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Was ist Coaching und wer darf es anbieten?
Coaching, so die Definition des Austrian Couching Counsel, ist ein interaktiver prozessorientierter Beratungs- und Begleitungsprozess im beruflichen Kontext, der zeitlich begrenzt und thematisch (zielorientiert) definiert ist. Die individuelle Beratung von einzelnen Personen, Gruppen oder Teams richtet sich auf die Arbeitswelt bezogene, fachlich-sachliche und/oder psychologisch-soziodynamische Fragen bzw. Problemstellungen. Wer darf Coaching anbieten? Anlässlich eines gerichtlichen Vergleichs, den Peter Schütz (Geschäftsführer des Schütz & Co NLP Unternehmensberatung und des ÖTZ NLP) gegen einen NLP/Coaching-Ausbildner erwirkt hatte, wurden in der Juli/August-Ausgabe 2005 von “Training” Stellungnahmen veröffentlicht, wer Coaching ausüben und ausbilden darf.[1]Quelle: Training. Magazin für Bildung und Personalwesen. Ausgabe 5, Juli/August 2005 Peter Schütz führt aus, dass alle Lebens- und Sozialberater, alle klinischen Psychologen und Psychotherapeuten…
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Rechtliche Details zur gewerblichen Ausübung von Ernährungsberatung
Die Durchführung einer (gewerblichen) Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 (als Teilbereich) an die Lebens- und Sozialberatung gebunden. Die Ausübung des Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ basiert auf der erfolgreichen Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder der erfolgreichen Ausbildung zum Diätologen/zur Diätologin (vgl. https://www.wko.at/branchen/ooe/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/Zugangsvoraussetzungen_Ernaehrungsberatung.html). Urteil des Obersten Gerichtshofs 21.12.2017 Dies Zuordnung bestätigte der Oberste Gerichtshof in einem Urteil vom 21. Dezember 2017 (Geschäftszahl: 4Ob222/17a).[1]https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20171221_OGH0002_0040OB00222_17A0000_000 Im zugrundeliegenden Fall hatten die Vorinstanzen das Anbieten von Tätigkeiten wie „Training, Coaching, Schulung ua zu den Themen Abnehmen, Ernährung bei Unverträglichkeiten, Kinderernährung oder Ernährung im Alter“[2]Ebd. verboten, weil es sich dabei um Dienstleistungen handelt, die dem Gewerbe der Ernährungsberatung vorbehalten sind, und die Beklagte…
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Die Ausübung von Coaching und Supervision
Coaching und Supervision sind gesetzlich geregelt im Gewerbe im Bereich der Lebens- und Sozialberater gemäß der Gewerbeordnung (§ 119 GewO, http://www.lebensberater.at/sites/www.lebensberater.at/files/p-119-gewo.pdf) und im Gesundheitsbereich durch das Psychotherapiegesetz sowie das Psychologengesetz. Coaching ist, wie auch Supervision, gewerberechtlich betrachtet eine Subkategorie der Lebensberatung, wobei das „englische Wort Coaching am österreichischen Markt gerne zur Verschleierung einer beratenden Tätigkeit vorgeschoben“ wird, „um tatsächlich die Tätigkeit einer Lebensberatung nach §119 der Gewerbeordnung durchzuführen“ (zitiert aus der Fachgruppe Wien: https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/20160217-Positionsschreiben-OeVS.pdf). Der Tätigkeitskatalog der Lebens- und Sozialberatung ist unter http://www.lebensberater.at/sites/www.lebensberater.at/files/taetigkeitskatalog-lsb.pdf nachzulesen. LSB-Supervisor*innen sind auf einer eigenen WKO-Liste (http://www.lebensberater.at/Supervision) eingetragen und gesetzlich berechtigt Supervision anzubieten. Von dieser Eintragung nicht betroffen sind Supervisor*innen gemäß des Psychotherapie- oder Psychologengesetzes (siehe https://www.supervisorenliste.at/Rechtliches.htm). Fazit für Shiatsu-Praktiker*innen: Coaching und Supervision können…
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Berufliche Abgrenzungen
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Die Ausübung von Ernährungsberatung
Die Durchführung einer gewerblichen Ernährungsberatung ist dem Gewerbe „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ vorbehalten. Grundlage dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften oder die erfolgreiche Ausbildung zum*r Diätolog*in. Und auch chinesische Ernährungsberatung ist reglementiert und darf nur mit einem entsprechenden Gewerbeschein nach entsprechender Ausbildung ausgeübt werden. Das Gleiche gilt sinngemäß auch für andere Formen der Ernährungsberatung wie „Ernährungsberatung nach den Fünf Elementen“, „Makrobiotische Ernährungsberatung“ u.a.m. Chinesische Ernährungsberatung „Chinesische Ernährungsberatung“ ist ein eingeschränktes Gewerbe der Lebens- und Sozialberater (§119 GewO 1994). Es besteht auch hier, wie in der gesamten Ernährungsberatung, keine Berechtigung zur Ausübung einer schulmedizinischen Diagnostik oder einer Heilbehandlung. Eine Liste der ErnährungsberaterInnen nach den Fünf Elementen (TCM)…
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Supervision im Verständnis des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu
Definition Supervision ist ein arbeitsfeldbezogener und aufgabenorientierter Beratungsansatz für Menschen im Beruf oder zur Berufsvorbereitung. Supervision hilft das berufliche Handeln und berufliche Strukturen zu reflektieren sowie effizient und zufrieden stellend zu gestalten. Im Vordergrund stehen dabei emotionale Entwicklungen, organisationsstrukturelles Verständnis, kreatives Denken und die Entwicklung von neuen Perspektiven für das berufliche Handeln. Auch größere Zufriedenheit und Wohlbefinden in der Verbindung von Privat- und Berufsleben sind ein möglicher Gegenstand von supervisorischen Beratungen. Ziele Reflexion und Erweiterung der beruflichen Kompetenz Förderung von Ressourcen Reflexion, Verständnis und Bewältigung von schwierigen beruflichen Situationen Auseinandersetzung mit den verschiedenen beruflichen Rollen, Aufgaben und Funktionen Formulierung von Zielen, Entwicklung von Strategien Unterstützung eines adäquateren Umganges mit Stressquellen…
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Ergänzende Informationen zu den Ausbildungs- und Qualitätskriterien des ÖDS
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Shiatsu-Unterrichtende aus dem Ausland
Anerkennung Shiatsu-Lehrer*in Ansuchende, die keine Schule leiten Shiatsu-Lehrer*innen (qualified teacher), die von einem nationalen Berufsverband anerkannt sind und keine Schule leiten, müssen die Kriterien des ÖDS nachweislich erfüllen. Sämtliche Bereiche des nationalen Qualifikationsprofils können angerechnet werden. Kann die/der vom nationalen Berufsverband anerkannte Unterrichtende eine kontinuierliche Lehrtätigkeit seit bereits zehn Jahren nachweisen, und ist das Ausbildungs-Curriculum mit den Ausbildungs-Kriterien des ÖDS vergleichbar, so kann durch einen formlosen Antrag mit einem beigelegten Werdegang zum „qualified teacher“ angesucht werden. Ansuchende, die eine Schule leiten Inhaltliche Schulleiter*innen (Ausbildungsleiter*innen entsprechend dem „qualified senior teacher“ des ÖDS), die eine Schule über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nachweislich geleitet haben und von einem nationalen Berufsverband anerkannt…
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Qualitätsmarke ÖDS-Schule (Certified School)
Kriterien und Richtlinien für Shiatsu-Schulen im Österreichischen Dachverband für Shiatsu (und damit für die Zuerkennung des Prädikats „gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS“) sind: Die Erfüllung der Ausbildungsrichtlinien des ÖDS (Ausbildungsinhalte in ihrer jeweils aktuellen Fassung und damit auch der Kriterien der Massage-Verordnung) . Die Überprüfung erfolgt an Hand einer detaillierten, auch nach Stunden aufgegliederten Aufstellung der Lehrinhalte. Die Ausbildung muss durch eine*n vom ÖDS anerkannte*n Schulleiter*in (qualified senior teacher) geleitet werden. Der qualifizierte Unterricht im Sinne der Qualitätsstandards des ÖDS muss gegeben sein, wobei mindestens ein Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden (mindestens 180 Stunden[1]Die Zahl der Shiatsu-relevanten Stunden wird mit 540 angesetzt) von einer*m oder mehreren Unterrichtenden mit Schulleiter*innen-Status und mindestens einem…
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Qualitätsmarke Shiatsu-Schulleiter*in (Qualified Senior Teacher)
Shiatsu-Schulleiter*innen (“qualified senior teacher”) ist es vorbehalten, Shiatsu-Ausbildungen anzubieten und die Verantwortung für die komplette Ausbildung (inhaltlich wie auch methodisch und in Hinblick auf eine Evaluierung der zukünftigen Shiatsu-Praktiker*in) zu tragen. Die Einhaltung sämtlicher geltender Rechte sowie Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu sind für Shiatsu-Schulleiter*innen verpflichtend. Schulleiter*innen-Ausbildung innerhalb, außerhalb oder nur teilweise in einer anerkannten Shiatsu-Schule Voraussetzung Shiatsu-Lehrer*in (qualified teacher) mit ÖDS-Diplom[1]Oder ein entsprechender Ausbildungsnachweis. Ausübungsberechtigung gemäß den geltenden gesetzlichen Kriterien[2]Gemäß den Richtlinien des Wirtschaftsministeriums vom 27. April 1999 (GZ.: 30.599/90-III/AI/99) und der Massage-Verordnung vom 28. Jänner 2003 (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft … weiterlesen Mindestdauer mindestens 2 Jahre Shiatsu-Praxis 500 Stunden (250 davon dokumentiert[3]Z.B. sollen darin enthalten…