• Der Europäische Qualifikationsrahmen (European Qualification Framework, EQF)

    Das European Qualifikation Framework (EQF) wurde 2008 vom Europäischem Parlament initiiert und die EU empfiehlt ihren Mitgliedstaaten auf Basis des vorgelegten EQF die Entwicklung eines nationalen Qualifikationsrahmen (NQR). Das Ziel des EQF ist es, alle nationalen Bildungs- und Ausbildungsbereiche erfassbar und vergleichbar zu machen für europaweite Transparenz (primär) in der Bildungslandschaft Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Qualifikationen (Bildungsabschlüssen) Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit Förderung der Mobilität von Arbeitskräften und Lernenden Den Kern bilden acht Stufen (Level), die auf der Ebene von Lernergebnissen beschrieben werden und Kenntnisse (Wissen), Fertigkeiten und Kompetenzen erfassen. Die Basis dafür bildet eine Lernergebnisorientierung, die auf einer kompetenzorientierten Ausbildung mit entsprechendem Lehrplan (Competency Based Curriculum) gründet. In der praktischen Vorgehensweise…

  • Gesundheitspolitik in der EU und CAM (Eduard Tripp)

    Ziele und Strategien der EU-Gesundheitspolitik Generell ist es Ziel der EU ein Gesundheitssystem zu etablieren, dass die unterschiedlichen Regelungen in den 28 Mitgliedsländern harmonisiert und vereinheitlicht. Die Komplexität dieses Themas liegt u.a. darin, dass in den unterschiedlichen Ländern für teilweise unterschiedliche Berufsgruppen zum Teil sehr unterschiedliche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten festgeschrieben sind (nationale Gesetzgebungen). Während es beispielsweise in Deutschland die Heilpraktiker*in gibt, ist dieser Beruf in Österreich (und in vielen anderen Ländern auch) verboten. Eine Harmonisierung durch eine Entschließung des EU-Parlaments würde hier bedeuten, dass es (wegen der Freiheit einen anerkannten Beruf in allen Mitgliedsländern auszuüben, Niederlassungsfreiheit) entweder in keinem Land mehr HeilpraktikerI*innen gibt oder aber die Ausübung in allen Ländern…

  • Rechtliche Grundlagen der Gesundheitsberufe

    Unter einem Gesundheitsberuf ist ein auf Grundlage des Kompetenztatbestandes Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden (Quelle: Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz – Gesundheitsberufe in Österreich, 2019). Den Gesundheitsberufen ist gemeinsam: Sie werden vom Gesetzgeber durch einen Tätigkeits- bzw. Berufsvorbehalt, einen Bezeichnungsvorbehalt und grundsätzlich durch einen Ausbildungsvorbehalt geschützt. Sie…

  • Berufspolitische Überlegungen

    Zu beachten ist, dass viele der hier veröffentlichten Beiträge nicht mehr “aktuell” sind. Ihre Veröffentlichung dient vor allem dem Ziel, einen Eindruck über die Entwicklung von und rund um Shiatsu zu dokumentieren.

  • Ausnahme von der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht für Vereine: Einfache Losungsermittlung durch Kassensturz

    Ausgenommen von der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht sind gemäß der Barumsatzverordnung bestimmte Umsätze von „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben abgabenrechtlich begünstigter Körperschaften“. Wer unter die Ausnahme fällt, darf über eine sogenannte einfache Losungsermittelung die Aufzeichnung der jeweiligen Tageslosung durch Kassensturz ermitteln. Diese muss durch Rückrechnung nachvollziehbar sein und entsprechend dokumentiert werden und hat spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages gesondert zu erfolgen. Für gemeinnützige Vereine, z.B. Sport- und Kulturvereine, die Veranstaltungen abhalten, ist das einfacher als die Einrichtung einer Registrierkasse und die Ausstellung von Einzelbelegen. Es ist allerdings genau zu prüfen, welche Vereinstätigkeiten tatsächlich unter diese Ausnahmebestimmung fallen. Für unentbehrliche Hilfsbetriebe abgabenrechtlich begünstigter Körperschaften gilt die Ausnahme auf jeden Fall, für entbehrliche Hilfsbetriebe nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt…

