der Massage-Verordnung für ein derart eingeschränktes Massage-Gewerbe nicht vorgesehen und kann daher vom Gewerbeanmelder nicht verlangt werden. Erfolgt eine individuelle Feststellung der Befähigung nach § 19 GewO 1994 für das auf Shiatsu eingeschränkte Massage-Gewerbe, so hat sich die Beurteilung nur…
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Prüfungsverpflichtung zur Qualitätskontrolle
Zur Frage, ob das Besuchen einer Shiatsu-Ausbildung mit den Ausbildungsinhalten des in der Massage-Verordnung festgelegten Curriculums auch ohne Qualitätskontrolle als Erbringung des Befähigungsnachweises angesehen werden kann, erläutert das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einem Schreiben vom 12. Februar 2004 (Geschäftszahl: 30.599/47-I/7/04): “Die Massage-Verordnung legt bezüglich der Ausbildung für Shiatsu ein Curriculum mit Ausbildungsinhalten fest. Wie auch bei anderen Gewerben ist dabei das Absehen von einer ausdrücklichen Festlegung einer Abschlussprüfung oder von Teilprüfungen für die einzelnen Ausbildungsinhalte nicht in der Richtung zu verstehen, dass solche Prüfungen nicht abgelegt bzw. die Ausbildungsteilnehmer nicht zu solchen Prüfungen verpflichtet werden könnten. Der Veranstalter einer Ausbildung hat nicht nur das Curriculum abzuspulen, er…