-
Die Ausübung von Coaching und Supervision
Coaching und Supervision sind gesetzlich geregelt im Gewerbe im Bereich der Lebens- und Sozialberater gemäß der Gewerbeordnung (§ 119 GewO, http://www.lebensberater.at/sites/www.lebensberater.at/files/p-119-gewo.pdf) und im Gesundheitsbereich durch das Psychotherapiegesetz sowie das Psychologengesetz. Coaching ist, wie auch Supervision, gewerberechtlich betrachtet eine Subkategorie der Lebensberatung, wobei das „englische Wort Coaching am österreichischen Markt gerne zur Verschleierung einer beratenden Tätigkeit vorgeschoben“ wird, „um tatsächlich die Tätigkeit einer Lebensberatung nach §119 der Gewerbeordnung durchzuführen“ (zitiert aus der Fachgruppe Wien: https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/20160217-Positionsschreiben-OeVS.pdf). Der Tätigkeitskatalog der Lebens- und Sozialberatung ist unter http://www.lebensberater.at/sites/www.lebensberater.at/files/taetigkeitskatalog-lsb.pdf nachzulesen. LSB-Supervisor*innen sind auf einer eigenen WKO-Liste (http://www.lebensberater.at/Supervision) eingetragen und gesetzlich berechtigt Supervision anzubieten. Von dieser Eintragung nicht betroffen sind Supervisor*innen gemäß des Psychotherapie- oder Psychologengesetzes (siehe https://www.supervisorenliste.at/Rechtliches.htm). Fazit für Shiatsu-Praktiker*innen: Coaching und Supervision können…
-
Berufliche Abgrenzungen
-
Die Ausübung von Ernährungsberatung
Die Durchführung einer gewerblichen Ernährungsberatung ist dem Gewerbe „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ vorbehalten. Grundlage dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften oder die erfolgreiche Ausbildung zum*r Diätolog*in. Und auch chinesische Ernährungsberatung ist reglementiert und darf nur mit einem entsprechenden Gewerbeschein nach entsprechender Ausbildung ausgeübt werden. Das Gleiche gilt sinngemäß auch für andere Formen der Ernährungsberatung wie „Ernährungsberatung nach den Fünf Elementen“, „Makrobiotische Ernährungsberatung“ u.a.m. Chinesische Ernährungsberatung „Chinesische Ernährungsberatung“ ist ein eingeschränktes Gewerbe der Lebens- und Sozialberater (§119 GewO 1994). Es besteht auch hier, wie in der gesamten Ernährungsberatung, keine Berechtigung zur Ausübung einer schulmedizinischen Diagnostik oder einer Heilbehandlung. Eine Liste der ErnährungsberaterInnen nach den Fünf Elementen (TCM)…
-
Supervision im Verständnis des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu
Definition Supervision ist ein arbeitsfeldbezogener und aufgabenorientierter Beratungsansatz für Menschen im Beruf oder zur Berufsvorbereitung. Supervision hilft das berufliche Handeln und berufliche Strukturen zu reflektieren sowie effizient und zufrieden stellend zu gestalten. Im Vordergrund stehen dabei emotionale Entwicklungen, organisationsstrukturelles Verständnis, kreatives Denken und die Entwicklung von neuen Perspektiven für das berufliche Handeln. Auch größere Zufriedenheit und Wohlbefinden in der Verbindung von Privat- und Berufsleben sind ein möglicher Gegenstand von supervisorischen Beratungen. Ziele Reflexion und Erweiterung der beruflichen Kompetenz Förderung von Ressourcen Reflexion, Verständnis und Bewältigung von schwierigen beruflichen Situationen Auseinandersetzung mit den verschiedenen beruflichen Rollen, Aufgaben und Funktionen Formulierung von Zielen, Entwicklung von Strategien Unterstützung eines adäquateren Umganges mit Stressquellen…
-
Ergänzende Informationen zu den Ausbildungs- und Qualitätskriterien des ÖDS
-
Shiatsu-Unterrichtende aus dem Ausland
Anerkennung Shiatsu-Lehrer*in Ansuchende, die keine Schule leiten Shiatsu-Lehrer*innen (qualified teacher), die von einem nationalen Berufsverband anerkannt sind und keine Schule leiten, müssen die Kriterien des ÖDS nachweislich erfüllen. Sämtliche Bereiche des nationalen Qualifikationsprofils können angerechnet werden. Kann die/der vom nationalen Berufsverband anerkannte Unterrichtende eine kontinuierliche Lehrtätigkeit seit bereits zehn Jahren nachweisen, und ist das Ausbildungs-Curriculum mit den Ausbildungs-Kriterien des ÖDS vergleichbar, so kann durch einen formlosen Antrag mit einem beigelegten Werdegang zum „qualified teacher“ angesucht werden. Ansuchende, die eine Schule leiten Inhaltliche Schulleiter*innen (Ausbildungsleiter*innen entsprechend dem „qualified senior teacher“ des ÖDS), die eine Schule über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nachweislich geleitet haben und von einem nationalen Berufsverband anerkannt…