  • Unterstützungsleistungen der SVS für Gewerbetreibende in Notfällen

    Unterstützung in Notfällen erhalten SVS-Versicherte durch Krankengeld, Unterstützungsleistung und Betriebshilfe (https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816736&portal=svsportal). Krankengeld Eine längere Krankheit kann finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen. Dieses Risiko kann durch eine freiwillige Zusatzversicherung mit der Leistung Krankengeld reduziert werden. Der Beitrag beträgt 2,5 % der Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung, wobei der monatliche Mindestbeitrag EUR 30,77 beträgt. Für den Abschluss muss man unter 60 Jahre alt sein Weitere Informationen: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816735&portal=svsportal Unterstützungsleistung Die Unterstützungsleistung ist eine Geldleistung, die Gewerbetreibenden bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zusteht, wenn nachfolgende Voraussetzungen gegeben sind: selbständig erwerbstätig und in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert sind, regelmäßig keinen oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen, die Aufrechterhaltung des Betriebes von Ihrer persönlichen…

  • Betriebshilfe bei Krankheit, Unfall und Mutterschutz

    Um finanzielle Schwierigkeiten infolge von Krankheiten, Unfällen oder Schwangerschaften abzumildern, leistet die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft zusammen mit den Wirtschaftskammern Betriebshilfe. Voraussetzungen Krankenversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (aufrechte Gewerbeberechtigung), eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen,   jährliche Gesamteinkünfte unter € 19.666,92 (Wert für 2015; für den Fall der Mutterschaft ist keine Einkommensgrenze vorgesehen) und   dass die Betriebshilfe zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist.[1]https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Betriebshilfe/Betriebshilfe.html Generell ist zu beachten, dass weder auf eine Sachleistung noch auf eine Geldleistung ein Rechtsanspruch besteht. Betriebshilfe als Sachleistung Die SVS gewährt in Kooperation mit den Wirtschaftskammern in allen Bundesländern Betriebshilfe als „Sachleistung“. Dies stellt eine freiwillige…

  • Ratenzahlung und Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage der Sozialversicherung

    Ratenzahlung Bei Zahlungsschwierigkeiten kann die SVS die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Raten genehmigen. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, sind regelmäßig Zahlungen zu leisten (in der Regel monatlich). Informationen zu Zahlungsvereinbarungen: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.864259&portal=svsportal Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage Gewerbetreibende können eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage für das laufende Jahr beantragen und diese damit an das voraussichtliche Einkommen anpassen lassen. Antrag zur Herabsetzung der vorläufigen Beiträge: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857964&portal=svsportal; Link aktuell nicht mehr verfügbar

  • Case Management der SVS für Existenz bedrohende Situationen

    Seit 2007 gibt es in allen Bundesländern Case Manager der SVS, speziell ausgebildete Mitarbeiter, die sich um Versicherte in Existenz bedrohenden Situationen bzw. in besonders berücksichtigungswürdigen Lebenssituationen mit multiplem Versorgungs- und Hilfebedarf bemühen. Multipler Versorgungsbedarf ist dann gegeben, wenn sowohl gesundheitliche, medizinische als auch wirtschaftliche, berufliche und soziale Einschränkungen zusammentreffen (https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816740&portal=svsportal).[1]Die SVS definiert den Bedarf, wenn Versicherte der SVS von einer Krankheit, einem Unfall, einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung betroffen sind, wodurch ein umfassender … weiterlesen Wenn beispielsweise eine*ein Versicherte*r schwer erkrankt oder er einen Unfall erleidet, bietet der*die Case Manager*in Hilfe und Unterstützung. Er*Sie übernimmt Beratungs- und Koordinierungsaufgaben und sorgt für einen optimalen Ablauf aller Schritte bis hin zur Wiedereingliederung…