Shiatsu-Unterrichtende aus dem Ausland

Anerkennung Shiatsu-Lehrer*in


Ansuchende, die keine Schule leiten

Shiatsu-Lehrer*innen (qualified teacher), die von einem nationalen Berufsverband anerkannt sind und keine Schule leiten, müssen die Kriterien des ÖDS nachweislich erfüllen. Sämtliche Bereiche des nationalen Qualifikationsprofils können angerechnet werden. Kann die/der vom nationalen Berufsverband anerkannte Unterrichtende eine kontinuierliche Lehrtätigkeit seit bereits zehn Jahren nachweisen, und ist das Ausbildungs-Curriculum mit den Ausbildungs-Kriterien des ÖDS vergleichbar, so kann durch einen formlosen Antrag mit einem beigelegten Werdegang zum „qualified teacher“ angesucht werden.


Ansuchende, die eine Schule leiten

Inhaltliche Schulleiter*innen (Ausbildungsleiter*innen entsprechend dem „qualified senior teacher“ des ÖDS), die eine Schule über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nachweislich geleitet haben und von einem nationalen Berufsverband anerkannt sind, können ohne weitere Auflagen zum „qualified teacher“ ansuchen, wenn die Kriterien für das nationale Ausbildung-Curriculum mit den ÖDS-Kriterien vergleichbar sind. Mit einem Nachweis über die Unterrichtstätigkeit und einer Beschreibung des Werdegangs kann ein formloser Antrag beim ÖDS eingereicht werden.


Anerkennung Shiatsu-Schulleiter*in

Im Falle eines Antrags zum „qualified senior teacher“ müssen die Kriterien des ÖDS nachweislich erfüllt werden, allerdings behält sich der ÖDS das Recht vor, im individuellen Fall gesondert zu entscheiden. Die Prüfung über Ethik, Gesetzeslage und Dachverbandskriterien ist verpflichtend.


Entscheidung über die Anerkennung

Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung zum „qualified teacher“ und „qualified senior teacher“ obliegt dem Vorstand.