-
Qualitätsmarke ÖDS-Schule (Certified School)
Kriterien und Richtlinien für Shiatsu-Schulen im Österreichischen Dachverband für Shiatsu (und damit für die Zuerkennung des Prädikats „gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS“) sind: Die Erfüllung der Ausbildungsrichtlinien des ÖDS (Ausbildungsinhalte in ihrer jeweils aktuellen Fassung und damit auch der Kriterien der Massage-Verordnung) . Die Überprüfung erfolgt an Hand einer detaillierten, auch nach Stunden aufgegliederten Aufstellung der Lehrinhalte. Die Ausbildung muss durch eine*n vom ÖDS anerkannte*n Schulleiter*in (qualified senior teacher) geleitet werden. Der qualifizierte Unterricht im Sinne der Qualitätsstandards des ÖDS muss gegeben sein, wobei mindestens ein Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden (mindestens 180 Stunden[1]Die Zahl der Shiatsu-relevanten Stunden wird mit 540 angesetzt) von einer*m oder mehreren Unterrichtenden mit Schulleiter*innen-Status und mindestens einem…
-
Qualitätsmarke Shiatsu-Schulleiter*in (Qualified Senior Teacher)
Shiatsu-Schulleiter*innen (“qualified senior teacher”) ist es vorbehalten, Shiatsu-Ausbildungen anzubieten und die Verantwortung für die komplette Ausbildung (inhaltlich wie auch methodisch und in Hinblick auf eine Evaluierung der zukünftigen Shiatsu-Praktiker*in) zu tragen. Die Einhaltung sämtlicher geltender Rechte sowie Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu sind für Shiatsu-Schulleiter*innen verpflichtend. Schulleiter*innen-Ausbildung innerhalb, außerhalb oder nur teilweise in einer anerkannten Shiatsu-Schule Voraussetzung Shiatsu-Lehrer*in (qualified teacher) mit ÖDS-Diplom[1]Oder ein entsprechender Ausbildungsnachweis. Ausübungsberechtigung gemäß den geltenden gesetzlichen Kriterien[2]Gemäß den Richtlinien des Wirtschaftsministeriums vom 27. April 1999 (GZ.: 30.599/90-III/AI/99) und der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft … weiterlesen Mindestdauer mindestens 2 Jahre Shiatsu-Praxis 500 Stunden (250 davon dokumentiert[3]Z.B. sollen darin enthalten…
-
Qualitätsmarke Shiatsu-Lehrer*in (Qualified Teacher)
Shiatsu-Lehrer*innen (“qualified teacher”) tragen die Verantwortung für Ausbildungskurse, Ausbildungsabschnitte u.ä.m. Shiatsu-Schulleiter*innen (“qualified senior teacher”) ist es vorbehalten, Shiatsu-Ausbildungen anzubieten und die Verantwortung für die komplette Ausbildung (inhaltlich wie auch methodisch und in Hinblick auf eine Evaluierung des*der zukünftigen Shiatsu-Praktiker*in) zu tragen. Die Erlangung des Status “qualified teacher” kann im Rahmen einer anerkannten Shiatsu-Schule oder aber außerhalb (bzw. teilweise außerhalb) einer solchen erfolgen. Die Einhaltung sämtlicher geltender Rechte sowie Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu ist für Shiatsu-Lehrer*innen verpflichtend. Lehrer*innen-Ausbildung an einer anerkannten Shiatsu-Schule Lehrer*innen-Ausbildung außerhalb oder nur teilweise in einer anerkannten Shiatsu-Schule Voraussetzung Shiatsu-Praktiker*in mit ÖDS-Diplom[1]Oder ein entsprechender Ausbildungsnachweis. Shiatsu-Praktiker*in mit ÖDS-Diplom[2]Oder ein entsprechender Ausbildungsnachweis. Ausübungsberechtigung gemäß den geltenden…
-
Qualitätsmarke Shiatsu-Trainer*in (Qualified Trainer)
Die Qualitätsmarke “Shiatsu-Trainer*in” (“Qualified Trainer”) ist ein Gütesiegel des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu, das zur Leitung von Shiatsu-Workshops und -Kursen qualifiziert. Allerdings haben “Shiatsu-Trainer*innen” keine Berechtigung zum Unterrichten einer berufsorientierten Shiatsu-Ausbildung im Sinne des ÖDS. Dafür gelten die entsprechenden Regelungen des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu zur Shiatsu-Lehrerausbildung. Mit dieser Qualitätsmarke garantiert der Dachverband, dass der/die “Shiatsu-Trainer*in” ein Mindestalter von 22 Jahren hat, eine vom Österreichischen Dachverband für Shiatsu anerkannte Shiatsu-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, innerhalb von wenigstens zwei Jahren nach Abschluss der Shiatsu-Ausbildung mindestens 500 Behandlungen (Shiatsu-Sitzungen) nachweislich durch Behandlungsprotokolle erbracht hat sowie mindestens 100 Stunden Unterrichtserfahrung nachweisen kann. Die Einhaltung sämtlicher geltender Rechte sowie Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu…